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Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Ablauf der Bewerbung, den einzureichenden Unterlagen, den schulischen Voraussetzungen, dem Vorpraktikum und zum „NC”.
Wie bewerbe ich mich?
Eine Bewerbung für einen Studiengang der Beuth Hochschule ist nur über die Online-Bewerbung möglich. Sie müssen den ausgedruckten Online-Antrag unterschreiben und mit den dazugehörenden Unterlagen einreichen.
Wo bewerbe ich mich?
- Deutsche Hochschulreife
Haben Sie Ihre Hochschulreife in Deutschland erworben, dann bewerben Sie sich direkt bei der Studienverwaltung der Beuth Hochschule. Die weiteren Details zur Bewerbung finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
- Internationale Hochschulreife
Haben Sie Ihre schulische Vorbildung außerhalb Deutschlands erworben? Dann bewerben Sie sich über uni-assist. Mehr...
Wann bewerbe ich mich?
- Studienbeginn zum Wintersemester, d.h. ab Oktober — Bewerbung 01.04.-15.07.
- Studienbeginn zum Sommersemester, d.h. ab April — Bewerbung 01.10.-15.01.
Ihre Unterlagen müssen bis Bewerbungsschluss vollständig bei der Studienverwaltung eingegangen sein, der Poststempel ist nicht maßgeblich.
Welche Unterlagen gehören zur Bewerbung?
Der von Ihnen unterschriebene ausgedruckte Online-Antrag zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien
1) Ihrer Hochschulreife (zum Beispiel Abiturzeugnis bzw. Fachhochschulreifezeugnis) und
2) gegebenenfalls Ihres Vorpraktikums bzw. Ihrer Berufsausbildung
3) gegebenenfalls des Wehr- oder Zivildienstes oder FÖJ oder ähnliches
sowie einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde (muss nicht beglaubigt sein) und einem Passbild.
Muss ich ein Vorpraktikum nachweisen zur Bewerbung?
Für einige Bachelor-Studiengänge der Beuth Hochschule müssen Sie ein fachspezifisches Vorpraktikum absolviert haben, ehe Sie immatrikuliert werden. Bis zum Bewerbungsschluss muss das Praktikum noch nicht abgeschlossen sein. In der Regel ist es insgesamt 13 Wochen lang, oft genügt aber, wenn Sie 8 Wochen bis Studienbeginn nachweisen können. Sie können dann die noch fehlenden Wochen in den Semesterferien nachholen, spätestens bis zum Beginn des 3. Fachsemesters. Es gibt jedoch auch Studiengänge, für die bis zu 26 Wochen Vorpraktikum gefordert werden. Mehr ...
Kann ich mehrere Anträge an der Beuth Hochschule abgeben?
Sie können zu jedem Semester nur einen Immatrikulationsantrag an der Beuth Hochschule stellen. Bei mehreren Anträgen wird nur der letzte, fristgerecht eingegangene Antrag bearbeitet.
Wo bewerbe ich mich?
Ihre Bewerbungsunterlagen geben bzw. senden Sie postalisch an die
Beuth Hochschule
Studienverwaltung
Luxemburger Straße 10
13353 Berlin
Bewerbungen per Fax oder E-mail sind nicht möglich.
Bestätigung über den Eingang der Unterlagen
Benötigen Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine frankierte Postkarte mit Ihrer Anschrift bei.
Bekomme ich einen Studienplatz?
Das kann leider niemand voraussagen.
Die Hochschulen beschränken im Rahmen ihres NC-Auswahlverfahrens die Zahl der Studienplätze. Es wird keine erforderliche Note festgelegt.
Gehen mehr Bewerbungen für einen Studiengang ein, als Plätze vorhanden sind, führt die Studienverwaltung der Beuth Hochschule ein Auswahlverfahren durch. Mehr zum NC-Auswahlverfahren für Bachelor-Studiengänge...
Das Nachrückverfahren
Werden im ersten Durchgang des NC-Auswahlverfahrens Studienplätze nicht angenommen, werden diese freien Plätze an die nächsten Listenplätze vergeben. Es wird solange nachgerückt, bis alle Studienplätze verteilt sind. Für dieses Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht anmelden.
Das gesamte Vergabeverfahren an der Hochschule kann sich aufgrund der zahlreichen Bewerbungen unter Umständen bis zum Vorlesungsbeginn hinziehen.
Sollten noch Plätze frei sein in einzelnen Studiengängen, können Sie sich für diese auch nach Ende der Bewerbungsfrist bewerben. Sie finden bundesweit frei gebliebene Plätze in Studiengängen ab September und März jeden Jahres über die „Studienplatzbörse” der Hochschulrektorenkonferenz
Wann erhalte ich einen endgültigen Bescheid?
Die ersten Zusagen im Auswahlverfahren verschickt die Studienverwaltung bereits nach zwei bis drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Die endgültigen Absagen werden erst nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens versendet.
Bewerbung mit einer Hochschulreife
Voraussetzung für ein Studium an der Beuth Hochschule ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife. An den Fachoberschulen im ganzen Bundesgebiet erwerben Sie die allgemeine Fachhochschulreife, mit der Sie an allen Fachhochschulen jegliche Fachrichtung studieren können.
Haben Sie Ihre Fachhochschulreife weder in Berlin noch an einer Fachoberschule erworben, müssen Sie sich ihre Gültigkeit für Berlin erst bestätigen lassen bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Bewerbung ohne Hochschulreife nach §11 BerlHG (Studieren ohne Abitur)
Ein Studium für beruflich Qualifizierte an Berliner Hochschulen ist nach § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) möglich.
Die Einschreibung ist zunächst auf zwei Semester begrenzt. Danach entscheidet die Studienverwaltung der Beuth Hochschule aufgrund Ihrer Studienleistungen über die endgültige Einschreibung. Mehr....
Bewerbung mit ausländischer Hochschulreife
Haben Sie Ihre Hochschulreife, wie zum Beispiel High School Diploma, A-Levels, etc., nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben, bewerben Sie sich über uni-assist. Mehr ...
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigt die Studienverwaltung Leistungsnachweise vom bisherigen Studium. Nur so kann sie prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.
Bewerbung für ein Zweitstudium
Haben Sie bereits ein Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen und möchten einen zweiten Bachelor-Studiengang studieren, der zulassungsbeschränkt ist, gilt für die Zulassung eine besondere Quotenregelung. Außerdem muss vorab die Wertung der Gründe für ein Zweitstudium gemäß § 17 Abs. 2 HochschulzulassungsVO geprüft werden.
Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsablauf bzw. zur Antragstellung auf Immatrikulation?
Antworten auf Ihre Fragen zur Studienplatzvergabe und zu freien Studienplätzen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienverwaltung. Bitte sehen Sie nach dem unmittelbaren Ende der Bewerbungsfrist von Nachfragen ab.
Wenn Sie Fragen zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
