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Exmatrikulation
Exmatrikulieren lassen Sie sich durch einen schriftlichen Antrag. Einen Vordruck erhalten Sie im Formular-Center der Studienverwaltung.
Die Exmatrikulation wird mit Eingang des Antrags wirksam, Sie können allerdings auch ein beliebiges Datum bis zum Ende des Semesters angeben.
Sie erhalten von der Hochschule Ihre Rückmeldeunterlagen per Post zugesendet, dass ist in der Regel ein Vordruck zur Überweisung der Semestergebühr.
Melden Sie sich für das nächste Semester jedoch nicht zurück, weisen Ihre Krankenversicherung nicht nach oder Sie bestehen eine Prüfungsleistung endgültig nicht, werden Sie seitens der Hochschule exmatrikuliert.
Exmatrikuliert werden Sie von der Beuth-Hochschule nach Ihrer bestandenen Abschlussprüfung.
