Istanbul Konvention einhalten!

Livestream: Online-Diskussion

Datum: 03.12.2020

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 21:00 Uhr

Organisator: Kurt-Eisner-Verein, Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Ãœbereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. 

Die Konvention ist einzigartig, da sie die Verantwortung und Pflichten von Staaten hervorhebt, Frauen vor (häuslicher) Gewalt zu schützen. Nicht nur die Täter werden für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen, sondern auch die Staaten, die die Gewalt nicht verhindern. Alle Arten von Gewalttaten gegen Frauen (z.B. psychologische und physische Gewalt, Stalking, Zwangsabtreibungen, Zwangsheirat, Vergewaltigungen) werden im Detail benannt und die direkte Haftung definiert. Staaten werden für die Ergreifung von Präventivmaßnahmen, die Durchführung wirksamer Ermittlungen und für die Verhängung wirksamer Strafen und Entschädigungen verantwortlich gemacht.

Bis März 2020 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert (durch das Staatsoberhaupt bestätigt). Das türkische Parlament hat es als erstes der Unterzeichnerstaaten 2012 ratifiziert, Österreich 2013, Deutschland 2017 und die Schweiz 2017. Die zunächst letzte Ratifizierung erfolgte 2019 durch Irland.

Auf EU-Ebene blockieren verschiedene Staaten die Ratifizierung. Das Vereinigte Königreich sowie Lettland, Liechtenstein und Litauen haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das Gleiche gilt für Armenien, Bulgarien, Moldawien, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und die Ukraine.

Von einigen Staaten wird sogar ein Rücktritt von dem Vertrag gefordert: In Ungarn hat das Parlament im Mai 2020 die Ratifizierung gestoppt. Bulgarien weigert sich strikt gegen eine Ratifizierung, weil sie die Konvention für «Gender-Ideologie» halten. Dahinter steckt ein konservatives Familienbild, das in diesen Staaten vor allem von der katholischen Kirche befördert wird. Vom Vatikan wurde das Übereinkommen nicht unterzeichnet. Auch Teile der türkischen Regierungspartei AKP sind der Meinung, das Abkommen würde traditionelle Familienwerte untergraben. Präsident Erdogan hatte deshalb im Februar 2020 angekündigt, die Konvention überprüfen zu lassen. Der polnische Justizminister kündigte im Juli 2020 an, einen Austritt zu befürworten. Frauenrechtsorganisationen im Land liefen Sturm.

Im dritten «Europapolitischen Forum» des Kurt-Eisner-Vereins findet eine Beschäftigung mit der Istanbul-Konvention und den Staaten statt, die einen Rücktritt aus dem völkerrechtlichem Vertrag fordern. 

Referentinnen: 

  • Özlem Demirel, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Anna Krenz, Gründerin der Berliner Initiative Dziewuchy Dziewuchom (2016), einer Bürgerbewegung, die polnische Frauen international unterstützt und sich aktiv für die Frauen- bzw. Menschenrechte in Polen einsetzt
  • Heidi Meinzolt, Koordinatorin Women's International League for Peace and Freedom (WILPF) Europa & Arbeitsgruppe für Frauen und Geschlechterrealitäten in der OSZE-Region

Die Veranstaltung wird über Facebook-Live Ã¼bertragen. Ãœber den Link kann die Veranstaltung auch im Stream angesehen werden, ohne einen eigenen Facebook-Account zu haben. Fragen können über die Chat-Funktion gestellt werden. Im Anschluss ist die Veranstaltung auf dem Youtube-Kanal zu sehen.


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