Stufe 2 für Berliner Hochschulen im Stufenplan

Für alle Berliner Hochschulen gilt ab 8. Oktober 2020 die zweite Stufe des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen. Damit ist unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in den Lehrveranstaltungen und Prüfungen verpflichtend. Einschränkungen für den Publikumsverkehr sind möglich.

Studierende der Lebensmitteltechnologie mit Maske im Labor
Maske war hier auch schon bisher Pflicht: Studierende des Fachbereichs V bei einer Laborveranstaltung unter PandemiebedingungenBild: Monika Gross

Ab Donnerstag, 8.10.2020, gilt für alle Berliner Hochschulen die zweite Stufe des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen, der von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) entwickelt und Ende September vorgestellt wurde.

Den Eintritt in Stufe zwei hat die Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung unter Leitung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach am 7. Oktober 2020 mit den Berliner Hochschulen beschlossen. Hintergrund ist, dass seit dem 6. Oktober zwei der drei Corona-Ampeln des Landes Berlin, die das Infektionsgeschehen abbilden, auf „rot“ geschaltet wurden.

Maßnahmen

Für die staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen im Land Berlin bedeutet das konkret:

  • Ab dem 8. Oktober 2020 ist an den Hochschulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in den Lehrveranstaltungen und Prüfungen verpflichtend. Ausnahmen für künstlerische Hochschulen werden berücksichtigt.
  • In den Büros der Hochschulen gilt, wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind, sowie in Bibliotheken, weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Die Hochschulen prüfen, ob Einschränkungen für den Publikumsverkehr, z.B. für externe Besucherinnen und Besucher der Hochschulen, an den jeweiligen Einrichtungen vorgenommen werden sollen. 
  • Geplante Präsenzformate dürfen weiterhin stattfinden. Das heißt, zum aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Einschränkungen für Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen, den Verwaltungs- und Forschungsbetrieb, für Bibliotheken, Mensen und den Hochschulsport vorgesehen. 

Die Taskforce wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens beobachten und erneut über die aktuelle Situation beraten.

Hierzu erklärt Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung:

„Vor dem Hintergrund steigender Corona-Neuinfektionszahlen in ganz Berlin haben wir gemeinsam mit den Hochschulen heute beschlossen, dass nun Stufe 2 unseres Stufenplans greift. Es ist uns ein großes Anliegen, alle Mitglieder der Hochschulen bestmöglich zu schützen und Lehre, Forschung und Verwaltung weiterhin, soweit das Pandemiegeschehen es zulässt, aufrecht zu erhalten. Ich bin froh, dass wir uns mit den Hochschulen schon in den letzten Wochen auf einen Stufenplan verständigt haben, mit dem wir schnell und entschieden auf die aktuellen Entwicklungen reagieren können. Wir weiten jetzt vor allem die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes an den Hochschulen aus. Das ist ein wichtiger Beitrag, den jeder Einzelne leisten kann.“

Weitere Informationen

Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Pressemitteilung zur gemeinsam mit den Berliner Hochschulen beschlossenen Stufe 2

Informationen zum Coronavirus für Mitglieder der Hochschule

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