Service

Studierende

Erstsemester Informationen der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

Informationen über das erste Semester an der BHT und welche Veranstaltungen Sie besuchen können.

Erstsemester Information des FB VI

Die Inhalte der jeweils aktuellen Erstsemesterveranstaltung finden Sie im Dokumenten-Download (Fachbereichs-Informationen).

Studium

Alle wichtigen Informationen über den Aufbau des Studiums und die Studiengänge des Fachbereiches VI. Sie können am Ende des Semesters noch ausstehende Semesterbeurteilungen bescheinigen lassen für die BaföG-Stelle.

Für das neue Semester werden die aktuell zusätzlich angebotenen Wahlpflichtmodule kurz vorgestellt.

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Im Prüfungsportal finden Sie die Termine der Modulabschlussprüfungen und in welchen Räumen diese stattfinden. Nutzen sie den Lageplan um den Weg zum Raum zu finden.
Wichtig: Weitere Termine für Leistungsnachweise (wie bspw. Zwischenprüfungen) sind im Prüfungsportal nicht eingetragen. Fragen Sie Ihre Lehrkraft.

Semestertermine und -fristen der BHT gibt es in einem Ãœberblick inklusive Rückmeldung, Belegfrist, Semesterbeginn und -ende.

Praxisphase am FB VI

Ihre Praxisphase führen Sie in einem Unternehmen außerhalb der BHT unter Anleitung von betrieblichen Betreuer/-innen durch. Als Studierende übernehmen Sie ingenieurmäßige Aufgaben. Planen Sie frühzeitig, mindestens ein Semester vorher, Ihre Suche und Antragstellung auf Zulassung.

Sie haben schon studiumsrelevante Praxiszeiten absolviert? Informationen zur Anerkennung von Praxiszeiten als Praxisphase helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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Abschlussarbeit

Abschlussarbeit richtig planen! Legen Sie das Themenfeld fest an dem Sie das größte Interesse haben, kontaktieren Sie einen mögliche betreuende Lehrkraft ungefähr ein Semester vorab und stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit vor Ende des vorherigen Semesters. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

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Abschlusszeugnis und Exmatrikulation

Exmatrikulieren lassen können Sie sich durch einen schriftlichen Antrag. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente.

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Engagement und Mitarbeit am Fachbereich

Es gibt viele Möglichkeiten sich im Fachbereich zu engagieren z.B. beim AStA Team, im INI-Raum oder auch als studentische Hilfskraft.

Nach dem Studium ermöglicht Ihnen das Alumni-Programm die Vernetzung mit anderen Absolventen.

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Lehrende und Mitarbeitende

Informationen für neue Mitarbeitende

Willkommen am Fachbereich VI!
Schlüssel? Passwörter? E-Mail? Beihilfe?  Leitfaden und Organisatorisches für neue Mitarbeitende.

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Planung und Festlegung von Modulprüfungen

Sie sind frei in der Durchführung Ihrer Lehre ... und doch gibt es Rahmenbedingungen für den reibungslosen Ablauf. Hinweise zu Ankündigung von Prüfungen, Formen und Zeiträumen.

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Lehrplanung und Belegung

Die Kapazitätsplanung in der Lehre ist komplex. Welche Höchst- und Mindest-werte für die Anzahl Studierender in Ihren Lehrveranstaltungen gilt, ab wann eine neue Übung hinzukommt und wie Studierende Ihre Veranstaltung finden, belegen und Sie die aktuellen Belegungen ansehen und steuern können.

Kommt es zu Ãœberbelegungen, gibt es Regeln in welcher Reihenfolge Studierende Vorrang haben.

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Urlaub und Dienstreisen

Die Regelungen für Professoren/innen und Angestellte unterscheiden sich. Eine kurze Sammlung relevanter Links zu den passenden Formularen, Rundschreiben und Hinweisen der Verwaltung.

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Bestellungen und Materialbedarf

Je nach Verwendungszweck und Höhe der Anschaffungskosten oder Betriebskosten gibt es mehrere Anlaufstellen und Möglichkeiten im Labor, Fachbereich und auf Hochschulebene.

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Digitalisierung in der Lehre

Was ist Ziel und Zweck der Digitalisierungsstrategie? Warum eine solche Initiative gewinnbringend für den Fachbereich und seine Studierenden ist.

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Sitzung des Fachbreichsrates (FB VI)

Der Terminplan und Sammlung von Protokollen der Fachbereichsratssitzungen.

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Studium

Studium am Fachbereich VI

Bescheinigung noch laufender Semesterbeurteilungen

Brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie ein Modul belegt oder ggf. sogar bestanden haben? Füllen Sie das Formular für die Bescheinigung noch laufender Semesterbeurteilungen soweit es geht aus und holen Sie sich die Unterschriften der Lehrkräfte. Beachten Sie außerhalb der Vorlesungszeit, dass sich Lehrende im Urlaub oder auf Dienstreisen befinden können.

Abschlussarbeit

Planen Sie frühzeitig Ihre Abschlussarbeit, mindestens ein Semester vorher. Suchen Sie dazu mindestens eine passende betreuende Lehrkraft. Der folgende Text geht von einer betreuenden Lehrkraft aus. Professoren bieten in der Regel aktuelle Themen für Abschlussarbeiten auf ihren Internetseiten an. Je nach Andrang können die Betreuungskapazitäten einzelner Dozenten für das kommende Semester bereits ausgebucht sein. Fragen Sie daher zeitig an.

Sollten alle Voraussetzungen für eine Abschlussarbeit vorliegen und Sie selbst beantragen keine solche, kann der Prüfungsausschuss Ihnen ein Thema, betreuende Lehrkraft und Bearbeitungszeitraum zuweisen. Vermeiden Sie das durch rechtzeitige Planung.

Voraussetzungen für eine Zulassung zur Abschlussarbeit

Generell ist die Abschlussarbeit die vorletzte Studienleistung. Es folgt nur die Abschlussprüfung. Sie können die Zulassung zur Abschlussarbeit bereits beantragen, wenn der erfolgreiche Abschluss des Studiums im auf den Antrag folgenden Semester möglich und zu erwarten ist (bspw. wenn  Praxisphasenbewertung oder -anerkennung noch aussteht). Genaue Mindestvoraussetzungen finden Sie in der aktuell geltenden RSPO 2016 in §28.

Anmeldung

  • Füllen Sie das Antragsformular des FB VI für Abschlussarbeiten aus.
  • Fügen Sie Anlage 2 (Thema und Unterschrift des Betreuenden) mit bei oder reichen Sie dieses kurzfristig nach. 
  • Sie soll(t)en ein Exposé des Inhaltes Ihrer angestrebten Abschlussarbeit beilegen, damit der Prüfungsausschuss leichter passende Gutachter benennen kann.
  • Anlage 1 (ausstehende Modulprüfungen) ist erforderlich, wenn Sie ansonsten nicht alle Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bachelorarbeiten sind am Fachbereich VI für drei Monate, Masterarbeiten für fünf Monate zu bearbeiten.
Die Bewertung Ihrer abgegebenen Abschlussarbeit geht von einer Vollzeit-Bearbeitung in diesem Zeitraum aus.

Fristen

Die Abschlussarbeit für das kommende Semester sollen Sie bis zum Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters beantragen. Geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen bei der Studienverwaltung ab.
Im gesamten Semester können Sie jederzeit Anträge abgeben. Eine Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss und Festlegung des Zeitraumes für Ihre Bearbeitung der Abschlussarbeit erfolgt spätestens in der auf die Abgabe des Antrages folgenden vorlesungsfreien Zeit.

Abgabe

Sehr geehrte Studierende, der Fachbereich VI hat die Abgabe der Abschlussarbeiten modernisiert:

Der FBR des FB VI ist sich darüber einig, dass die digitale Abgabeform für Abschlussarbeiten einer gedruckten Form künftig vorzuziehen ist: Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt per E-Mail an das Dekanat fb6[at]bht-berlin.de (nicht an die Dekanin) sowie den oder die Betreuer*in und Gutachter*in.

Es werden mindestens zwei Dateien abgegeben:

•    Abschlussarbeit als PDF-Datei
•    Erklärung zur selbständigen Anfertigung
•    Zusätzlich kann ein Anhang abgegeben werden, entweder als E-Mail-Anhang oder durch Bereitstellung eines Links, über welchen der Anhang als einzelne Datei herunterladbar ist.

Schriftliche Dokumente sind nur dann im Dekanat einzureichen, wenn dies von der Prüfungskommission gewünscht wird. Die Archivierung der Abgabe erfolgt durch das Dekanat.

Wir bedanken uns für Ihre Kenntnisnahme und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dekanat FB VI

Unterbrechungen

Aufgrund von Krankheit (Attest) oder anderen triftigen Gründen (Belege erforderlich) können Sie einen formlosen Antrag auf Unterbrechung der Bearbeitung beim Prüfungsausschuss stellen.  Unterbrechungszeiträume werden bei Anerkennung ans Ende der Bearbeitungszeit angehängt. Sie erhalten einen Bescheid über die neue Abgabefrist. Einzelheiten regelt die RSPO 2016 u.A. in §29 Abs. 9-12.
Es gelten besondere Regelungen für Eltern, sowie Nachteilsausgleich, siehe RSPO.

Änderung des Titels der Abschlussarbeit

Sofern sich inhaltlich an der Arbeit nichts ändert, jedoch der Titel präzisiert werden soll, senden Sie einen formloser Antrag an den Prüfungsausschuss vor Abgabedatum. Einverständnis der betreuenden Lehrkraft ist erforderlich, so dass Sie den Antrag idealerweise an Ihre betreuende Lehrkraft senden und um Weiterleitung an den Prüfungsausschuss bitten.
Gibt es inhaltliche Änderungen, die sich im Rahmen der Bearbeitung ergaben, kann der Titel (und Inhalt) der Arbeit ebenfalls auf Antrag beim Prüfungsausschuss geändert werden. Die betreuende Lehrkraft ist in die Begründung einzubeziehen und muss zustimmen. Eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes ergibt sich daraus nicht automatisch. Nach RSPO 2016, u.A. §29 Abs. 9 kann der Bearbeitungszeitraum im Rahmen einer solchen begründeten Änderung um max. drei Monate verlängert werden.

Rückgabe des Themas / Abbruch der Bearbeitung

Innerhalb des ersten Monats der Bearbeitung können Sie das Thema einmal zurückgeben, ohne dass dies als ein Bearbeitungsversuch gilt. Die Rückgabe muss schriftlich an den Prüfungsausschuss gemeldet werden. 

Nach Ablauf des ersten Monats der Bearbeitung können Sie die Bearbeitung weiterhin abbrechen. Dies gilt als ein Bearbeitungsversuch und wird mit mangelhaft bewertet. Der Abbruch muss schriftlich an den Prüfungsausschuss gemeldet werden.

Rechtsverbindliche Details zu allen Angaben bezüglich Abschlussprüfung regelt die aktuell geltende RSPO 2016, insbesondere ab §27.

Bewertung durch betreuende Lehrkraft und Gutachter

Die Bewertung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Aufgrund von Auslastung, Urlaub etc. kann dies länger dauern.

Abschlussprüfung

Sollten alle Voraussetzungen für die Abschlussprüfung vorliegen, werden Sie dazu schriftlich eingeladen. Erkundigen Sie sich über Ihre betreuende Lehrkraft ggf. nach dem voraussichtlichen Termin, da die Einladung kurzfristig erfolgen kann. In der Abschlussprüfung stellen Sie in einem ca. 15-minütigen Vortrag Ihre Arbeit vor. Es folgt eine mündliche Abschlussprüfung zu Fachthemen Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor) und Inhalten des Studiums (Master). Die Gesamtdauer der Abschlussprüfung ist auf 30-45min (Bachelor) bzw. 45-60min (Master) festgelegt. Sie erfahren das Ergebnis direkt im Anschluss. Details siehe auch RSPO 2016 §32.


Abschlusszeugnis und Exmatrikulation

Abschlusszeugnis

Wenn Sie alle Studienleistungen abgeschlossen haben, benötigen Sie einen ausgefüllten Laufzettel des FB6 , der bescheinigt, dass Sie keine offenen Verbindlichkeiten mehr haben. Legen sie den Zettel spätestens zur Abholung Ihres Abschlusszeugnisses bei der Studienverwaltung vor.

Sie können einen frankierten DINA4-Großbrief-Rückumschlag bei der Studienverwaltung hinterlegen, damit Ihnen das Zeugnis postalisch zugesandt wird, sobald es fertig gedruckt ist. Ansonsten müssen Sie nachfragen; es erfolgt keine Information, wenn das Zeugnis abholbereit ist.

Siehe auch Hinweise der Studienverwaltung im PDF "Abgabe des Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Abholung des Zeugnisses"

Exmatrikulation

Die Seite zur Exmatrikulation informiert über die automatische Exmatrikulation durch die Hochschule. Es  kann auch auf eigenen Antrag exmatrikuliert werden.


Stellen für Studierende und Absolvent*innen

Stellenanzeigen der BHT

Stellenanzeigen über den Career Service der BHT: Stellenticket


Engagement und Mitgestaltung am Fachbereich

In den ersten Semestern werden Sie schnell bemerken, dass die Institution Hochschule von dem Engagement seiner Mitglieder, akademischer Selbstverwaltung und Mitbestimmung geprägt ist.

Gibt es aktuelle Zustände, die Sie ändern möchten oder eine bestehende Initiative, welche Sie unterstützen wollen? Dann nutzen Sie die Chance sich neben dem Pflichtteil des Studiums einzubringen, so wie es andere vor Ihnen für Sie getan haben.

  • Als studentische Hilfskraft (SHK) lernen Sie Abläufe an der Hochschule kennen und/oder arbeiten eng mit Professoren/innen zusammen an Forschungsprojekten. Aktuelle Stellen erfahren Sie direkt durch Ansprechen der Dozenten, im SHK-Jobportal der BHT und über Aushänge vor den Dekanaten.
  • Durch Engagement im Fachschaftsrat (FSR) und Initiativraum (INI) am FB VI können Sie anderen Studierenden bei Problemen mit Dozenten, Prüfungen und Studium helfen. Zusätzlich erhalten Sie viel Einblick in aktuelle Themen und Kontakt zu Studierenden anderer Semester.
  • Stärken Sie das Studierendenparlament (StuPa) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)  indem Sie zur Hochschulwahl gehen. Bringen Sie Ihre eigenen Themen ein und setzen Sie sich für die Interessen der FB VI Studierenden ein.
Bleiben Sie der BHT und dem Fachbereich VI nach dem Studium verbunden

Über 13.000 Alumni sind im Alumninetzwerk registriert. Darüber hinaus gibt es auch am Fachbereich VI Alumniveranstaltungen. Das Anmeldeformular des FB VI erhalten Sie spätestens mit Ihrer Abschlussprüfung.

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Abschnitt für Lehrende und Mitarbeitende

Informationen für neue Mitarbeiter/-innen

Neue Lehrende

  • Die Ãœbersichtseite für Lehrende verlinkt die wesentlichen Anlaufstellen, darunter Ordnungen (wo Sie die Rahmenstudien- und prüfungsordnung RSPO finden), sowie unter Organisation Links zum E-Mail-System, Belegsystem (Einsicht in Belegungen Ihrer LV, Notenmeldung), Moodle (Lernmanagementsystem mit Kursen je LV) und Prüfungsportal (geben Sie an wann, wo Sie Abschlussprüfung abhalten) sowie Raumplanung (Stundenpläne, Lehrkraftpläne, Raumbuchung).
  • Achtung: Der beantragte HRZ BHT-Account (LDAP) funktioniert für fast alle Systeme, jedoch nicht für das Belegsystem. Hier erhalten Sie eine extra Account.
  • Das Handbuch für Lehrende hat eine umfangreiche Stichwortliste mit Antworten, z.B. zu Arbeitsplatzmöbeln, Beihilfe über Lehrevaluation bis Webseite.
  • Das IT-Handbuch des HRZ enthält viele Infos (noch mehr nach Login oben rechts) zu VPN-Zugang, Email-Account, Software, Webseiten.
  • Der FB VI hat einen

Erste Termine, die relevant sind für Ihre Unterrichtsplanung und Anwesenheit

  • Die ersten zwei Tage des Semesters finden Orientierungsveranstaltungen statt und damit keine reguläre Lehre (in allen Semestern)
  • Am dritten Mittwoch im November ist Hochschultag. Ãœblicherweise ab dem 2ten Block (ab 10 Uhr) kein Unterricht in allen Semestern.
  • Dienstag 14:15 Uhr - 15:45 Uhr ist der Block, welcher nicht mit Lehre am FB VI belegt wird, da hier Gremiensitzungen usw. stattfinden.
  • Am FB VI gibt es zu Beginn des Semesters (üblicherweise in Woche 5) an einem Dienstag 14:15 Uhr das Treffen aller Hochschullehrer des Fachbereiches. Eine kurze Vorstellung Neuberufener ist üblich. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail, fragen Sie daher nach, ob diese Information vor Ihrem Start an der BHT bereits versandt wurde.
  • Der Fachbereichsrat hat ebenfalls regelmäßig Dienstags 14:15 Uhr seine Sitzungen. Eine kurze Vorstellung Neuberufener bei der nächsten Sitzung ist üblich. 
  • In den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit ist Prüfungszeitraum 1 (PZR1), in welchen Sie Ihre  Abschlussprüfungen legen. Die letzten drei Wochen vor dem neuen Semester ist Prüfungszeitraum 2 (PZR2) für die zweite anzubietende Abschlussprüfung. Die Vorlesungszeiten helfen bei der Planung.

Neue Mitarbeitende

  • Die Ãœbersichtseite für Mitarbeitende verlinkt die wesentlichen Anlaufstellen, darunter Personalabteilung, Zeiterfassung, Raumplanung, sowie Informationen zu Gesundheit, Gleichstellung und Arbeitssicherheit.
  • Beantragen Sie gleich nach Einstellung einen HRZ BHT-Account. Dieser ermöglicht den Login in fast allen Service-Systemen an der BHT.
  • Das IT-Handbuch des HRZ enthält viele Infos (noch mehr nach Login oben rechts) zu Email-Account, Software, Webseiten.
  • Es gibt keinen Leitfaden für neue Mitarbeitende, da Sie in der Einarbeitung von Ihren Abteilungsleitern/innen betreut werden. Fragen Sie bei Unklarheiten direkt dort nach.

Bei ungeklärten Punkten hilft Ihnen gerne das Dekanat weiter.


Planung und Festlegung von Modulprüfungen

Grundsätzlich gilt die aktuelle Fassung der RSPO (derzeit RSPO 2016). Darüber hinaus hat der FBR am 14.12.2010 folgende Richtlinien beschlossen:

  • Die Termine für Modulprüfungen werden von den Lehrkräften festgelegt und veröffentlicht. Die Lehrkräfte buchen selbst Prüfungsräume bei VRP, falls erforderlich.
  • Die Termine der Modulprüfungen sollen für den 1. Prüfungszeitraum bis 2 Wochen nach Ende der Belegfrist veröffentlicht werden, für den 2. Prüfungszeitraum möglichst zum Ende der Vorlesungszeit, spätestens aber 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt durch Eintrag in das vom FB VI dafür vorgesehene Online-Medium. Das ist derzeit das Prüfungsportal der BHT. Nachträgliche Änderungen von Eintragungen sind den Studierenden nachvollziehbar mitzuteilen; in der Lehrveranstaltung und/oder per Mailverteiler.

Maßnahmen zur Vermeidung von Überschneidungen und Beeinträchtigung anderer Lehrveranstaltungen

  • Die Modulprüfungen des ersten Prüfungszeitraums finden grundsätzlich in den letzten drei Wochen der Vorlesungszeit statt.
  • Schriftliche Modulprüfungen sollen grundsätzlich auf den Vorlesungstermin gelegt werden.
  • Bei Abweichungen ist durch eine Rücksprache mit evtl. betroffenen Lehrkräften eine Beeinträchtigung von Lehrveranstaltern desselben Studiensemesters auszuschließen.
  • Bei mündlichen Modulprüfungen außerhalb der regulären Ãœbungszeit ist - ggf. durch Absprachen – die Beeinträchtigung anderer Lehrveranstaltungen desselben Studiensemesters zu vermeiden.
  • Bei der Veröffentlichung eines Termins ist darauf zu achten, dass am selben Tag keine weiteren Prüfungen im selben Zug desselben Studiensemesters eingetragen sind.
  • Meldet ein Studierender einen Terminkonflikt, so ist die Lehrkraft gehalten, ggf. im Dialog mit der anderen Lehrkraft, eine Lösung zu finden.

Lehrplanung und Belegung

Die Richtlinien für das Kapazitätsmanagement bei der Lehrplanung am FB VI erläutern, was ein Seminaristischer Unterricht (SU), Ãœbung (Ãœ), Seminar (S), Abschlusseminar (AS) und Wahlpflichtmodul (WP) ist. Das Wesentliche zur Planung hier als Kurzzusammenfassung:

  • Jedes Semster werden alle Pflichtmodule angeboten.
  • Beispielsweise werden im ersten Semester des Bachelor-Studiengangs Medieninformatik üblicherweise 88 Studierende zugelassen. Dementsprechend werden 2 Semesterzüge geplant. Das Modul „Programmieren II“ wird zweimal angeboten. Die beiden Modulinstanzen werden von zwei unterschiedlichen Lehrkräften (Dozentin A und Dozent B) durchgeführt. Sie leisten jeweils 1 SU mit 2 Semesterwochenstunden (SWS) und 2 Ãœ mit jeweils 2 SWS.
  • Bei Unterschreiten folgender Untergrenzen wird eine Modulkomponente als unterausgelastet i.d.R. gestrichen: SU/Ãœ/WP: 8 Studierende, S: 6 Studierende, AS: 5 Studierende.
  • Bei Ãœberschreiten der Obergrenzen werden Studierende durch die Lehrkraft auf vorhandene nicht ausgelastete Parallelveranstaltungen des gleichen Zuges verteilt, ansonsten werden i.d.R. zusätzliche Modulkomponenteninstanzen geschaffen.
  • Sie können im Online-Belegsystem volle Instanzen schließen und damit eine Ãœberbelegung abschwächen. Es empfiehlt sich daher das Belegsystem regelmäßig ab Freigabe (ca. 2 Wochen vor Semesterbeginn) zu beobachten.
  • Entscheidungen über Streichung oder Neuschaffung treffen Dekan oder Studiendekan. Nach Ablauf der Belegfrist des Semesters (üblicherweise 2 Wochen nach Semesterbeginn) finden keine Veränderungen mehr statt.

Das Verfahren bei Überbelegungen von Modulkomponenten, für die keine weiteren Instanzen angelegt werden können (bspw. weil kein Lehrpersonal zur Verfügung steht, keine Räume etc.) regelt die RSPO 2016 in § 13. Hier eine nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung:

  • Als Lehrkraft haben Sie die letzte Entscheidungsgewalt über die Auswahl der gleichberechtigen Studierenden, welche an der Lehrveranstaltung teilnehmen bzw. nicht teilnehmen können; Zufallsverfahren sind möglich.
  • Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen sollen möglichst berücksichtigt werden.
  • Gibt es mehrere Züge/Alternativen, sollen die Teilnahmewünsche von Studierenden in Eltern- und Pflegezeit bevorzugt werden.
  1. Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind mit erster Priorität Studierende, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung im betreffenden Studiengang im betreffenden Plansemester oder einem höheren Fachsemester erstmalig belegen. Nachrangig folgen Zweit-, Dritt-, Viert-Belegungen
  2. Innerhalb dieser Belegungsgruppen sind erstrangig Studierende im entsprechenden Fachsemester, dann höhere Fachsemester, dann niedrigere Fachsemester.

Urlaub und Dienstreisen

Professorinnen/Professoren

Urlaubsmeldungen sollten zur Kenntnis dem Dekanat schriftlich mitgeteilt werden, damit im Falle einer Kontaktaufnahme das Dekanat passend reagieren kann.

Professorinnen/Professoren haben nach Hochschulgesetz ihren Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen.

Dienstreisen müssen über das Dekanat bei der Verwaltung beantragt werden. Es gibt unterschiedliche Formulare für Finanzierung aus Fachbereichsmitteln (sehr begrenzt) und Drittmitteln (übliche Methode). Die Formulare enthalten Leitfäden/Hinweise. Eine Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Beachten Sie Rundschreiben der Abteilung I / Haushalt und  Rundschreiben der Abteilung I /Personal zu Neuerungen.

Mitarbeitende

Die Urlaubsplanung erfolgt innerhalb Ihrer Abteilung mit dem/der Vorgesetzten. Rundschreiben der Abteilung I /Personal fordern in der Regel eine Jahresplanung an.

Dienstreisen und Exkursionen erfolgen in Abstimmung mit Ihrer Abteilung üblicherweise aus Fachbereichsmitteln (Formular der Abteilung I).


Bestellungen und Materialbedarf

Lehrende: Fragen Sie bei Material-, Technik-, Software-Bedarf für Ihre Lehre im Labor, welchem Sie zugeordnet sind, nach Möglichkeiten der Finanzierung nach.

 


Digitale Zukunft: Weiterentwicklung der Präsenzlehre durch Einsatz digitaler Medien

Studiere Zukunft - Digitale Zukunft

Im Rahmen des Projektes Digitale Zukunft (2015-2017) hat die BHT interne Strukturen geschaffen zur Unterstützung und Verbesserung des Einsatzes digitaler Medien in der Präsenzlehre. Nach dem Open Innovation Ansatz haben alle acht Fachbereiche Digitalisierungsteams etabliert, welche Fachbereichsstrategien entwickelt haben. Digitalisierungsbeauftragte der Fachbereiche bilden gemeinsam mit weiteren vertretenen Interessensgruppen unter Leitung des Vizepräsidenten für Lehre die ständige Digitalisierungskommission auf Hochschulebene.

Das Strategiepapier des Fachbereich VI "Digitale Zukunft: heute für morgen lernen" umfasst für die drei hochschulweiten Leitziele Verbesserung didaktischer Qualität, Unterstützung studentischer Diversität und der Vorbereitung auf vernetzte Arbeitswelten unter anderem folgende Ziele:

  1. Die technische Umsetzbarkeit von digitaler Lehre verbessern
  2. Mit digitalen Medien potenzielle Studierende besser und zielgerichteter ansprechen
  3. Die Abbrecherquote senken
  4. (Folgeziel) Zufriedenheit und Lernerfolg der Studierenden durch Digitalisierung in der Lehre erhöhen

Mitglieder des Digitalisierungsteams am Fachbereich VI sind
(nach
Beschluss des FBR vom 04.07.2017)

Wenn Sie Interesse und Fragen zum Einsatz digitaler Medien haben oder selbst ein bestimmtes Teilthema zum Einsatz digitaler Medien unterstützen möchten am Fachbereich, nehmen Sie gerne Kontakt zum Digitalisierungsteam auf.

Förderung und Weiterentwicklung zum Einsatz digitaler Medien

Aktuelle Praxisbeispiele zum Einsatz digitaler Medien in der Präsenzlehre und Hinweise zur Auszeichnung Gute Lehre mit Digitalen Medien finden Sie auf den Seiten der hochschulweiten Digitalisierungskommission.

 


Protokolle des Fachbereichsrats

(Download für Professoren/innen und Mitarbeitende, Login mit BHT-Account)

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