Beuth Hochschule für Technik Berlin

Titelblatt der 1779 erschienen Wirtschaftslehre mit dem Titel „Inquiry” von Adam Smith

Beuths Lebenswerk - das politische und gesellschaftliche Umfeld

In der einschlägigen Literatur wird Beuth als der über 25 Jahre verantwortliche leitende Beamte für die preußische Gewerbepolitik gewürdigt. Er war der Maßstäbe setzende Vertreter einer aufgeklärten Beamtenschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Sie hatte es sich zur Aufgabe gemacht, Industrie und Handwerk zu einer höheren Produktivität zu führen und damit für den freien Wettbewerb erfolgreich zu öffnen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedurfte es einer staatlichen Unterstützung, ohne allerdings sich alter Gewohnheiten wie zum Beispiel der Marktabschottung, staatlicher Gängelung oder der Gewährung von Monopolen zu bedienen.20

Die Jugend Beuths, sein Studium in Halle (1798–1801) und der Beginn seiner Laufbahn als Staatsbeamter verliefen in Zeiten der Veränderungen in der preußischen Außen- und Innenpolitik. Vor allem der Umbruch in der Wirtschaftspolitik bedeutete für Beuth, dass er zu Beginn seines Staatsdienstes an der Schwelle einer bedeutenden Reform in der Gewerbeförderungspolitik stand: am Übergang vom dirigistischen Wirtschaftssystem des Merkantilismus zum (gemäßigten) Liberalismus, zum bürgerlichen Industriestaat. Die Voraussetzungen dazu waren vielversprechend. Innerhalb Preußens und seiner Zollvereinsstaaten, dem Landesverbund mit den niedrigsten Außenzöllen, waren 1818 die Zollgrenzen und damit Binnenzölle und Akzisen gefallen. Die Verkehrsinfrastruktur verfügte bereits 1816 über ein Staatsstraßennetz von über 3000 km (1830: ca. 6000 km, 1852: über 12000 km). Damit einhergehend wurde besonders durch Beuth das Augenmerk auf ein gutes technisches Ausbildungswesen und ein unternehmerfreundliches Klima gelenkt.
Vor dem Eintritt Beuths in den Staatsdienst war im Bereich der Wirtschaftspolitik bis zur Realisierung der Stein–Hardenbergschen Reformen von einem Freihandel wenig zu spüren. Zwar hatte sich schon Friedrich II. (1712-1786) bemüht, das Großgewerbe in der damals fortschrittlichen und produktivsten Form, nämlich durch Gründungen von Manufakturen zu fördern. Dennoch waren die Gewährungen von Privilegien und Monopolen, Subventionen, hohe Zölle oder Importverbote (z.B. für Kaffee und Tee – Friedrich II. schickte Staatsbeamte, die sogenannten „Kaffeeriecher“, in die einzelnen Häuser um festzustellen, ob dort Kaffee geröstet wurde) an der Tagesordnung. Furcht vor unkalkulierbaren möglichen Risiken, ausgelöst durch ein wirtschaftspolitisches Reformwerk, beherrschte die Monarchie und mit wenigen Ausnahmen die allgegenwärtige, kaum flexible, etablierte Bürokratie. Ganz im Gegensatz dazu gewannen in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und besonders im ökonomisch und industriell weit fortschrittlicheren England (die Erfindung der Dampfmaschine schon 1778 durch James Watt) liberalere Überzeugungen in der Gestaltung der Wirtschaftspolitik zunehmend an Einfluss. Obwohl Preußen eine gewisse Führungsrolle in der Industrialisierung zufiel, musste es doch gegenüber England als Nachzügler bezeichnet werden. In England waren das Maschinen- und Verkehrswesen, die Motoren der Wirtschaft viel früher ausgebildet und verfügten über hervorragende Fachleute auf diesen Industriegebieten.21 Arbeitsteilung, Mechanisierung der Produktion und der Einsatz von Dampfmaschinen hatten den englischen Fabrikanten einen großen Wettbewerbsvorteil verschafft. Nachteilig hatte sich zudem für das Festland die von Napoleon erlassene Kontinentalsperre (am 21. November 1806) ausgewirkt. Sie erschwerte den Austausch über den Stand der Technik, wobei die Engländer durch entsprechende Wirtschaftsgesetze versuchten, ihre Erfindungen so weit wie nur möglich vor festländischen „Spionen“ zu schützen (z.B. Ausfuhrverbot für Spinnmaschinen bis 1843).

Die 1779 in London erschiene zweibändige Wirtschaftslehre von Adam Smith (1723-1790), die Freihandel und freien Wettbewerb forderte, fand Jahre später an deutschen Universitäten und in der jüngeren preußischen Beamtenschaft breite Zustimmung. Im Sinne von Smith wollte Wilhelm von Humboldt (1767-1835) bereits im Jahr 1792 in seinem Memorandum „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ die Aufgaben des Staates auf die Gewährleistung des äußeren Schutzes und der inneren Rechtssicherheit beschränkt wissen. Mit dieser Schrift verlieh der 25jährige Humboldt der von Smith vertretenen Wirtschaftslehre eine staatsrechtliche Begründung. Darüber hinaus erstreckten sich Humboldts Bestrebungen um eine Bildungsreform nicht nur auf das Hochschulwesen. Sie betrafen den gesamten sekundären Bereich, das Gewerbeschulwesen eingeschlossen. Reichsfreiherr Karl vom und zum Stein (1757-1831) - der spätere Kanzler und Leiter des Fabrikendepartments - setzte in seiner Nassauer Denkschrift 1804 auf den persönlichkeitsbildenden Wert liberalen Wirtschaftens, befreit von einer absolutistisch bedingten Bevormundung im „Treibhausklima des Merkantilismus“22. Die Grundzüge der Methoden einer staatlichen Wirtschaftsförderung bettete Stein in die gesamte Existenz des Menschen ein. Sie sollte an die moralische Verpflichtung zur Verantwortung vor dem individuellen Gewissen und vor der Allgemeinheit gebunden sein. Das selbständige Denken und Handeln des Einzelnen innerhalb der Gesamtheit der Volkswirtschaft wurden als Erziehungsziele postuliert. In seinem Programm für die Gewerbeförderung forderte v. Stein u.a. die Belehrung „über die bewährtesten technischen Hilfsmittel für jedes Gewerbe, welche schon bekannt sind oder von Zeit zu Zeit entdeckt werden; über die leichteste Anwendung derselben;...über die Lebensweise der Arbeiter in solchen Ländern, wo dieser oder jener Zweig der Manufakturindustrie am meisten blüht; - bald durch Umgang; endlich durch absichtlich aufgestellte Beispiele im Kleinen und Großen“.23 Diese Forderungen sollten Bildungsgeschichte schreiben, denn sie waren Initialzündungen für die Förderung der Gewerbe und der gewerblich-technischen Ausbildung, wie sie an der von Beuth gegründeten „Technischen-Schule“ praktiziert wurden.

Bedingt durch Kriegsereignisse und dem daraus folgenden Zusammenbruch Preussens in den Jahren 1805 (Trafalgar, Austerlitz) und 1806 (Ende des alten deutschen Reichs, Siege Napoleons bei Jena und Auerstedt, die Besetzung Berlins durch Napoleon 1806) kam die Reformgesetzgebung Steins zunächst zum Erliegen. Erst als Ende des Jahres 1808 die französischen Truppen aus Berlin abzogen, versuchte eine Gruppe von Reformkräften die wirtschaftliche Bedeutung Preußens wieder zu beleben.

Stand: 07.10.11
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