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Studienangebot im Fachgebiet Recht

Fernstudienangebote im Fachgebiet Recht
Einführende Informationen zu den Weiterbildungsangeboten Rechtsfachwirt/in und Notarfachwirt/in im Fernstudium
2001 schuf das Bundesbildungsministerium den Rechtsfachwirt: Auf Grund des Berufsbildungsgesetzes erließ es die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin". Sie richtet sich an die Rechtsanwaltsfachangestellten mit Berufspraxis. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des "Bürovorstehers im Rechtsanwaltsfach" aus dem Jahr 1976.
Die Prüfung nimmt die Rechtsanwaltskammer ab. Gegenstand sind "Büroorganisation und -verwaltung, Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung, Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht"; sie soll die "Beherrschung des nichtanwaltlichen" und die "qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld" feststellen.
Das Fernstudieninstitut der Beuth Hochschule für Technik (zuvor TFH) Berlin bietet seit 1986 in Kooperation mit dem Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, ein berufsbegleitendes dreisemestriges Fernstudium zur Vorbereitung auf diese Prüfung an. Die Teilnehmer bearbeiten das Fernstudienmaterial ("Kurseinheiten") mit Einsendeaufgaben und nehmen an zwei einwöchigen Präsenzveranstaltungen an der Beuth Hochschule Berlin mit Klausuren teil.
Wegen der verschiedenen Notarformen in Deutschland fehlt eine gleiche bundesrechtliche Regelung des Notarfachwirts. Ihn haben die Notarkammern des Anwaltsnotariats durch dem Rechtsfachwirt entsprechende Prüfungsordnungen eingeführt. Prüfungsinhalte sind neben Büroorganisation und Personalwirtschaft für das Notariat "Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht, Kosten- und Gebührenrecht, Beurkundungsrecht und Berufsrecht der Notare".
Das Fernstudieninstitut bietet seit dem Wintersemester 2006 jährlich ein dreisemestriges Fernstudium Notarfachwirt/in mit anerkanntem Abschluss durch die Notarkammer Berlin an. Als Zugangsvoraussetzung entfällt der vorhergehende Rechtsfachwirtfernstudiengang.

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