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Überzahlungen bei der Überleitung zum TV-L / TVÜ-L
Bitte beachten Sie, dass die Tarifvertragsparteien sich zu folgendem Vorgehen verpflichtet haben:
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TVÜ-L §8 Inkrafttreten, Laufzeit
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(3) Bereits gezahlte Unterschiedsbeträge, die aus Unterschieden zwischen Ansprüchen der Beschäftigten nach bisherigem Tarifrecht und den Ansprüchen aus dem zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzten Tarifrecht resultieren, werden durch die in § 1 genannten Hochschulen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum Vollzug der Überleitung weder geltend gemacht noch zurück gefordert.
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Die Beuth-Hochschule ist der Auffassung, dass die Überleitung mit dem Monat des Zugangs des Überleitungsschreibens erfolgt ist. Zahlungen, die aufgrund des BAT zugestanden und über den oben genannten Monat darüber hinaus erfolgt sind, werden von der Dienststelle zurückgefordert.
Die Gewerkschaft GEW teilt diese Auffassung nicht, wie dem Personalrat auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass der Vollzug erst mit der Umstellung auf den TV-L/TVÜ-L in Ihrem Gehaltsnachweis erfolgt ist. Somit eine Rückforderung für davor liegende Monate nicht tarifvertragskonform ist.
Ob die Ansicht der Dienststelle oder der Gewerkschaft zutreffend ist, kann nur über den Rechtsweg festgestellt werden. Sofern Sie betroffen sind, obliegt Ihnen die Entscheidung, ob Sie den Rechtsweg zur Klärung beschreiten wollen.
Berchnungsblätter für die Tariferhöhungen von August 2011 bis Juli 2012
Im Folgenden finden Sie zwei Berechnungsblätter für die Tariferhöhungen.
Die Version des Personalrats ist an unserer Überleitungsschreiben angepasst. Die Version der GEW ist allgemeiner gehalten.
Beide Versionen dienen Ihrer Orientierung und sind selbstverständllich ohne Gewähr.
Überleitungsformular des Personalrats
Unsere Tarifverträge (TV-L / TVÜ-L)
Die aktuellen Arbeitsfassungen:
Diese Versionen sind Arbeitsfassungen, in die die Tarifvereinbarungen zwischen den Hochschulen und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Besonderheiten des Landes Berlin und der Berliner Hochschulen eingearbeitet sind. Hervorgehoben sind die Abweichungen zum TV-L / TVÜ-L der anderen Länder, insbesondere sind die für uns gültigen Daten daraus gut zu erkennen.
TV-L Berliner Hochschulen Arbeitsfassung (Juni 2011)
TVÜ-L Berliner Hochschulen Arbeitsfassung (Juni 2011)
Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.gew-berlin.de/6292.htm
Alle wichtigen Infos zum Tarifrecht in den Berliner Hochschulen und die aktuellen Entgelttabellen sind abrufbar unter http://www.gew-berlin.de/21264.htm
Termine und Fristen hierzu finden Sie unter Termine / Fristen.
Überleitung vom BAT zum TV-L
Vortrag von Matthias Jähne (GEW) auf unserer Personalversammlung am 08. Dezember 2010
Antworten von Norbert Konkol (ver.di) auf unsere Fragen (Personalversammlung Juni 2010)
Beispiele zur Überleitung der GEW Reinland-Pfalz
