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Zulassung zur Abschlussarbeit
Für die Anmeldung Ihrer Abschlussprüfung erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Fachbereichssekretariat, ob Sie den Antrag als Ausdruck erhalten oder aus dem Internet herunterladen können.
Sie sind gemäß § 14 (1), RPO IV zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation im betreffenden Studiengang,
- Abschluss der nach der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten Module mit Ausnahme der Abschlussprüfung.
Sie können auf Ihren Antrag gemäß § 14 (2), RPO IV auch zugelassen werden, wenn
- alle nach der jeweiligen Studienordnung geforderten Module bis auf die Module des Abschlusssemesters erfolgreich bestanden sind
- ein erforderliches Modul nach 1. (siehe oben) noch nicht bestanden ist und der erfolgreiche Abschluss im auf den Antrag folgenden Semester möglich und zu erwarten ist sowie
- Art und Umfang des noch fehlenden Moduls die Anfertigung der Abschlussarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.
In der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs können Ausnahmen festgelegt sein.
Sie können das Thema Ihrer Abschlussarbeit und die Sie betreuende Lehrkraft vorschlagen. Machen Sie keinen Vorschlag, sorgt der Prüfungsausschuss für ein Thema und die Betreuung.
Machen Sie sich darum schon rechtzeitig Gedanken um Ihre Praxisphase sowie das Thema der Abschlussarbeit, damit sie Ihren Interessen entsprechen.
Der Antrag zur Abschlussprüfung ist bis zum Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters in der Fachbereichsverwaltung Ihres Studiengangs zu stellen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
