Deutschkenntnisse

Deutsch lernen

Die Lehrveranstaltungen in den Bachelorstudiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten.

Gute Deutschkenntnisse sind daher für ein Studium sehr wichtig und erforderlich. 

Sprachkurse

Die BHT bietet allerdings leider keinen Deutschkurs für Studienplatzbewerber/-innen an. Auch Sprachtests werden an der BHT nicht angeboten.

Nutzen Sie z.B. Sprachkurse des Goethe-Instituts oder privater Sprachschulen. Ãœber die folgenden Links finden Sie auch weitere Anbieter von Sprachkursen, auch auf der Seite des "Tests Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)" und "Telc Deutsch C1 Hochschule" finden Sie entsprechende Anbieter.

Deutsch lernen am Goethe-Institut
Online-Sprachkurs Deutsch Interaktiv der Deutschen Welle (A1 bis B1, kostenlos)
Hinweise des DAAD zum Deutsch lernen

Sprachnachweise

Haben Sie Ihren Schulabschluss oder Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben, müssen Sie in der Regel spätestens zur Immatrikulation eine deutsche Sprachprüfung zu Studienzwecken bestanden haben und vorweisen können.
Sie müssen nur eine der angegebenen und an der BHT anerkannten Sprachprüfungen nachweisen.
Eine Auflistung der anerkannten Sprachnachweise an der BHT finden Sie untenstehend.

Wir empfehlen Ihnen die Sprachprüfung frühzeitig zu absolvieren, da ind er Regel einige Wochen vergehen, bis Sie das Prüfungsergebnis erhalten.


  • jeweilige Auslandsvertretungen Ihres Heimatlandes in Deutschland
  • Deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland
  • Zeugnisausstellende Institution in Ihrem Heimatland
  • APS Bescheinigungsstellen
  • von einem/einer bei deutschen Gerichten zugelassenen und vereidigten Ãœbersetzer/in beglaubigt oder
  • von deutschen Vertretungen im Ausland oder von ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt oder
  • von amtlich bestellten oder öffentlichen Ãœbersetzern bzw. Ãœbersetzerinnen im Ausland vorgenommen worden.
  • „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – mindestens DSH 2
  • „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF mindestens mit dem Ergebnis „TDN 4“
  • „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) – zweite Stufe“ (DSD II) gemäß KMKBeschluss vom 06.12.1996 in der jeweils geltenden Fassung
  • GoetheZertifikat C 2 „Großes deutsches Sprachdiplom (GDS)“
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Ausländische Zeugnisse, die aufgrund bilateraler Abkommen oder sonstiger von der Kultusministerkonferenz (KMK) getroffener Vereinbarungen als hinreichender Sprachnachweis anerkannt werden