Versicherungsschutz

Unfallversicherung

Unfallversichert sind Studierende der Berliner Hochschulen im Rahmen des Hochschulsports der Berliner Hochschule für Technik.

Nicht unfallversichert sind Beschäftigte, Externe, Alumni und Studierende anderer Hochschulen sowie freie Gruppen und daher für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Nicht versichert sind auch Studierende der Universität Potsdam oder anderer Hochschule (nicht kooperierende Hochschulen), sowie Hochschulen außerhalb Berlins. Dabei ist der Standort der Hochschule, nicht etwa der Wohnort entscheidend. Der betroffene Personenkreis ist für den Unfallversicherungsschutz selbst verantwortlich.

Studierende der kooperierenden Hochschulen

Nach den Bestimmungen der Unfallkasse Berlin (UKB) und auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII sind „Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen“ gegen Arbeitsunfälle versichert.

Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport wird als versichert angesehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Teilnehmer/-innen müssen sich ordnungsgemäß angemeldet haben, denn ohne Anmeldung - kein Versicherungsschutz.
  • Das Sportangebot muss den Charakter offizieller Hochschulveranstaltungen besitzen.
  • Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution durchgeführt werden.
  • Die Sportausübung muss innerhalb des offiziellen Ãœbungsbetriebes, d.h. während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung einer/eines bestellten Trainerin/Trainers stattfinden.

Das Hochschulsport-Programm der Berliner Hochschule für Technik (BHT) erfüllt bis auf einige Ausnahmen die genannten Bedingungen. Die Eigenunfallversicherung des Landes Berlin bejaht deshalb einen Versicherungsschutz.

Ausnahmen:

  • Freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Ãœbungsbetriebes sowie das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen
  • Wettkampfsport mit anderen Hochschulen (ausgenommen davon sind die kooperierenden Hochschulen)
  • Workshops
  • Denksportarten
  • Veranstaltungen, die nicht von der ZEH selbst durchgeführt, sondern an andere Anbieter vermittelt werden.

BHT-Studierende müssen bei einem Sportunfall umgehend das im Sportsekretariat (Haus Beuth, Raum A113) erhältliche Formblatt ausfüllen müssen.

Studierende der kooperierenden Hochschulen wenden sich bei einem Sportunfall bitte an die entsprechenden Stellen ihrer Hochschulen.

Haftungsregelungen

Ausleiher/-innen von Eigentum der ZEH sind zur rechtzeitigen, vollständigen und unversehrten Rückgabe verpflichtet. Die Haftung des Ausleihers gegenüber der ZEH erstreckt sich auch auf die Fälle, in denen ein Dritter den Schaden herbeiführt.

Für Verluste von Privateigentum (z.B. Diebstahl in der Garderobe) während des Hochschulsports übernimmt die ZEH keine Haftung. Dies gilt auch bei Einbruch in die in den Sportanlagen installierten Schließfächer.

Es wird geraten, insbesondere Wertgegenstände und Geld entsprechend zu sichern, da wirksame Kontrollen und Ermittlungen aufgrund der starken Fluktuation des Teilnehmerkreises in der Regel nicht möglich sind.

Weiterhin muss allen Hochschulsportteilnehmenden der Abschluss einer Haftpflichtversicherung angeraten werden, um eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschaden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.

Beschädigungen oder Verluste an Brillen, Kleidung etc. werden, auch wenn sie beim Hochschulsport eintreten, nicht ersetzt.