Beuth Hochschule für Technik Berlin

Bewerbungsfristen
Sommersemester  
15. Oktober - 15. Januar  
Wintersemester  
15. April - 15. Juli  
Beratung

Zentrale Studienberatung

Haus Grashof, Raum 003
Luxemburger Straße 10
13353 Berlin

www.beuth-hochschule.de/33
Telefon 030 / 4504-2020
studienberatungbeuth-hochschule.de

Beruflich Qualifizierte/ Studieren ohne Abitur

Sie können nach §11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) immatrikuliert werden. 

Beruflich Qualifizierte,

  • Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel diejenigen, die Meisterinnen/Meister, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker und andere Fachschulabsolventinnen und -absolventen, von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent,

sind berechtigt, ein grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung).

Entsprechend dem Berliner Hochschulgesetz, § 11, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, besitzen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

  • diejenigen, welche eine mindestens 2-jährige anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben und im erlernten Beruf mindestens 3 Jahre tätig waren.

Eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzt auch, wer

  • eine Berufsausbildung  - wie oben - im Ausland erworben hat. Der Nachweis der Anerkennung erfolgt über die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Ein ähnliches Studium in Berlin fortsetzen dürfen diejenigen, welche 

  • aufgrund einer beruflichen Qualifikation in einem anderen Bundesland bereits ein Jahr lang studiert haben.

Mit Ihren Fragen zu einem Studium ohne Hochschulreife wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Sie erfüllen nicht die Bedingungen für die Studienberechtigung nach §11, Berliner Hochschulgesetz? Sie können über den zweiten Bildungsweg eine Hochschulreife nachholen. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung über den Quicklink „Zweiter Bildungsweg”.

Stand: 29.01.13
Seite ausdrucken Zum Seitenanfang
© 2012 Beuth Hochschule, Redaktion: Zentrale Studienberatung