Termin
Ende der Rückmeldefrist
Datum: 10.02.2019
Organisator: Beuth Hochschule
Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2019:
16.12.2018 bis 10.02.2019
Verspätete Rückmeldungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist bis 10.03.2019 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich. Danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 1 Semesterticket-Satzung)
- Anträge auf Vollbefreiung bis 30.09. über das AStA Semesterticketbüro, bei später eingereichten Anträgen ist eine Teilbefreiung für verbleibende Monate möglich.
- Fristen für Anträge auf Zuschuss zum Semesterticket finden Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA.