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Gemeinkostenpauschale
Die Beuth Hochschule für Technik behält sich vor, bei eingeworbenen Drittmitteln grundsätzlich eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 10% einzubehalten.
Siehe hierzu auch das Rundschreiben vom 20.11.1996.
Gemeinkostenpauschale
Die Beuth Hochschule für Technik behält sich vor, bei eingeworbenen Drittmitteln grundsätzlich eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 10% einzubehalten.
Siehe hierzu auch das Rundschreiben vom 20.11.1996.