Beuth Hochschule für Technik Berlin

Von der Technischen Schule zum Gewerbe-Institut

Das Stammhaus des „Gewerbe-Instituts“ befand sich in der Klosterstraße 36. Das Gebäude trug an seiner Stirnseite die Inschrift: "Friedrich Wilhelm III. dem Gewerbefleiße“ Dies war ein deutlicher Hinweis auf die Unterstützung durch den König.

Im Jahr 1827 wurde die Schule zunächst in „Königliches Gewerbe-Institut“ und im Jahre 1866 in „Gewerbe–Akademie“ umbenannt.37 Aufnahmevoraussetzung für das „Institut“ war der Abschluss auf einer der von Beuth stark geförderten preußischen „Provinzial-Gewerbeschulen“, die als Fachschulen für die gewöhnlichen Handwerker im Hinblick auf den Bildungsstand und charakterliche Erziehung des Einzelnen viel bewirkt hatten. Auf Grund ihrer engen Zusammenarbeit mit den herkömmlichen Bürgerschulen gerieten die „Provinzial-Gewerbeschulen“ jedoch in eine ihre Existenz beendende Nähe zu allgemeinbildenden Schulen. Das „Gewerbe-Institut“ vermittelte talentierten Gewerbetreibenden, die bereits eine praktische Ausbildung absolviert hatten, eine wissenschaftliche Grundbildung und ergänzte diese durch weiterführende praktische Tätigkeiten. Dieses Bildungsziel verriet einen elitären „touch“, der sich auch darin ausdrückte, dass eine hohe Teilnehmerquote nicht angestrebt wurde. Es verstand sich von selbst, dass nur hervorragende Leistungen in der Mathematik, in den Naturwissenschaften, in der Konstruktion und im Zeichnen Voraussetzungen für die Aufnahme im „Institut“ waren. „Es müsse“, so Beuth, „der Gesichtspunkt, nur fähige Schüler aus den oberen Klassen der Bürgerschulen in die Gewerbe Schulen aufzunehmen, festgehalten werden, ... wenn letztere das Ziel erreichen, dem Lande nützlich werden, und nicht in ein triviales Treiben ausarten sollen.“38

1829 fasste Beuth die Institutsordnung wie folgt zusammen:

Für die Zöglinge des „ Königlichen Gewerbe Instituts“

„Es ist Pflicht der Zöglinge des K. Gewerbe Instituts, sich der Wohltat werth zu sein, welche der Staat ihnen durch die Aufnahme angedeihen lässt. Diese Anstalt ist nur für sehr fähige, fleißige, ordentliche und moralische Menschen bestimmt; andere werden daraus entfernt. Ihr angehören soll eine Auszeichnung seyn. Wahrer Gewerbefleiß ist nicht ohne Tugend dankbar. Das Gewerbe Institut kennt keine andre Strafe, als Entfernung aus der Anstalt. Dies erfolgt zu jeder Zeit und Ohne Weiteres:

  1. Wenn die Fortschritte eines Zöglings nicht hinreichend sind um den folgenden Unterricht zu verstehn, oder zu gering für eine Versetzung in die obere Klasse;
  2. Wenn der Zögling sich nicht der größten Sittlichkeit und des größten Anstandes befleißigt;
  3. Wenn der Zögling den Unterricht unter dem Vorwande von Krankheit oder ohne vorgängige Einwilli-gung der H. Lehrer versäumt;
  4. Wenn der Zögling welcher verpflichtet ist, sich eine Viertel Stunde vor Anfange des Unterrichts im Gewerbehaus einzufinden, im Laufe eines Lehrganges sechs mal zu spät gekommen ist, d. h. nachdem die Stunde geschlagen hat.“39

Das Reglement bestätigte, dass Beuth, neben der strikten Anwendung von Ordnungsmaßnahmen, auf eine strenge Auslese und die Erziehung zur individuellen Verantwortung besonders aber auf die Prägung der Gesamtpersönlichkeit Wert legte: Bildungsziele, die an die Stein-Hardenbergschen Reformbestrebungen erinnerten.

Nur wenige Absolventen des Instituts und der späteren Akademie sollen an dieser Stelle erwähnt werden: L. Schwarzkopff, A. Slaby (1849-1913), F. Schichau (1814-1896), O. Lilienthal (1848-1896), E.P. Böhme (1838-1894).
Der aus Düsseldorf stammende, spätere Professor Franz Grashof (1826-1893) studierte drei Jahre Mathematik, Physik und Maschinenbau am „Gewerbe–Institut“.40

Stand: 01.07.11
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