Beuth Hochschule für Technik Berlin

Hinweis

Gemäß § 17 der Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der TFH (ORP).

Termine

Fristen für das Wintersemester 2011/12

Rückmeldefrist:
27.05. - 22.07.2011

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 19. August 2011 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
27.05. - 22.07.2010


Bewerbungsfrist:
1.4. - 15.07.2011

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
08.08. - 01.09.2011


Belegfrist:
15.09. - 15.10.2011

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung in diesem Semester:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters

Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

Fristen für das Sommersemester 2012

Rückmeldefrist:
16.12.2011 - 10.02.2012

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 09. 03. 2012 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
16.12.2011 - 10.02.2012


Bewerbungsfrist:
1.10.2011 - 15.01.2012

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
30.01.2012 - 23.02.2012


Belegfrist:
15.03.2012 - 15.04.2012

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2012/13:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Fristen für das Wintersemester 2012/13

Rückmeldefrist:
18.05. - 14.07.2012

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 10. 08.2012 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
18.05. - 14.07.2012


Bewerbungsfrist:
01.04. - 15.07.2012

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
06.08. - 30.08.2012


Belegfrist:
15.09. - 15.10.2012

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im SoSe 2013:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

 

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

Stand: 27.02.12
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