Begabtenförderungswerke

Stipendien der Begabtenförderung

Es gibt dreizehn Begabtenförderungswerke, die sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefunden haben, um besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit einem monatlichen Stipendium und mit zusätzlichen Angeboten zu fördern. Wir haben für Sie die FAQs zu Stipendien der Begabtenförderungswerke zusammengestellt: FAQs.

Die dreizehn Werke haben unterschiedliche Hintergründe: Sie sind weltanschaulich, religiös, politisch, wirtschaftlich oder gewerkschaftlich orientiert. 

Förderung

Alle dreizehn Begabtenförderungswerke vergeben ein monatliches Stipendium nach den gleichen Förderrichtlinien. Die Mittel dafür werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellt. Gefördert werden können deutsche, EU-Studierende und Studierende, die nach §8 BAföG förderfähig sind.

Die finanzielle Förderung der Werke wird durch die sogenannte ideelle Förderung ergänzt. Das Studienstipendium wird bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerung) vergeben.

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Voraussetzungen für ein Stipendium

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden drei Dinge erwartet:

  • überdurchschnittliche Studienleistungen
  • gesellschaftliches Engagement
  • die Eigenschaften Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Informationen und Bewerbung

Ausführliche Informationen über die Begabtenförderung, die einzelnen Stiftungen und die Bewerbungsmodalitäten finden Sie auf www.stipendiumplus.de.

Die Zentrale Studienberatung berät Sie gern zu den Stipendienmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren.

 Sie können zusätzlich zur Sprechstunde auch einen Termin vereinbaren, indem Sie uns eine E-Mail an studienberatung[at]bht-berlin.de schreiben.

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FAQs Stipendien der Begabtenförderungswerke

Voraussetzungen

Ja, Sie können sich bereits als Schüler*in bewerben oder sich bei sehr guten Schulleistungen von Lehrer*innen für ein Stipendium der Studienstiftung vorschlagen lassen. Wenn Sie bereits zu Beginn des Studiums gefördert werden möchten, sollten Sie sich in der Schulzeit bewerben. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Gap Year planen, können Sie sich nicht vorher bewerben.

Sie können sich direkt im ersten Semester mit den Schulleistungen oder nach Abschluss des ersten Semesters mit vorhandenen Studienleistungen bewerben. Die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) muss aber immer eingereicht werden. Wichtig ist, dass eine Bewerbung häufig nur bis in das 3. Semester möglich ist. Eine Ausnahme bieten die Studiengänge, die eine Regelstudienzeit von 7 Semestern haben, dann ist bis in das 4. Semester erlaubt.
Bitte fragen Sie hier bei den Begabtenförderungswerken vorher nach.

Einzelne wenige Begabtenförderungswerke fördern ausschließlich ein Masterstudium. Bitte fragen Sie dazu bei uns in der Zentralen Studienberatung oder den Begabtenförderungswerken selbst nach.
Wenn man bereits im Bachelorstudium Stipendiat*in war, ist eine Weiterförderung häufig problemlos möglich.

Eine Bewerbung für ein Studium ist nicht für den Studienabschluss möglich. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung des Studienabschlusses haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Bewerbung

Ihr Notenschnitt allein ist nicht ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung um ein Stipendium. Auch Ihr ehrenamtliches Engagement und Ihre Persönlichkeit sind für die Auswahl von Bedeutung. 

Ein Motivationsschreiben ist die ausführliche Version eines Bewerbungsschreibens. In dem Bewerbungsschreiben stellen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Entscheidung für das spezielle Begabtenförderungswerk und Ihre Förderungswürdigkeit dar. Auf dieser Grundlage treffen die Stipendiengeber*innen ihre Vorauswahl. Denken Sie daran, dass das Schreiben die erste Möglichkeit ist, sich und Ihre Interessen persönlich darzustellen. Lassen Sie sich ruhig von Ihren Eltern, Freund*innen und Bekannten helfen.
Gern unterstützt die Zentrale Studienberatung Sie, wenn Sie Fragen zum Motivationsschreiben oder den verschiedenen Begabtenförderungswerken haben.

Unter einem ehrenamtlichen Engagement versteht man eine Tätigkeit, die man freiwillig macht, ohne dafür Geld zu bekommen. Man unterscheidet dabei zwischen sozialem, wirtschaftlichem, politischem und kulturellem Engagement. Suchen Sie sich bitte etwas, dass Ihnen Freude bereitet.

Beispiele hierfür können sein:

  • Unterstützung von Umweltschutz-, Menschenrechts-, Tierschutzorganisationen
  • Hilfe in sozialen Einrichtungen
  • Amt des*der Schülersprechers*in
  • Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr
  • und vieles mehr

Ehrenamtliches Engagement ist sehr vielfältig. Wenn Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich gern an die Zentrale Studienberatung.

Ein Gutachten ist als eine aussagekräftige Beurteilung Ihrer Person zu verstehen, die von Vertreter*innen einer neutralen Stelle (Hochschullehrer*innen, Lehrer*innen, Vereine, usw.) ausgestellt wird. In diesem Gutachten äußert der*die Gutachter*in zu Ihrer Eignung und dazu, aus welchem Grund Sie besonders förderungswürdig sind.

Wenn Sie sich vor Studienbeginn für ein Stipendium der Begabtenförderungswerke bewerben, sollten Sie Ihre Lehrer*innen um ein Gutachten bitten. Befinden Sie sich bereits im Studium, sollten Sie Lehrende auswählen, bei denen Sie bereits ein Modul absolviert haben, Sie ggf. bereits in der Sprechstunde waren oder die Sie durch Abgaben im Kurs bereits kennenlernen konnten.

Förderung

Je nach Begabtenförderungswerk kann das sehr unterschiedlich sein. Man sollte für eine gute Bewerbung etwas mehr Zeit in der Erstellung einplanen und auch das anschließende Auswahlverfahren ist häufig etwas langwieriger. Um kurzfristig Finanzierungslücken zu überbrücken, sind Stipendien nicht geeignet.

Alle Begabtenförderwerke zahlen den Stipendiat*innen einkommensunabhängig eine sogenannte Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich. Die zusätzliche finanzielle Förderung hängt vom individuellen BAföG-Anspruch ab, da bis zum Höchstsatz gefördert werden kann. Ggf. gibt es Zuschläge zur Kranken-/Pflegeversicherung, Familienzuschlag und Unterstützung zur Kinderbetreuung.
Sobald Sie BAföG im Rahmen eines Stipendiums erhalten, ist die Rückzahlungsregelung aufgehoben, sodass Sie im Nachgang für die Zeit des Stipendiums kein BAföG zurückzahlen müssen.

Studierende und Promovierende werden von den Mitarbeitenden der Begabtenförderungswerke und Vertrauensdozent*innen am Hochschulort beraten und begleitet.
Auf Seminaren und Tagungen können sich die Stipendiat*innen auch fächerunabhängig fortbilden und erhalten Reisekosten erstattet.
Nach Abschluss des Studiums können die Stipendiat*innen ihrem Begabtenförderungswerk auch im Berufsleben verbunden bleiben und sich in Alumni-Netzwerken engagieren.

Ein Stipendium von einem der 13 Begabtenförderungswerke übernimmt in der Regel Ihren BAföG-Anspruch. Sie sollten aber in jedem Fall dem für Sie zuständigen BAföG-Amt Ihr Stipendium melden.

Es ist möglich, dass man trotz Stipendium der Begabtenförderungswerke für maximal 20h die Woche aber maximal 450 Euro arbeiten geht. Genaueres erfragen Sie bitte bei den Begabtenförderungswerken selbst.

Ein Stipendium der Begabtenförderungswerke muss in der Regel nicht versteuert werden. Bitte fragen Sie aber hier bei den Begabtenförderungswerken selbst nach.