Beuth Hochschule für Technik Berlin

Aktuelles

Bitte, beachten Sie die Familienfreundlichen Regelungen der neuen Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung (RStO IV und RPO IV)!

Veranstaltungen, Termine

Studieren und Arbeiten mit Kind

Coverfoto des Flyers "Familie in der Hochschule"

Das Frauen- und Gleichstellungsbüro unterstützt Sie als studierende Mütter und Väter bei der Organisation von Studium und Familienverantwortung.

Informationen für Eltern und solche, die es werden wollen, finden Sie im  Flyer Familie in der Hochschule.

 

Känguro-Logo der Kitas des Studentenwerks
Kinderbetreuung

Die Kita des Studentenwerks an der Beuth Hochschule liegt in unmittelbarer Campusnähe, Triftstraße 67, 13353 Berlin. Die Kita bietet Platz für 40 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt.
Wegen der hohen Nachfrage gibt es eine Warteliste.

Familienzimmer

In zwei Familienzimmern (Haus Gauß, Raum 12 und Haus Grashof, Raum C140) besteht die Möglichkeit zum Stillen, Wickeln, Füttern, Betreuen, ...
Bedarf bitte im Frauen- und Gleichstellungsbüro anmelden.

Hochschul-Elterntreff für Studierende mit Kind

Wenn Sie Interesse haben, andere studierende Eltern kennen zu lernen und sich bei einem Elterntreff auszutauschen, wenden Sie sich bitte an das Frauen- und Gleichstellungsbüro.

Beratung und Information

zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Studieren und Arbeiten mit Kind(ern) im Frauen- und Gleichstellungsbüro.

Kinderbetreuung im Notfall

Die Beuth Hochschule konnte bis November 2011 eine kostenlose Notbetreuung für Kinder von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmenden des FSI anbieten. Das Stundenkontingent für 2011 ist leider erschöpft. Bitte, fragen Sie bei Bedarf ab 01.01.2012 nach.

Rechtliche Grundlagen

Die neue Rahmenstudienordnung (RStO IV) und Rahmenprüfungsordnung (RPOIV) sind zum WS 2011/12 in Kraft getreten. Sie sind um einige Familienfreundliche Regelungen erweitert worden, die die Koordinierung von Studium und Familie erleichtern sollen.

Im § 5 der Frauenförderrichtlinien der Beuth Hochschule "Studium und Elternschaft (...)" ist festgeschrieben, dass sich Schwangerschaft und Elternschaft nicht negativ auf Studium und Studienabschluss auswirken sollen (Amtliche Mitteilungen, 26. Jg., Nr. 43 v. 30.06.2005).

Weitere rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Studium und Elternschaft bzw. Betreuung Pflegebedürftiger finden Sie hier.

 

Stand: 28.03.12
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