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Neue rechtliche Regelungen für ausländische Studierende beim Jobben
Ausländische Studierende in Berlin und Brandenburg dürfen seit dem 1. Januar 2005 nur noch halb so viel jobben wie bislang. Das neue Zuwanderungsgesetz, das vom Bundestag im Sommer 2004 verabschiedet wurde, sieht für Studierende aus Nicht-EU-Ländern nur noch 90 volle oder 180 halbe Arbeitstage vor, die genehmigungsfrei in Anspruch genommen werden können.
Bisher hat die Ausländerbehörde in Berlin den Studierenden drei genehmigungsfreie Monate und drei Monate mit einer Arbeitsgenehmigung in den Pass gestempelt. Mit der ab 2005 für alle Bundesländer einheitlich geltenden Regelung wird eine seit Jahrzehnten in Berlin bestehende Ausnahmeregelung, die auch in Brandenburg angewendet wurde, zurückgenommen.
Das Zuwanderungsgesetz bringt aber auch eine Verbesserung für ausländische Studierende:
Es erleichtert ausdrücklich die studentischen Nebentätigkeiten an den Hochschulen, in der Forschung, in Studentenwerken und bei den Studenten- vertretungen. Sie sind künftig uneingeschränkt ohne behördliche Erlaubnis möglich.
