Studieren mit Kind/ern

Für Grundsatzfragen der Studienorganisation und Beratung zu Anträgen sowie die Anzeige einer Schwangerschaft ist die Zentrale Studienberatung (II B Sandra Biering) zuständig.

Alle konkreten Fragen zu Lehrveranstaltungen, zum Studienplan, zu Belegungen, zu Nachteilausgleichen sind im Studiengang bzw. Fachbereich zu klären. Einige Fragen können Sie als Studierende mit der Fachbereichsleitung klären.

Studentinnen können bei den Frauenbeauftragten in Konfliktfällen Unterstützung finden oder eine Beschwerde einlegen.