Text der Seite
Belegen von Lehrveranstaltungen
Möchten Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, müssen Sie sie online belegen. Die Belegung ist eine verbindliche Prüfungsanmeldung!
Belegzeitraum/Belegfrist
für das Sommersemester 2013:
- Studierende des ersten Semesters
4. April - 15. April 2013 - Studierende ab dem zweiten Semester
15. März - 15. April 2013 - für das Studium Generale (AW-Module)
4. April - 15. April 2013
Vorlesungsbeginn der Module des Studium Generale ist Montag, der 08. April 2013.
Innerhalb der Belegfrist können Sie die Belegung zurücknehmen.
Zum Online-Belegportal gelangen Sie über die Infobox „Quicklinks" auf der rechten Seite. Die Zugangsdaten sind standardmäßig voreingestellt:
- Benutzername: „s+Matrikelnummer” (z.B. s710562)
- Kennwort: „Matrikelnummer + Geburtsdatum” (z.B.71056231011970)
Bitte ändern Sie nach dem ersten Zugang Ihr Kennwort.
Hilfe bei der Online-Belegung durch geschulte studentische Mitarbeiter/innen werden Sie ab voraussichtlich Mitte September 2013 im Mensa-Foyer erhalten. Die Zeiten finden Sie ab Anfang September 2013 hier veröffentlicht.
Sollte ein Modul ausgelastet sein, wenden Sie sich bitte zunächst an die Lehrkraft. Falls keine Lösung zustande kommt, sprechen Sie bitte Ihre/n Prodekan/in an, gegebenenfalls Ihre/n Dekan/in.
Prüfungsrücktritt
Sie können von der Prüfungsanmeldung eines jeden Moduls nur einmal im Studienverlauf zurücktreten. Sie finden über die Online-Belegung (rechte Seite Info-Box „Quicklinks”) in Ihrem Account einen Menüpunkt „Belegung” auf der linken Navigationsseite. Im Untermenü besteht die Möglichkeit „von Belegung zurücktreten”. Bitte lesen Sie auch die folgenden Informationen.
Fristen für den Prüfungsrücktritt
Wintersemester 01.11. - 10.03.
Sommersemester 01.05. - 10.09.
Eine nicht zurückgenommene Belegung/Prüfungsanmeldung zählt als Prüfungsversuch, auch wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Besteht der Leistungsnachweis aus mehreren Teilen, ist ein Rücktritt schon vor den genannten Terminen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie dazu die entsprechende Regelung in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (§ 13 RSPO 2012) und fragen Sie bei Unklarheiten in der Zentralen Studienberatung oder der Studienfachberatung nach.
Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund
Sie haben das Recht aus wichtigem Grund von einer Prüfungsanmeldung zurückzutreten. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite.

Home