Hochschulen bleiben für Lehrbetrieb geschlossen

Der Berliner Senat hat am 28. Mai 2020 weitere Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen. Neu ist unter anderem, dass einige Mensen ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Campus der Beuth Hochschule vom Dach Haus Grashof
Bild: Zarko Matovic

Auch mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Berliner Senats bleibt der geltende eingeschränkte Betrieb an den staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin bestehen.

So sind die Hochschulen für Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, die Lehrveranstaltungen finden digital statt. Eine Ausnahme bilden Praxisformate in der Lehre, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, diese dürfen unter Auflagen vor Ort durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Durchführung von Präsenzprüfungen. Forschung und Verwaltung sind unter Wahrung der Hygiene- und Abstandregeln auf dem Campus möglich.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Sicherung der jeweils erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Studierenden der Hochschulen werden weiterhin laufend im Rahmen der COVID-19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung zusammen mit den Hochschulen beraten. An der Beuth Hochschule sind der Krisenstab und die AG Studium & Lehre für die Umsetzung der Änderungen verantwortlich.

Berliner Mensen sollen zeitnah Speisen und Getränke zur Abholung anbieten können. Dabei muss die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gesichert sein. Das Studierendenwerk Berlin bereitet hier schrittweise den Probebetrieb mit einem Click & Collect Konzept für fünf Einrichtungen (an TU, FU, HU und der HTW) vor. Studierende und Hochschulangehörige können dann für den Folgetag online aus einer begrenzten Speiseauswahl ein Essen bestellen und in einem Zeitfenster abholen.

An der Beuth Hochschule wird der Betrieb allerdings noch nicht wieder aufgenommen. Daher können die Räumlichkeiten der Mensa – in Absprache mit dem Studierendenwerk – für Klausuren genutzt werden.

Für den Ersten Vizepräsidenten Prof. Kai Kummert ist dies ein wichtiger und unumgänglicher Schritt:

„Um den Lehr- und Prüfungsbetrieb aufrecht zu erhalten, benötigen wir dringend große Räume, in denen Klausuren geschrieben werden können. Denn auch in unserem größten Hörsaal, dem Ingeborg-Meising-Saal dürfen, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln, lediglich 26 Studierende ihre Prüfung ablegen.“

Rund um die Hochschule gibt es aber zahlreiche gute Verpflegungsmöglichkeiten für einen alternativen Mittagstisch.

Informationsseite zur Corona-Pandemie für Mitglieder der Beuth Hochschule

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