Beuth Hochschule für Technik Berlin

Berufungsverfahren und Mitwirkung der Frauenbeauftragten

 

Die Frauenbeauftragten sind laut Gleichstellungsgesetz des Landes Berlin, Berliner Hochschulgesetz und Frauenförderrichtlinien der Beuth Hochschule für Technik Berlin an Berufungsverfahren zu beteiligen.

Dafür gelten folgende Gesetze, Grundsätze und Verfahrensregelungen:

Weitere Hinweise

Stand: 04.07.12
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