Studienorganisation

Die Rahmenstudien und -prüfungsordnung (RSPO 2016) enthält einige familienfreundliche Regelungen, die die Koordinierung von Studium und Familie erleichtern sollen (§ 13 Belegung, Prüfungsanmeldung und Prüfungsrücktritt, § 16 Beurlaubung, § 26 Nachteilausgleich, § 29 Durchführung der Abschlussarbeit, § 36 Regelungen zum Mutterschutz; § 37 Regelungen zu Eltern- und Pflegezeit).

Ordnungen  Achtung: Für § 26 Nachteilsausgleich und §36 Mutterschutz gibt es eine Änderung.

Einige der Regelungen sind Kann-Bestimmungen und müssen von den Studierenden beantragt und begründet werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Passagen.

Ein Nachteilsausgleich muss immer im Vorfeld beantragt werden. Wenn Sie als Studierende_r Verantwortung für die Betreuung von Kindern tragen, schafft das einen Nachteil, was ihre zeitliche Verfügbarkeit angeht. Sie könnten daher im Einzelfall über andere Bedingungen verhandeln, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu gewährleisten. Analog ist dies bei der Pflege von Angehörigen zu betrachten. Z.B. kann beantragt werden, den zeitliche Rahmen eines Pflichtpraktikums familiengerechter zu verteilen. Bitte vereinbaren Sie bei Rückfragen einen Beratungstermin.

Bei Fragen zur Organisation von Studium und Familienverantwortung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (IIB Sandra Biering), www.bht-berlin.de/3610.