Krankheit während der Abschlussarbeit

Aussagefähiges Attest

Bei Verhinderungen aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist gemäß § 29, Abs. 11 RSPO 2016 zwingend vorgeschrieben, dies unverzüglich, innerhalb von drei Arbeitstagen (es gilt der Posteingang) in schriftlicher Form darzulegen.

Dies umfasst ein Anschreiben (Antrag) und ein ärztliches Attest, das die leistungsbeeinträchtigenden Auswirkungen (Symptome) der Krankheit, nicht jedoch die Krankheit selbst, erkennen lässt.

Einfache Arbeits-, Schul- oder Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht anerkannt!

Das Ausstellungsdatum und der Zeitraum der Einschränkung wird auf dem Attest ebenso benötigt.

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