Studieren mit Familie


Sie studieren an der Berliner Hochschule für Technik und betreuen Ihr(e) Kind(er) oder pflegen hilfsbedürftige Angehörige?

Für Ihre Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie steht Ihnen Sandra Biering von der Zentrale Studienberatung mit Rat und Tat zur Seite. In unseren FAQs finden Sie einen ersten Überblick über häufig gestellte Fragen.


FAQ: Studierende mit Kind(ern)

Schwangerschaft und Mutterschutz

Der Mutterschutz hat zum Ziel, während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen und Überforderung zu schützen. Eine genaue Übersicht zu den Regelungen finden Sie im sogenannten Mutterschutzgesetz, das auch Studentinnen mit einschließt.

Wichtig ist, dass der Mutterschutz eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes (auch im Studium) verpflichtend vorsieht. Die/der Vorgesetzte bzw. die Lehrkraft sollte über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt werden, um Gefährdungen ausschließen zu können.

RSPO Â§ 36 Regelungen zum Mutterschutz

Im Rahmen des Studiums bezieht sich die Ãœberprüfung des Arbeitsumfeldes auf den Unterricht in Laboren und Werkstätten. Hier muss bei der Kenntnis einer Schwangerschaft umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutz vorgenommen werden. Es ist auszuschließen, dass Schwangere beispielsweise mit gesundheitsgefährdenden Stoffen Kontakt haben oder an Maschinen arbeiten, die sie gefährden könnten. Die Gefährdungsbeurteilung wird anhand eines Protokollbogens vorgenommen und dokumentiert. Es sind besondere Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten.

RSPO Â§ 36 Regelungen zum Mutterschutz

Die Mutterschutzfristen betragen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Die Schutzfrist nach Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Studentinnen haben im Mutterschutz eine besondere Regelung. Sie können auf die in der Regel achtwöchige Schutzfrist nach der Entbindung verzichten, um beispielsweise an Prüfungen teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, eine solche Entscheidung vorab mit Ihrer/Ihrem Arzt bzw. Ärztin zu besprechen. Den Verzicht auf die Schutzfrist nach der Geburt müssen Sie ausdrücklich schriftlich festhalten und dem Prüfungsausschuss oder der Lehrkraft mitteilen.

RSPO Â§ 36 Regelungen zum Mutterschutz

Die Zusammenfassung zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier: Novelle des Mutterschutzgesetzes

Sie können Ihre Schwangerschaft melden – eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Für die Meldung der Schwangerschaft füllen Sie bitte das Formular: Mitteilung einer Schwangerschaft im Studium aus. Wenn Sie inhaltliche Rückfragen zu dem Formular haben oder dieses bereits einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an Sandra Biering, Zentrale Studienberatung: sandra.biering[at]bht-berlin.de.

RSPO Â§ 36 Regelungen zum Mutterschutz

Studienorganisation

Sie finden in der Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) Regelungen, die Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft unterstützen.

In unseren Familienzimmern im Haus Grashof, Haus Gauß sowie am Standort Kurfürstenstraße besteht die Möglichkeit zum Stillen, Wickeln, Füttern und Betreuen von Kindern.

Weitere Informationen und Standorte der Familienzimmer der BHT

Wenn Sie als schwangere Studentin oder Studierende mit Kind durch eine*n Mitstudent*in desselben Studiengangs über ein ganzes Semester im Studium und bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt werden, insbesondere durch Mitschriften, Nachhilfe und Coaching, kann sich der*die Mitstudent*in durch die vorherige Anmeldung des Studium Generale Moduls „Tandem-Projekt“ das als Leistung anerkennen lassen.

Weitere Informationen zum Tandem-Projekt

Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.

RSPO Â§ 13 Belegung, Prüfungsanmeldung, hier (7)

Sie können aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit ein Urlaubssemester beantragen. Hier ist auch eine Beurlaubung im 1. Fachsemester möglich. In Ausnahmefällen können Sie auch länger als zwei Semester beurlaubt werden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall eine Rücksprache mit dem*der Studienfachberater*in zu halten, um den erneuten Einstieg in das Studium zu planen.

RSPO Â§ 16 Beurlaubung, hier (1) und (3)

Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters (wegen Elternzeit) in der Regel kein BAföG erhalten.

Die Besonderheit des Urlaubssemester (wegen Elternzeit) ist, dass Sie Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten an Lehrveranstaltungen und den darin erforderlichen Prüfungen teilnehmen können.

RSPO Â§ 16 Beurlaubung, hier (1) und (3)

Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung, Sandra Biering, oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).

Weitere Informationen und  Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)

In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.

Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.

Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO Â§ 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)

Der Nachteilausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden.

Weitere Informationen finden zum Nachteilsausgleich

Auf dieser Webseite finden Sie wichtige Informationen wie sich ein Auslandsstudium mit Kind realisieren lässt:
www.auslandsstudium-mit-kind.de

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Finanzielle Möglichkeiten

Zuschuss Semesterticket

Sie können als Studierende mit Kind, auch bereits in der Schwangerschaft ab der 12. Woche, beim AStA (allgemeinen Studierendenausschuss) einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA): Semesterticket | AStA der BHT (studis-bht.de)

Kinderteller in der Mensa

Darüber hinaus bietet das studierendenWERK BERLIN einen kostenlosen Kinderteller für Kinder bis 6 Jahren an, wenn das Kind mit einem studierenden Elternteil gemeinsam in der Mensa essen geht. Das kostenlose Essen wird mit einer Kids-MensaCard abgerechnet, die an der Mensakasse erhältlich ist: https://www.stw.berlin/mensen/faq-mensen/mensacard.html

Die Caritas hat eine Übersicht erstellt, welche finanziellen Hilfen und Möglichkeiten es vor und nach der Geburt gibt: Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt (caritas.de).

Eine weitere umfangreiche Ãœbersicht liefert Ihnen die Broschüre des studierendenWERKs BERLIN  „Studieren mit Kind in Berlin“, die neben Finanzierungsmöglichkeiten auch die Themen: Organisation des Studiums, Krankenversicherung und Wohnen aufgreift.

Ja, es gibt ein Stipendium für in finanzielle Not geratene Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Weitere Informationen: Richtlinien des studierendenWERKs BERLIN für die  Vergabe von Stipendien aus der E.W.-Kuhlmann-Stiftung

Unterstützungsangebote

Weitere Informationen zur Organisation des Studiums sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten, Krankenversicherung und Wohnen:

Das studierendenWERK Berlin hat auch weitere Beratungsangebote, unter anderem die Sozialberatung:
Sozialberatung des studierendenWERKs (stw.berlin)


FAQ: Studierende mit Pflegeaufgaben

Studienorganisation

Studierende in Pflegezeit sind diejenigen, die einen nahen Familienangehörigen (Kinder, Eltern, Großeltern, die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner sowie die Partnerin bzw. den Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) in häuslicher Umgebung pflegen.

Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.

RSPO Â§ 13 Belegung, Prüfungsanmeldung, hier (7)

In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.

Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.

Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO Â§ 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)

Der Nachteilausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können ihr Studium aufgrund der Pflege von Angehörigen in Form eines Urlaubssemesters unterbrechen.

RSPO Â§ 16 Beurlaubung

Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.

Wurde das Urlaubssemester genehmigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters in der Regel kein BAföG erhalten.

Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung, Sandra Biering, oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).

Weitere Informationen und  Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)

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Finanzielle Möglichkeiten

Das studierendenWERK BERLIN bietet eine Sozialberatung, unter anderem zu finanziellen Hilfen, an.

Sie können sich bei Fragen wie diesen auch an das Referat Soziales des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden.

Sollten Sie ein Urlaubsemester beantragt und genehmigt bekommen haben, können Sie können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Ist dies nicht der Fall, können Sie zumindest einen Antrag auf Bezuschussung des Semestertickets bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) einreichen.

Unterstützungsangebote

Wenn Sie merken, dass Sie mit jemandem über Ihre Belastungssituation sprechen möchten, können Sie sich hierhin wenden:

Psychologische Beratung der Hochschule 

Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung des studierendenWERKs BERLIN

Hilfe: Pausentaste

Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen auf der Webseite eine gute Ãœbersicht zu verschiedenen Hilfen:

Hilfe für pflegende Angehörige | Verbraucherzentrale.de

Vernetzung udn Unterstützung
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.: Pausentaste

Es gibt in Berlin verschiedene Anlaufstellen für die Pflegeberatung. Wir empfehlen Ihnen die Folgenden:


Video-Beratung

Sie haben weitere Fragen oder möchten Sie gern persönlich beraten lassen?
Nutzen Sie unsere Video-Beratung für Studierende mit Kind/ Studierende mit Pflegeaufgaben immer montags von 14:00 bis 16:00 Uhr. Terminvereinbarung mit Angabe Ihres Terminwunsches unter: sandra.biering[at]bht-berlin.de

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