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Forschungsförderung
Die Professorinnen und Professoren der Beuth Hochschule werden gezielt bei geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Wir beraten Sie individuell zu in Frage kommenden Förderprogrammen und helfen bei der Antragstellung. Sollte für ein Vorhaben noch ein geeigneter Kooperationspartner fehlen, unterstützen wir Sie gern bei der Suche.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene. Einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes erhalten sie hier. Planen Sie ein internationales, gegebenenfalls EU-finanziertes Forschungsprojekt, finden Sie dazu Informationen im Bereich der EU-Forschungsförderung.
Aktuelle Ausschreibungen zu den Themen
- Gesundheit
- Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanotechnologie, Optische Technologie, Werkstoffe und Produktionstechnologien
- Verkehr, einschließlich Luft- und Raumfahrt
- Energie
- Umwelt
- Sozial- Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- Sicherheit
- FH-Förderung, KMU-Förderung, Kooperationen
Gesundheit
| In Kürze sind hier wieder aktuelle Ausschreibungen zu finden. |
Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
Themenfeld: | Gefördert werden grundlagenorientierte Forschungsarbeiten an Basistechnologien für eine nächste Generation biotechnologischer Verfahren. Besonders förderwürdig sind Forschungsansätze mit explorativem Charakter, die im Erfolgsfall neuartige Produktionsverfahren ermöglichen könnten. Die Förderung konkurrierender bzw. alternativer technischer Ansätze ist möglich und beabsichtigt. Die Forschungsansätze sollten Herangehensweisen aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten (u.a. Biologie, Chemie, Ingenieurwissenschaften) integrieren. Es können sowohl Verbundvorhaben als auch Einzelvorhaben gefördert werden. Antragsteller können aus angebotenen Förderformaten wählen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis zum 31. Oktober 2011 Projektskizzen vorzulegen. Für ein spezielles Förderformat gilt abweichend die Frist bis zum 31. Dezember 2013. |
Themenfeld: | Das Ziel des ERA-NET-Schemas ist die Verbesserung der Kooperation und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die auf nationaler oder regionaler Ebene in Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union durchgeführt werden. Das ERA-Net "ERA-IB2" möchte den Wissenstransfer von der Erfindung zur Innovation stärken, von der Grundlagenforschung zu technisch umsetzbaren und kosteneffizienten Produkten und Verfahren. Es zielt ab auf die Etablierung von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen industrieller und akademischer Forschung, auf die Verbesserung und Beschleunigung des Technologietransfers und auf die Stärkung europäischer Bemühungen für eine nachhaltige industrielle Entwicklung. Mögliche Themen sind u.a.: Verbesserte Enzymsysteme für neue und effizientere Bioprozesse, Innovative Downstream-Prozesse und neue wertvolle Produkte durch Pflanzen- und Tierzellkulturen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. (kleine und mittlere Unternehmen ausdrücklich erwünscht). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die vom BMBF vorgegebenen Kriterien müssen nachgewiesen werden. Das Programm ist mehrstufig. Projektskizzen sind bis spätestens zum 30. April 2012 einzureichen. |
Themenfeld: | Gefördert werden FuE-Vorhaben und umsetzungsfördernde Maßnahmen innerhalb von unternehmerisch geführten strategischen Allianzen aus dem Bereich der industriellen Biotechnologie. Ziel der FuE-Vorhaben soll die Entwicklung innovativer Prozesse oder Produkte für industrielle Anwendungen unter Einsatz biotechnologischer Verfahren sein. Von besonderem Interesse sind industrielle Anwendungen, die mittelfristig durch biotechnologische Verfahren oder Produkte ersetzt werden können ("Biologisierung der Industrie"). Neben Branchen wie der Nahrungsmittel-, Chemie-, Papier- und Pharmaindustrie, in denen biologische Prozesse bereits eingesetzt werden, steht die Förderung grundsätzlich allen Industriezweigen offen. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die neuartige Anwendungen biotechnologischer Verfahren in bisher wenig biologisierten Branchen behandeln. Von der Förderung ausgenommen sind strategische Allianzen, die primär auf eine energetische Nutzung von Biomasse zielen. An einer Förderung interessierte Allianzen sind aufgerufen, jeweils bis zum 1. Juni eine Interessensbekundung abzugeben. Erstmals ist dies zum 1. Juni 2011 möglich. Der letzte Abgabetermin ist der 1. Juni 2015. |
Themenfeld: | Mit der Maßnahme sollen die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft verbessert werden. Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen sollen geschlossen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gestärkt werden. Themenbereiche, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zudem können Initiativskizzen eingereicht werden. Bei Interesse ist zu empfehlen, mit der BLE, Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GS-BÖLN), Kontakt aufzunehmen, um die Förderwürdigkeit und die Zuständigkeit prüfen zu lassen. |
Informations- und Kommunikationstechnologien
Themenfeld: | Im Rahmen dieser Förderinitiative sollen Systeme, Techniken, Organisationsstrukturen, Produkte und Verfahren des elektronischen Fahrgeldmanagements harmonisiert und normiert werden. Dazu ist die Einhaltung des Standards VDV-Kernapplikation notwendig. |
Themenfeld: | Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Der letzte Stichtag ist der 15. Oktober 2012. |
Themenfeld: | Mobiles Lernen im Sinne der Bekanntmachung ist das Lernen mit Hilfe mobiler Endgeräte und drahtloser Kommunikationstechnologien sowie das Lernen in nicht-stationären Szenarien an nicht festen, vorab bestimmten Orten und Zeiten. |
Nanotechnologie, Optische Technologie, Werkstoffe und Produktionstechnologien
Themenfeld: | Mit ihrer Hightech-Strategie 2020 zielt die Bundesregierung auf eine übergreifende, zukunftsweisende Innovationspolitik ab. Schlüsseltechnologien sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Mit dieser wird das Ziel verfolgt, bestehende Hemmnisse bei der breiten Einführung von Leichtbaumaterialien in die Großserienfertigung durch die Nutzung photonischer Verfahren und Werkzeuge zu überwinden. Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen photonische Werkzeuge und Verfahren zur Be- und Verarbeitung anwendungsrelevanter Leichtbaumaterialien, z.B. Verbundwerkstoffe, Leichtmetalle, hochfeste Stähle. Die Förderung zielt ab auf FuE-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Das Förderverfahren ist zweistufig. Die Vorlagefrist einer Projektskizze endet am 30.04.2012. |
Themenfeld: | Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen der Medizintechnik zugeordnet sein und für die Positionierung des Unternehmens (KMU!) am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung in der Gesundheitswirtschaft. In Forschungsverbünden sind Anwender aus der Gesundheitsversorgung einzubeziehen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, wobei jederzeit Projektskizzen eingereicht werden können. Bewertungsstichtag für die Skizzen ist im Jahr 2011 der 15. Oktober 2011. In den Folgejahren werden Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15. Oktober bewertet. |
Verkehr, einschließlich Luft- und Raumfahrt
Themenfeld: | Im Rahmen dieser Förderinitiative sollen Systeme, Techniken, Organisationsstrukturen, Produkte und Verfahren des elektronischen Fahrgeldmanagements harmonisiert und normiert werden. Dazu ist die Einhaltung des Standards VDV-Kernapplikation notwendig. |
Energie
Themenfeld: | Gefördert werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung mit dem Ziel, anhand praxisorientierter Konzepte und Technologien einen Beitrag zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu leisten. Als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Technologieentwicklungen sowie innovative Verfahren, Konzepte und Managementstrategien erwartet, die die Energiebilanz im Bereich der Wasserwirtschaft verbessern, beziehungsweise eine ressourcenschonende Energiegewinnung ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt (besonders im Wassersektor Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros). Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum 15.06.2012 Projektskizzen einzureichen. |
Themenfeld: | Gegenstand der Förderung sind grundlegende Forschungsarbeiten auf den Feldern der Reaktorsicherheits-, Entsorgungs- und Strahlenforschung mit dem Ziel der gezielten Nachwuchsförderung und des Kompetenzerhalts. Die Förderung erfolgt in der Strahlenforschung ergänzend zu und in der Reaktorsicherheits- und Entsorgungsforschung grundsätzlich im Verbund mit wissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen der Förderprogramme des BMWi bzw. BMU. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Eine Deadline für die Einreichung von Skizzen in der der 1. Stufe ist bislang nicht veröffentlicht. |
Umwelt
Themenfeld: | Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Untersuchung der Rolle der mittleren Atmosphäre für das Klima. Ziel ist es, die Kopplungsmechanismen und Ihre zugrunde liegenden Prozesse zu untersuchen, um mögliche Auswirkungen von Veränderungen in diesen Prozessen und die Relevanz dieser Veränderungen für das Klima ab- bzw. einschätzen zu können. Schwerpunkte sind: Langzeitvariationen in der mittleren Atmosphäre, Rolle von Schwerewellen im atmosphärischen Gesamtsystem, Solare Variabilität, Auswirkungen von Klimawandel auf die mittlere Atmosphäre, Verbesserung und Weiterentwicklung existierender Klimamodelle bzw. Klima- Chemie-Modelle. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen- und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. grundsätzlich in englischer Sprache einzureichen. Die Frist für die Einreichung von Skizzen endet am 15.04.2012. |
Themenfeld: | Gefördert werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung mit dem Ziel, anhand praxisorientierter Konzepte und Technologien einen Beitrag zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu leisten. Als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Technologieentwicklungen sowie innovative Verfahren, Konzepte und Managementstrategien erwartet, die die Energiebilanz im Bereich der Wasserwirtschaft verbessern, beziehungsweise eine ressourcenschonende Energiegewinnung ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt (besonders im Wassersektor Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros). Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum 15.06.2012 Projektskizzen einzureichen. |
Sozial- Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
Themenfeld: | Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, im Rahmen des HERA Joint Research Programme "Cultural Encounters" Vorhaben zu fördern, die transnationale Forschungsansätze im Bereich "Kulturelle Begegnungen" weiterentwickeln. HERA ist ein Netzwerk von Forschungsförderern in den Geisteswissenschaften und steht für "Humanities in the European Research Area". Antragsberechtigt sind Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsmuseen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Erwartet werden Forschungsverbünde von mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen Ländern, die sich am gemeinsamen Forschungsprogramm beteiligen. Das Förderverfahren ist zweistufig. Eingangsfrist für Kurzanträge ist der 04. Mai 2012, 14.00 Uhr (Ausschlussfrist). Einzureichen sind die Anträge in englischer Sprache und elektronisch über die Website der ESF. |
Sicherheit
Themenfeld: | Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen der Medizintechnik zugeordnet sein und für die Positionierung des Unternehmens (KMU!) am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung in der Gesundheitswirtschaft. In Forschungsverbünden sind Anwender aus der Gesundheitsversorgung einzubeziehen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, wobei jederzeit Projektskizzen eingereicht werden können. Bewertungsstichtag für die Skizzen ist im Jahr 2011 der 15. Oktober 2011. In den Folgejahren werden Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15. Oktober bewertet. |
FH-Förderung, KMU-Förderung, Kooperationen
Themenfeld: | Zur Festigung und Verstetigung bestehender Kooperationen im Wissenschaftsbereich werden deutschen Hochschulen Fördermittel für den Aufbau und die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsstruktur im Partnerland bzw. in der Partnerinstitution zur Verfügung gestellt. Themenfelder sind u.a. Bio- / Nanotechnologie, Ingenieurwissenschaften, Informationstechnologien und Gesundheitsforschung. Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige Organisationen können als Partner beteiligt werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. |
Themenfeld: | Die Fördermaßnahme soll als Anreiz dienen, entsprechend der jeweiligen wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz neue Kooperationsansätze mit Partnerinstitutionen in der Subsahara Afrika zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der afrikanischen Partner geleistet werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forschungskarriere im Heimatland zu ermöglichen. (Themenbereiche sind: Gesundheit und Medizin, Umwelttechnologien und angewandter Informations- und Kommunikationstechnologien). Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Afrika. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Mindestens eine deutsche und eine afrikanische Forschungsinstitution - gerne auch mehrere Forschungsinstitutionen sowie auch unter Einbezug von kleinen und mittleren Unternehmen - müssen für eine Projektförderung kooperieren. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Diese Bekanntmachung läuft bis zum 15.06.2012. |
Themenfeld: | Die folgenden Maßnahmen werden gefördert: 1) Anbahnung projektbezogener oder institutioneller Kooperationen und 2) Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll. Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. Das Förderverfahren ist einstufig. Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Anträge können bis zum 30. Juni 2012 eingereicht werden. |
Themenfeld: | Für Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der angewandten Forschung und Entwicklung werden von den Ländern Berlin und Brandenburg jeweils Zuschüsse gewährt. Ziel ist es, die Potenziale der Wissenschaftslandschaft der Region vorrangig für kleinste, kleine und mittlere technologieorientierte Unernehmen der jeweiligen Länder nutzbar zu machen und deren Innovationskraft zu stärken. Hierbei wird den Unternehmen bei der Vergabe eines FuE-Auftrags an eine Hochschule ein Zuschuss von bis zu 70% der Auftragssumme gewährt (maximal 10.500 €). |
Themenfeld: | Die Fördermaßnahme legt einen Schwerpunkt auf die Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen. Insgesamt umfasst die Union für das Mittelmeer" (UfM) alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, wobei Maßnahmen derzeit in verschiedenen Schwerpunktbereichen umgesetzt werden: Die Ausschreibung ist bei laufendem Antragsverfahren - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen. |
Themenfeld: | Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben im Bereich Optischer Technologien. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen über das Internet-Portal www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. |
Themenfeld: | Das Programm verfolgt das Ziel Innovationsinitiativen in den Neuen Ländern bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Potenziale, Kompetenzen und ihrer Kooperationsfähigkeit zu unterstützen. Im Rahmen von Innovationsforen sollen u. a. innovative Leistungen präsentiert, verglichen und durch interregionale Kooperationen Voraussetzungen für ihre Verbesserung geschaffen werden sowie Entwickler, Nutzer und Anwender gleichermaßen eingebunden werden, um eine wirtschaftliche Umsetzung von FuE-Ergebnissen voran zu bringen. |
Themenfeld: | Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen Unternehmen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. ZIM fördert Kooperations- und Netzwerkprojekte. Anträge können ab sofort fortlaufend gestellt werden. |
Themenfeld: | Im Rahmen der gezielt an KMU gerichteten Fördermaßnahme werden ebenfalls Verbundvorhaben zwischen Hochschule und Wirtschaft gefördert. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für die eingegangenen Skizzen sind der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. |
Themenfeld: | Ist eine Fachhochschule im Rahmen eines BMBF-Verbundprojektes erfolgreich, kann sie zusätzliche Fördermittel beantragen. |
Gefördert durch: Europäischer Sozialfonds und |
