Mutterschutz

Da der Mutterschutz verpflichtend eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes vorsieht, sollten Lehrkräfte formal über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden (Mitteilung der Schwangerschaft), um Gefährdungen ausschließen zu können.

Beschäftigung bzw. Unterricht in Laboren und Werkstätten

Bei der Beschäftigung bzw. dem Unterricht in Laboren und Werkstätten muss bei Kenntnis einer Schwangerschaft umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutz vorgenommen werden. Es ist auszuschließen, dass Schwangere mit gesundheitsgefährdenden Stoffen Kontakt haben und/oder an Maschinen arbeiten, die sie gefährden könnten. Die Gefährdungsbeurteilung (PDF-Datei) wird anhand eines Protokollbogens vorgenommen und dokumentiert. Es sind besondere Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten.

 

Pausen- und Ruhezeiten

Sie können für die Einhaltung der Pausen - und Ruhezeiten in der Schwangerschaft und Stillzeit die Familienzimmer unserer Hochschule nutzen. Diese sind zur besseren Entspannung auch mit einer Liege ausgestattet.

 

Mitteilung einer Schwangerschaft im Studium

Der Nachweis einer Schwangerschaft ist in der Zentrale Studienberatung (Sandra Biering) vorzulegen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi): Mitteilung einer Schwangerschaft im Studium (pdf)

 

Unterstützung im Studium

In der Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) finden Sie Regelungen, die die Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft unterstützen:

§ 16 Beurlaubung (aufgrund familiärer Verpflichtungen)

§ 36 Regelungen zum Mutterschutz

§ 37 Regelungen zu Eltern- und Pflegezeit

Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Beurlaubung mit entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung. Die Mutterschutzfristen können Sie ohne Antrag in Anspruch nehmen.

 

§ 26 Nachteilsausgleich (Betreuung und Pflege naher Familienangehöriger)

Der Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei dem zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular (Antrag auf Nachteilsausgleich) und fügen Sie die Nachweise (unter Umständen eine fachärztliche Ausgleichsempfehlung) bei. 

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung, die eine (Online-)Sprechstunde und FAQs anbietet, um Ihre Fragen zum Thema umfassend zu beantworten. Sie erhalten hier auch eine Hilfestellung zum Antrag auf Nachteilsausgleich.