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Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe III

Die Ausbildungsstufe III (Branchenschwerpunkt Metall) wird in Kooperation mit der BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall durchgeführt.
Studienziel
Vermittlung der erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes zur Erlangung des ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnisses
Lehrinhalte
- Verwaltung, Büroarbeit
- Gefahrenabwehr und Sicherheitstechnik wie
- Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz, Gefahren und Risiken
- Anlagensicherheit und bauliche Brandschutzmaßnahmen
- Gefahrenmeldeanlagen und Werkschutz
- Informations- und Kommunikationstechnik in der Gefahrenabwehr
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Sicherheit im Bereich der Metallindustrie (in Kooperation mit der BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
Art und Umfang des Materials
3 Kurseinheiten (ca. 350 Seiten DIN A4), 3 Einsendeaufgaben
Durchführung
Dauer: | 1 Semester |
Beginn: | November |
Anmeldung: | jederzeit zum nächsten Beginn |
Präsenzphase: | zwei Tage; Teilnahme obligatorisch |
Abschluss: | Fachkundenachweis Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe III (Zeugnis und Urkunde) |
Eine ausführliche Darstellung der Studiendurchführung und der Studienorganisation finden Sie für 2010 hier und für 2011 hier.
Teilnehmer/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen können die Ausbildungsstufen III parallel zur Ausbildungsstufe I belegen. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch von 20 auf 15 Monate.
Nutzungsentgelt
920,- €
Zugangsvoraussetzungen
erfolgreicher Abschluss des Fernlehrgangs „Arbeitssicherheit – Ausbildungsstufe II“ oder erfolgreiche Teilnahme an der „Arbeitssicherheit – Ausbildungsstufe II“ an einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsträger für die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbildungsstufe III gilt eine entsprechende Prüfungs- und Studienordnung der Beuth Hochschule Berlin (Amtliche Mitteilungen Nr. 31, 2003) bzw. (Amtliche Mitteilungen Nr. 52, 2004)
Besonderheiten
Wahlfächer gemäß Anlage WF können gegen eine Gebühr von 120,- € pro Lektion belegt und bescheinigt werden.
Auf Antrag kann die Ausbildungsstufe III parallel zur Ausbildungsstufe I belegt werden.
