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BAföG
Das BAföG (Bundesausbildungsföderungsgesetz) ist sicher die bekannteste Förderungsart, mit der Sie sich im Studium finanzieren können. Das Studentenwerk Berlin unterhält nicht nur das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt), sondern gibt auch Hinweise und Informationen zur Antragsstellung.
Es lohnt sich prüfen zu lassen, ob die staatliche Förderung nach dem BAföG in Frage kommt.
Da die Förderung nach BAföG nicht rückwirkend gewährt wird und Sie Ihren Anspruch nicht aufsparen können, sollten Sie den Antrag schon früh stellen. Nach Ihrem vierten Fachsemester überprüft das BAföG-Amt Ihre Studienleistungen. Daher empfiehlt es sich, möglichst in der Regelstudienzeit zu studieren, wenn Sie nach BAföG gefördert werden.
BAföG-Beratung durch das Studentenwerk Berlin an der Beuth Hochschule
-fällt bis auf weiteres krankheitsbedingt aus-
Sie können Kontakt mir der Sozialberatung oder dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerk Berlin aufnehmen.
BAföG-Anträge liegen im Foyer des BAföG-Amtes aus oder können aus dem Internet heruntergeladen werden.
Studierende können sich bei Fragen zum BAföG außerdem an den AStA der Beuth Hochschule wenden.

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