Gebühren und Beiträge


Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.

Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 312,39 Euro zu entrichten.

Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie Ã¼ber das Studierenden-Portal. Sie müssen sich bis zum Ende der Vorlesungszeit zurückmelden, damit Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen können.

Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.

Gebühren und Beiträge ab dem Wintersemester 2018/2019
  Beitrag/Gebühr je Semester in Euro Informationen/Dokumente
Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung 50,00 gesetzlich vorgeschriebene Gebühr
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) 54,09 Beiträge zum Studierendenwerk
Beitrag für die Studierendenschaft 11,50  
Beitrag für das Semesterticket (Tarifbereich ABC) 193,80 Informationen des AStA zum Semesterticket
Sozialfonds 3,00 Informationen des AStA zum Sozialfond
Gesamt312,39  

Semesterticket: Befreiung und Zuschuss

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Bezug von Studienmaterial in Online-Studiengängen

Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen des Hochschulverbundes Virtuelle Fachhochschule wird je belegtem Studienmodul und Semester ein Kostenbeitrag von 95,- Euro erhoben.

Dies betrifft folgende Online-Studiengänge:

  • Medieninformatik Online (Bachelor und Master)
  • IT-Sicherheit Online (Bachelor, neu ab Sommersemester 2022)
  • Wirtschaftsingenieurwesen Online (Bachelor)
  • Wirtschaftsinformatik Online (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre Online (Bachelor)

Bei Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich der Beitrag auf 70,- Euro.

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Gebühr für Gasthörer*innenschaft

Die Höhe der Gebühr für Gasthörer*innen richtet sich nach der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS).

Die Gebühr beträgt pro Semester:

  • bis zu zwei SWS 50,- Euro
  • bis zu vier SWS 65,- Euro
  • bis zu sechs SWS 85,- Euro
  • ab sieben SWS 100,- Euro

Die Nebenhörer*innenschaft ist gebührenfrei.


Gebühren für die (Ersatz-)Ausfertigung von Dokumenten

Verwendungszweck Gebühr in €
Ersatz Campus Card 10,23 €
Ersatz Immatrikulationsbescheinigung 6,14 €
Studiendokumentation 6,14 €
Div. Bescheinigungen (Vorlage andere Einrichtungen) 6,14 €
Differenzierte Note 6,14 €
Beglaubigungen ab 4. Ausfertigung je Seite 4,09 €
Zweitschriften Zeugnis/Urkunde je Seite 12,27 €

Weiterbildende Masterstudiengänge und Studiengänge des Fernstudieninstituts

Für weiterbildende Masterstudiengänge kann die BHT Studiengebühren erheben.

Die Gebühren der weiterbildenden Masterstudiengänge und der Studiengänge des Fernstudieninstituts (FSI) entnehmen Sie bitte den Entgeltordnungen der jeweiligen Studiengangsseite. 

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