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Häufig gestellt Fragen - FAQ
Wo kann ich meine Unterlagen beglaubigen lassen?
- Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich in der Studienverwaltung der Beuth Hochschule abgeben, legen Sie alle Nachweise im Original sowie in einfacher Kopie in der Studienverwaltung vor. Sie nehmen Ihre Originale wieder mit nach Hause, die Studienverwaltung behält die Kopien.
Das gilt nicht für ausländische Schul- und Hochschulabschlüsse.
Lesen Sie dazu bitte den übernächsten Punkt. - Bürgerämter und Notare beglaubigen Kopien deutscher Urkunden und Zeugnisse. Diese Beglaubigungen müssen von Ihnen bezahlt werden.
- Nicht beglaubigt werden in Deutschland Kopien ausländischer Urkunden. Deutsche Auslandsvertretungen in dem Land, in dem Sie Ihr Zeugnis oder Ihre Urkunde erhalten haben, oder Auslandsvertretungen Ihres Heimatlandes In Deutschland können diese Beglaubigung vornehmen.
Kann ich mich an mehreren Hochschulen bewerben?
- Ja, Sie können sich an verschiedenen Hochschulen parallel bewerben für jeweils einen zulassungsbeschränkten Studiengang.
Wie oft kann ich mich an der Beuth Hochschule bewerben?
- Sie können sich immer wieder bewerben.
Wo kann ich mich in die Warteliste für meinen Studiengang eintragen?
Es gibt keine Wartelisten. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich für das nächste Semester neu bewerben.
Allerdings gilt alle Zeit nach dem Abitur bzw. der Fachhochschulreife als Wartezeit, wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind.
Je länger Sie nach der Hochschulreife also nicht studieren, desto höher wird Ihre Wartezeit. Allerdings ist auch eine lange Wartezeit keineswegs eine Garantie auf einen Studienplatz, da über die Wartezeit sehr wenige Studienplätze vergeben werden.
Kann ich während der Wartezeit studieren?
Als Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vetragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum immatrikuliert waren.
Muss ich Studiengebühren bezahlen?
An den staatlichen Hochschulen Berlins werden keine Studiengebühren erhoben. Sie haben lediglich in jedem Semester eine Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr zu entrichten.
Ich studiere derzeit an einer anderen Hochschule und will wechseln. Bewerbe ich mich hier für ein Zweitstudium?
Nein. Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges (Bachelor-)Studium, das Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres ersten Hochschulstudiums beginnen. Sie bewerben sich also nur für ein Zweitstudium, wenn Sie zum Beispiel einen Bachelor-Abschluss haben und noch ein anderes Bachelor-Studium aufnehmen wollen.
Muss ich einen Hilfsantrag angeben?
Nein. Im Antrag auf Immatrikulation wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, einen zweiten Studienwunsch als Hilfsantrag einzutragen.
Ich habe eine Zulassung erhalten und soll jetzt meine Krankenversicherung nachweisen. Wie geht das?
Meist genügt es, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse anrufen und um die Zusendung eines Krankenversicherungsnachweises für ein Studium an einer Hochschule bitten. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit dem Nachweis über die Überweisung der Immatrikulationsgebühr, der Studienplatzannahmeerklärung und den anderen noch erforderlichen Unterlagen bei der Studienverwaltung ein.

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