Text der Seite
Plenum der Frauenbeauftragten
Das Plenum ist die Versammlung aller nebenberuflichen Frauenbeauftragten der Beuth Hochschule für Technik Berlin unter Leitung der zentralen Frauenbeauftragten.
Gesetzlicher Auftrag ist die Interessenvertretung aller Frauen der Beuth Hochschule.
Gesetzliche Grundlagen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Berliner Hochschulgesetz,
- Landesgleichstellungsgesetz
- Frauenförderrichtlinien der Beuth Hochschule
Wahl
- Die nebenberuflichen Frauenbeauftragten werden jeweils
für 2 Jahre gewählt. - Sie können aus allen Statusgruppen gewählt werden.
-
Für die Arbeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung
bzw. eine Freistellung (sh. Amtl. Mitteilungen der TFH, 25. Jg., Nr. 70 v. 28.10.2004)Eine Zusammenstellung aller Unterlagen für die Arbeit der Frauenbeauftragten kann im Frauen- und Gleichstellungsbüro abgeholt werden.
