Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Bewerbung

Antworten auf Ihre Fragen zur Studienplatzvergabe und zu freien Studienplätzen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienverwaltung.

Wenn Sie Fragen zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.


Bewerbung direkt an der BHT

Für alle Studiengänge, außer für alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (mit NC) zum ersten Semester. Für diese Studiengänge bewerben Sie sich über Hochschulstart.de.

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, FH-Reife oder berufliche Qualifikation) in Deutschland erworben, dann bewerben Sie sich direkt Bewerbungsportal der BHT.

Internationale Studierende

Haben Sie Ihre schulische Vorbildung oder ihren Bachelor-Abschluss außerhalb Deutschlands erworben? Dann bewerben Sie sich bei uni-assist ein. mehr...

Master-Studiengänge

Eine Bewerbung für Master-Studiengänge der BHT ist nur über die Online-Bewerbung möglich. Sie können bis zu drei gleichrangige Zulassungsanträge abgeben.

Es kann sein, dass Sie Ihr Bachelor-Studium erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist beenden. In diesem Fall können Sie sich mit einer Bestätigung der Hochschule bewerben, dass alle bisherigen Module erfolgreich abgeschlossen sind und dass alle übrigen Module einschließlich der Abschlussprüfung im Bewerbungssemester erledigt werden können. Die Bescheinigung muss auch eine vorläufige Durchschnittsnote aufgrund der bisherigen Noten enthalten.

Bewerbungsfristen Bachelor

Sommersemester 2024

  • zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (mit NC): 01.11.2023 - 15.01.2024
    (Bewerbungen über uni-assist nur bis 31.12.2023)
  • zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ohne NC) und höhere Fachsemester: 01.11.2023 - 29.02.2024

Wintersemester 2023/24

  • zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (mit NC):
    24.04.2023 - 15.07.2023
  • zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ohne NC) und höhere Fachsemester: 15.04.2023 - 31.08.2023

Bewerbungsfristen Master

Sommersemester 2024

  • alle Masterstudiengänge: 01.11.2023 - 15.12.2023
  • zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC) und höhere Fachsemester: 01.11.2023 - 29.02.2024

Wintersemester 2023/24

  • alle Masterstudiengänge: 15.04.2023 - 15.06.2023

Auf dem Bewerbungsportal der BHT registrieren sich auf der linken Seite mit dem Button "Jetzt registrieren".

  • Geben Sie alle erforderlichen Daten ein.
  • Sie legen ein Passwort fest. Das ist für Ihre Anmeldung Ihr Passwort. Bitte merken Sie sich dieses Passwort, da Sie es für künftige Anmeldungen benötigen.

Wenn Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse mit der Angabe Ihres Benutzernamens und einem Verifizierungslink. Wenn Sie auf den Link klicken, werden Sie nach diesem Benutzernamen und Ihrem Paßwort gefragt.

Hinweis: Wenn Sie bereits einen BHT-Account besitzen (Bachelor- oder Masterstudierende der BHT, Bewerber*innen für den vergangenen Bewerbungszeitraum), bewerben Sie sich zwingend mit diesem Account und registrieren Sie sich nicht erneut.

Sie können zu jedem Semester bis zu drei gleichrangige Zulassungsanträge für Studiengänge der BHT stellen.  

Sie können sich immer wieder bewerben. Dabei verbessern sich Ihre Chancen, über die Wartezeit einen Platz zu bekommen – aber nur, wenn Sie in dieser Zeit nicht etwas anderes studieren.

Ja, Sie können sich an mehreren Hochschulen parallel bewerben.

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Bewerbung über Hochschulstart

Für alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (mit NC) registrieren Sie sich zunächst über Hochschulstart, danach bewerben Sie sich beim Bewerbungsportal der BHT.

Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, weil etwas fehlt, unvollständig ist o. ä. Der Ausschlussgrund wird im Hochschulstart-Portal als Kommentar vermerkt.

Wenn Ihre Bewerbung gültig ist, es aber für Ihren Studiengang mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, können Sie gegebenenfalls nicht sofort mit einem Studienplatzangebot berücksichtigt werden. Bitte haben Sie etwas Geduld - vielleicht ist für Sie ein Angebot im Nachrückverfahren möglich.

Hochschul- oder Studiengangswechsel, Zweitstudium

Wenn Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigt die Studienverwaltung Leistungsnachweise von Ihrem bisherigen Studium. Nur so kann die Studienverwaltung prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.

Nein.

Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges (Bachelor-)Studium, das Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres ersten Hochschulstudiums beginnen.

Sie bewerben sich also nur für ein Zweitstudium, wenn Sie zum Beispiel einen Bachelor-Abschluss haben und noch ein anderes Bachelorstudium aufnehmen wollen.

Haben Sie bereits ein Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen und möchten einen zweiten Bachelor-Studiengang studieren, der zulassungsbeschränkt ist, gilt für die Zulassung eine besondere Quotenregelung.

Außerdem muss vorab die Wertung der Gründe für ein Zweitstudium (gemäß § 11 Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen für ein Zweitstudium BerlHZVO) geprüft werden. 

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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium an der BHT ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife.

An den Fachoberschulen im ganzen Bundesgebiet erwerben Sie die allgemeine Fachhochschulreife, mit der Sie an allen Fachhochschulen jegliche Fachrichtung studieren können.

Haben Sie Ihre Fachhochschulreife weder in Berlin noch an einer Fachoberschule erworben, müssen Sie sich ihre Gültigkeit für Berlin erst bestätigen lassen bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Ein Studium für beruflich Qualifizierte an Berliner Hochschulen ist nach § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) möglich.

Nachweis für die berufliche Qualifikation:

  • Entweder Zeugnis über Meisterprüfung oder vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung
  • Oder Abschlusszeugnis einer mind. zweijährigen anerkannten und fachlich ähnlichen Berufsausbildung.  

Die BHT bietet spezielle Beratung und Vorbereitungsangebote für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation an.

Haben Sie Ihre Hochschulreife, wie zum Beispiel High School Diploma, A-Levels, etc., nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben, bewerben Sie sich über uni-assist. mehr...

Konsekutive Master-Studiengänge sind weiterführende Studiengänge. An der BHT vertiefen oder verbreitern sie das Bachelor-Studium oder bauen fachübergreifend darauf auf.

Ausnahmen bilden zum Teil weiterbildende Master-Studiengänge und der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Projektmanagement der BHT.

Welches Studium Sie als Zulassungsvoraussetzung benötigen, um sich für einen Master-Studiengang bewerben zu können, steht in der jeweiligen Master-Studienordnung.

Ãœber die Eignung vergleichbarer Vorbildungen wird im Einzelfall entschieden.

Für einige Bachelor-Studiengänge der BHT müssen Sie bis zur Immatrikulation ein fachspezifisches Vorpraktikum nachweisen.

Das kann man vorab leider nicht wissen. Die Note im Abitur, die man braucht, um zugelassen zu werden, ergibt sich erst im Auswahlverfahren selbst.

Als Anhaltspunkt hat man lediglich das Ergebnis des vergangenen Jahres. Aber Vorsicht: der NC kann auch ganz anders ausfallen. Die Konsequenz ist daher: Auf jeden Fall bewerben!

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Bewerbungsunterlagen

Bachelor-Bewerbung

Laden Sie die im Bewerbungsportal für Ihren Studiengang geforderten Unterlagen als PDF-Datei hoch, z.B.

  • Nachweis Ihrer Hochschulreife* (zum Beispiel Abiturzeugnis bzw. Fachhochschulreifezeugnis) oder beruflichen Qualifikationen (§11)
  • Nachweis* Ihres Vorpraktikums bzw. Ihrer Berufsausbildung
  • Ggf. Nachweise über frühere Studienzeiten sowie
  • Geburtsurkunde

Falls Sie einen Härtefallantrag stellen wollen oder Sie minderjährig sind, werden diese beiden Dokumente als Original per Post an die Postadresse der Studienverwaltung geschickt.

Master-Bewerbung

Laden Sie die im Bewerbungsportal für Ihren Studiengang geforderten Unterlagen als PDF-Datei hoch, z.B.

  • Nachweise* Ihrer Hochschulreife und des ersten Studienabschlusses
  • Ggf. Nachweise über Ihre berufspraktische Tätigkeit sowie
  • Geburtsurkunde

Falls Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, wird dieses Dokument zusammen mit den Anlagen als Original per Post an die Postadresse der Studienverwaltung geschickt.

*Amtlich beglaubigte Kopien müssen Sie erst zur Immatrikulation einreichen.

Zum Beispiel in Notariaten und Bürgerämtern oder im Prüfungsamt Ihrer Hochschule. Beglaubigungen sind kostenpflichtig.

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich in der Studienverwaltung der BHT abgeben und alle Nachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorlegen, können Sie auf beglaubigte Kopien verzichten. Sie nehmen Ihre Originale wieder mit nach Hause, die Studienverwaltung behält die Kopien. Das gilt nicht für ausländische Schul- und Hochschulabschlüsse.

Bürgerämter und Notare beglaubigen Kopien deutscher Urkunden und Zeugnisse. Diese Beglaubigungen müssen von Ihnen bezahlt werden.

Nicht beglaubigt werden in Deutschland Kopien ausländischer Urkunden. Deutsche Auslandsvertretungen in dem Land, in dem Sie Ihr Zeugnis oder Ihre Urkunde erhalten haben, oder Auslandsvertretungen Ihres Heimatlandes In Deutschland können diese Beglaubigung vornehmen.

Unter Vorlage von Original und Kopie können Sie Ihre Unterlagen bei uns/in der Studienverwaltung der BHT oder bei jeder siegelführenden Behörde (außer der Kirche) beglaubigen lassen.

Für die Bewerbung genügen zunächst die hochgeladenen PDF-Dateien. Nur die Einwillungserklärung der Eltern bei Minderjährigen und der Härtefallantrag mit Anlagen müssen im Original per Post eingereicht werden.  Amtlich beglaubigte Kopien müssen Sie gegebenenfalls erst zur Immatrikulation einreichen.

Für ein Bachelorstudium:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Zeugnisse über Praktika und/oder Berufsausbildung

Für ein Masterstudium:

  • Zeugnis des Erstabschlusses
  • Hochschulzugangsberechtigung

Nein, eine einfache Kopie der Geburtsurkunde reicht aus.

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Studienplatz

Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit online einsehen.

Dafür loggen Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen – erhielten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail – im Bewerberportal der BHT bzw. im Portal Hochschulstart ein.

Die Hochschulen beschränken im Rahmen ihres NC-Auswahlverfahrens für viele Studiengänge die Zahl der Studienplätze.

Ob Sie einen Studienplatz erhalten, kann leider niemand voraussagen.

Die BHT stellt eine begrenzte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Gehen mehr Bewerbungen für einen Studiengang ein, als Plätze vorhanden sind, führt die Studienverwaltung der BHT ein Auswahlverfahren durch.

Es gibt keine Wartelisten.

Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich für das nächste Semester neu bewerben.

Es gibt aber die Möglichkeit, auch mit einem schlechten Abitur einen Studienplatz zu bekommen, wenn man lange genug auf den Studienplatz wartet.

Die Zeit nach dem Abitur bzw. der Fachhochschulreife gilt als Wartezeit, solange Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind oder waren.

Je länger Sie nach der Hochschulreife nicht studieren, desto höher wird also Ihre Wartezeit. Für die Berücksichtigung der Wartezeit muss man sich nicht bereits früher beworben haben.

Allerdings ist auch eine lange Wartezeit keineswegs eine Garantie auf einen Studienplatz, da über die Wartezeit sehr wenige Studienplätze vergeben werden.

Die Zeit nach dem Abschluss (Abitur/Fachhochschulreife, Bachelorstudium oder entsprechender Abschluss) gilt als Wartezeit, solange Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind oder waren.

Je länger Sie nach der Hochschulreife nicht studieren, desto höher wird also Ihre Wartezeit. Für die Berücksichtigung der Wartezeit muss man sich nicht bereits früher beworben haben.

Allerdings ist auch eine lange Wartezeit keineswegs eine Garantie auf einen Studienplatz, da über das Kriterium der die Wartezeit nur ein geringer Teil der Studienplätze vergeben wird.

Ja, aber damit unterbrechen Sie die Wartezeit.

Als Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vetragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum immatrikuliert waren.

Die ersten Zusagen im Auswahlverfahren verschickt die Studienverwaltung in der Regel etwa zwei bis drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. In den folgenden Wochen werden die Zulassungen aus den Nachrückverfahren versandt.

Die endgültigen Absagen werden erst nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens versandt.

Werden im ersten Durchgang des Auswahlverfahrens Studienplätze nicht angenommen, werden diese freien Plätze an die Nachfolgenden der Ranglisten weitergegeben.

Es wird solange nachgerückt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Für dieses Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht anmelden.

Das gesamte Vergabeverfahren an der Hochschule kann sich aufgrund der zahlreichen Bewerbungen unter Umständen bis zum Vorlesungsbeginn hinziehen.

Sollten noch Plätze in einzelnen Studiengängen frei sein, können Sie sich für diese auch nach Ende der Bewerbungsfrist bewerben. Sie finden bundesweit frei gebliebene Plätze in Studiengängen jeweils ab September bzw. März über die Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz.

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Immatrikulation (Einschreibung)

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von der BHT erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie den entsprechenden Button im Bewerbungsportal klicken und anschliessend die Online-Immatrikulation durchführen (weitere Angaben zu Ihrer Person und Ausbildungsvergangenheit).

In dem Zulassungsbescheid werden Ihnen der Einschreibetermin und die zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.

Erst, wenn alle erforderlichen Angaben, gegebenenfalls Unterlagen und die Immatrikulationsgebühr fristgerecht eingegangen sind, können Sie immatrikuliert werden.

Die Frist für die Einschreibung muss unbedingt eingehalten werden. Sonst wird der Studienplatz weitervergeben.

Einfache Kopien

Diese Dokumente haben Sie bei Ihrer Bewerbung schon hochgeladen und müssen zur Immatrkulation noch einmal als einfache Kopien eingereicht werden:

Für ein Bachelorstudium:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Zeugnisse über Praktika und/oder Berufsausbildung

Für ein Masterstudium:

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
  • Hochschulzugangsberechtigung

Weitere Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zusätzlich für die Immatrikulation erforderlich:

  • Ggf. Antrag auf Anerkennung, Exmatrikulationsbescheid der zuletzt besuchten Hochschule (bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel)
  • Ggf. Geburtsurkunde

Die tatsächlich einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

    Geben Sie bei der Online-Immatrikulation (noch nicht bei der Bewerbung!) die geforderten Angaben zu Ihrer Krankenversicherung an.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Diese Meldepflicht gilt für alle Studentinnen und Studenten unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

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