Einschränkungen werden bis 15. Februar fortgesetzt

Die pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden bis 15. Februar fortgesetzt. Die Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten sollen nochmals verlängert werden. Darauf einigten sich die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen.

Abgesperrter Eingang im Haus Beuth auf dem Campus der Hochschule
Bild: Karsten Flögel

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich darauf verständigt, die vereinbarten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und zur Eindämmung der Pandemie analog der Bund-Länder-Beschlüsse bis zum 15. Februar fortzuführen und angesichts der damit verbundenen Einschränkungen für Studierende die Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten bis zum 31. März zu verlängern.

Weiterhin gilt:

  • Bis zum 15. Februar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 15. Februar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.
  • Für Abschluss- und Hausarbeiten werden die Hochschulen entsprechend ihrer jeweils geltenden Rahmenordnungen die Bearbeitungszeiten bis zum 31.03.2021 verlängern oder vergleichbare Regelungen treffen.

Grundsätzlich gilt damit für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchführen.

Als Beitrag zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Pandemie werden insbesondere die Kontakte und eventuelle Fahrtwege nochmals weiter eingeschränkt. Beschäftigte, deren Tätigkeiten arbeitsorganisatorisch und technisch nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, gehen weiterhin im Einvernehmen mit ihren Dienstvorgesetzten ihrer Arbeit soweit wie möglich im Homeoffice nach.

Regelung zur Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten

Aus der Vereinbarung ergibt sich für die Beuth Hochschule: Die Abgabefrist der angemeldeten Abschlussarbeiten bleibt bis zum 31.03.2021 gehemmt. Weitere Informationen dazu finden Studierende in den FAQ.

Appell an Hochschulmitglieder: Arbeiten an anderem Ort als Regel, Präsenz als Ausnahme

Die Beuth Hochschule wird die Anwesenheitsquoten angesichts der aktuellen Lage noch einmal verringern. „Das ‚Arbeiten an anderem Ort‘ entsprechend der geschlossenen Dienstvereinbarung soll jetzt der Regelfall sein, die Präsenz vor Ort die Ausnahme“, sagte Präsident Prof. Dr. Werner Ullmann in der Sitzung des Akademischen Senats am 21. Januar. Er appellierte an die Beschäftigten und Vorgesetzten, dies in gemeinsamer Abstimmung zu ermöglichen und umzusetzen, wo immer das Dienstgeschäft es zulässt.

Weitere Informationen

Informationen zum Corona-Virus für Angehörige der Beuth Hochschule

Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen 

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