Anerkennung

Bitte beachten: Aufgrund der Vielzahl von Anträgen und Anfragen kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte lesen Sie vorab die Informationen auf dieser Seite.


Anerkennung von Studienleistungen für das Studium generale

Annerkennungsbeauftragter für das Studium generale ist Prof. Dr. Haiko Schlink.

Alle Anträge auf Anerkennung sind bei der Studienverwaltung bei dem oder der zuständigen Sachberarbeiter*in zu stellen. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Sachbearbeiter*innen.

Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Studium generale haben, die nicht auf dieser Webseite beantwortet werden, können Sie sich an diese Adresse wenden: AnerkennungSG[at]bht-berlin.de

Information und Vorprüfung

Bitte informieren Sie sich über Kriterien und Prozesse im Zusammenhang mit der Anerkennung von Studienleistungen im Bereich „Studium generale“ (SG) in folgenden drei Schritten (in der angegebenen Reihenfolge!):

  1. Bitte studieren Sie die Rechtsgrundlagen, nämlich die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO 2016, veröffentlicht als Amtliche Mitteilung, 37. Jahrgang, Nr. 16), insbesondere die §§ 10, 11, 38, 39.
  2. Bitte studieren Sie die Richtlinien für die Anerkennung von äquivalenten Leistungen für das Studium generale des FB I und lesen Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anerkennung.
  3. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet die Anerkennungsbeauftragte des Fachbereich I. Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen an die Adresse AnerkennungSG[at]bht-berlin.de. Die Anerkennungsbeauftragte wird Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch während der Sprechzeit einladen.

Antragstellung

Nachdem Sie Ihre Fragen entweder durch die Lektüre der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (2016) oder der Lektüre der Antworten auf häufig gestellte Fragen oder der Klärung darüber hinausgehender Fragen mit dem/der Anerkennungsbeauftragten des FB I geklärt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei der Studienverwaltung (Abt. II).

Benennen Sie dazu bitte deutlich im Antrag „Module“, welche der von Ihnen erbrachten Module Sie als Studium Generale-Modul anerkannt haben möchten. Pauschale Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen („… bitte alles anerkennen, was möglichst ist …“) können aus Kapazitätsgründen nicht bearbeitet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung

Formale Voraussetzungen (Überblick – siehe auch „Wie läuft der Prozess der Anerkennung ab?“):

  • Es muss innerhalb eines Jahres nach Studienbeginn ein entsprechender Antrag („Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“) bei der Studienverwaltung mit den dazu gehörigen Dokumenten gestellt werden. Wo der Antrag genau gestellt werden muss, ist abhängig vom Studiengang (Die*den zuständigen Sachbearbeiter*in finden Sie hier: www.bht-berlin.de/sv-kontakt).
  • Das Fach muss mindestens 2 Credits aufweisen.
  • Die entsprechenden Studienleistungen dürfen nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
  • Die Leistungen müssen an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) oder an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbracht worden sein (nicht geeignet sind Module, die an Gymnasien, Oberstufenzentren (OSZ) o.ä. absolviert wurden).

Inhaltliche Voraussetzungen:

  • Es muss sich um ein Modul mit gesellschaftspolitischen, ökonomischen oder sozialen Fachinhalten oder um eine Fremdsprache handeln. Technische oder naturwissenschaftliche Fächer sind in der Regel nicht geeignet.
  • Es muss sich um ein Modul mit fachübergreifenden Inhalten handeln – also um Inhalte, die sich von den Inhalten der Module meines Fachstudiums grundsätzlich unterscheiden. Module mit dem Fachstudium vergleichbaren Inhalten können ggf. durch den Anrechnungsbeauftragten für die Inhalte des Fachstudiums anerkannt werden, nicht aber im Studium Generale.
  • Es muss sich um ein Modul mit wissenschaftlichem Charakter handeln.
  • Fremdsprache: Anfängerkurse (A1-Niveau) werden i.d.R. nicht anerkannt – sie sind auch an der BHT nicht credit-fähig. Ausnahme: Anfängersprachkurse, die im Rahmen eines Auslandsstudiums belegt wurden, können als SG-Fach anerkannt werden. Ferner können Muttersprachler*innen für Sprachkurse in Ihrer Muttersprache keinen Leistungsnachweis erhalten. Dabei gilt als Muttersprache sowohl die Landessprache als auch die Amts- bzw. Arbeitssprache eines Landes.

Wo kann ich mich vor der Antragstellung informieren?

  1. Bitte studieren Sie die Rechtsgrundlagen, nämlich die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO 2016, veröffentlicht als Amtliche Mitteilung, 37. Jahrgang, Nr. 16), insbesondere die §§ 10, 11, 38, 39.
  2. Bitte studieren Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anerkennung.
  3. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet der Anerkennungsbeauftragte des Fachbereich I. Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen an die Adresse AnerkennungSG[at]bht-berlin.de. Der Anerkennungsbeauftragte wird Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch während der Sprechzeit einladen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Alle Anträge auf Anerkennung sind bei der Studienverwaltung – also nicht beim Anerkennungsbeauftragten – zu stellen.

Wo der Antrag genau gestellt werden muss, ist abhängig vom Studiengang (Die/den zuständigen Sachbearbeiter*in finden Sie hier: www.bht-berlin.de/sv-kontakt).

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Anerkennung muss innerhalb eines Jahres nach Studienbeginn gestellt werden.

Welche Dokumente muss ich mit dem Antrag einreichen?

Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:

  1. Prüfungsbescheinigungen, Zeugnisse u. ä.
  2. Modulbeschreibungen
  3. Ggf. Ãœbersetzungen der Dokumente

Fehlen Dokumente, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Von wem erhalte ich den Bescheid über die Anerkennung?

Der entsprechende Bescheid wird von der Studienverwaltung erstellt.

Ja.

Laut Rahmen- und Studienprüfungsordnung (RSPO 2016) § 6 Abs. 14 sind „Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, (…) anzurechnen, es sei denn es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). Näheres regelt § 39.“

In § 39 RSPO 2016 heißt es: „(1) Die Beuth-Hochschule für Technik Berlin fördert die Mobilität ihrer Studierenden. Daher werden grundsätzlich Studienleistungen, die vor und/oder nach Aufnahme des Studiums an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin an anderen Hochschulen erbracht werden, auf Antrag des/der Studierenden anerkannt, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den externen Studienzeiten und Hochschulqualifikationen und denjenigen der Beuth-Hochschule für Technik Berlin besteht. …“

In diesem Fall ist nur die Anerkennung eines SG-Moduls mit 2,5 Credits möglich. Ein „Splitten“ eines absolvierten Faches ist auch dann nicht möglich, wenn der Kurs mit 5 oder mehr Credits bewertet wurde.

Grundsätzlich ja.

Eine Anerkennung hängt nicht davon ab, ob das betreffende Fach an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) als solches gelehrt wird, sondern ob es den Anforderungen entspricht.

Nein, das ist in der Regel nicht möglich.

Die Modulbeschreibungen sämtlicher technischen Studiengänge sehen vor, dass die Module des Studium generale aus den Bereichen der Fremdsprachen sowie der Geistes-oder Sozialwissenschaften stammen müssen. Dies sind Fächer wie Soziologie, Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaft. Mathematische, technische und naturwissenschaftliche Fächer zählen nicht dazu.

Technische Fächer können nur dann anerkannt werden, wenn sie einen starken interdisziplinären Charakter haben und/oder in einer Fremdsprache im Ausland erbracht worden sind.

Sinn dieser Regelung ist es, die Allgemeinbildung der Studierenden zu verbessern sowie den Studie-renden den „Blick über den Tellerrand“ zu ermöglichen – also Fächer anzubieten, die aus einem völlig anderen Wissenschaftsbereich stammen.

Nein, Fächer, in denen die praktische Anwendung gegenüber der wissenschaftlichen Leistung im Vor-dergrund steht (z.B. Schweißkurse), können i.d.R. nicht als SG-Fach anerkannt werden. Dies gilt auch für solche Fächer, die dem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich nahestehen, wie etwa Musikkurse, in denen ein bestimmtes Instrument gelehrt wird.

Nein, das ist nicht möglich.

Reine Anfängerkurse werden an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) zwar angeboten, sind jedoch nicht credit-fähig. Vor diesem Hintergrund ist eine entsprechende Anerkennung ebenfalls nicht möglich. Anerkennungsfähig sind dagegen Module in Fremdsprachen, die auf A2-Niveau (entspricht UNIcert I) oder höher liegen und die notwendigen Credits aufweisen.

Ausnahme: Anfängersprachkurse (A1), die im Rahmen eines Auslandsstudiums belegt wurden, können als SG-Fach anerkannt werden, da hier das Auslandsstudium die Interdisziplinarität begründet und sprachliche Kenntnisse der Sprache des Gastlandes den Zugang zu Menschen und Kultur befördern.

Nein, als Muttersprachler*in können Sie für Sprachkurse in Ihrer Muttersprache keinen Leistungsnachweis erhalten. Dabei gilt als Muttersprache sowohl die Landessprache als auch die Amts- bzw. Arbeitssprache eines Landes. Dies würde der Zielsetzung des Studium Generale nicht gerecht, nämlich, dass sich Studierende begleitend zu ihrem Fachstudium auch mit fachfremden bzw. interdisziplinären Lehrinhalten befassen, um auf diese Weise einen breiteren und ausgewogeneren Blick auf die Gesellschaft im Allgemeinen und ihr Fachgebiet im Speziellen zu entwickeln – m.a.W. „über den Tellerrand hinausschauen“ können.

Ja, aber nur, wenn Sie kein*e Muttersprachler*in sind und wenn es sich um einen englischsprachigen Studiengang handelt.

Wählen ja, aber nicht anerkennen lassen: Sie können das Fach zwar belegen, jedoch keinen Leistungsnachweis im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs erhalten. Denn: Zielsetzung des Studium generale ist es, dass sich Studierende begleitend zu ihrem Fachstudium auch mit fachfremden bzw. interdisziplinären Lehrinhalten befassen, um auf diese Weise einen breiteren und ausgewogeneren Blick auf die Gesellschaft im Allgemeinen und ihr Fachgebiet im Speziellen zu entwickeln – m.a.W. „über den Tellerrand hinausschauen“ können.

Anerkennung von SG-Fächern aus einem vorherigen Bachelor-Studium

Bei Anerkennungen von Studienleistungen im Bereich Studium generale für Master-Studiengänge, darf es sich grundsätzlich nicht um Leistungen handeln, die Voraussetzung für den Master-Studiengang waren.

Es können nur solche interdisziplinären Module anerkannt werden, die zusätzlich zu den Anforderungen des Bachelor-Studiums erbracht wurden. Für die Bachelor-Abschlüsse der Berliner Hochschule für Technik (BHT) sind zwei SG-Module Pflicht. Eine Anerkennung von Modulen des Bachelor-Studiums für den Master-Studiengang ist also nur möglich, wenn mehr als zwei SG-Module absolviert wurden.

Werden während des Bachelor-Studiums Studienleistungen für mehr als zwei SG-Module erbracht, werden in der Regel die beiden SG-Module mit den besten Noten für den Bachelor-Abschluss berücksichtigt.

Anerkennung von SG-Fächern aus einem vorherigen Master-Studium

SG-Fächer, die im Verlaufe eines vorherigen Master-Studiums erfolgreich studiert worden sind, können i.d.R. anerkannt werden.

Nein, derartige Fächer können nicht anerkannt werden.

Als anerkennungsfähiges Modul im Rahmen des Studium generale kommen ausschließlich Module einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule des In-oder Auslands in Betracht. Fächer, die an Institutionen absolviert wurden, dem Schul-, nicht dem Hochschulbereich zuzurechnen sind, sind nicht anerkennungsfähig.

Nein, in Betracht kommen lediglich Wahlpflichtfächer des jeweiligen Studiengangs. Bitte sprechen Sie darüber mit dem jeweiligen Anerkennungsbeauftragten Ihres Fachbereichs.

Der/die Anerkennungsbeauftragte hatte Sie eingangs gebeten, sich vor Ihrer Anfrage zu informieren, nämlich die Rechtsgrundlagen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu studieren.

Das Auskunftsangebot beschränkt sich auf „darüber hinausgehende Fragen“. Möglicherweise haben Sie deshalb keine Antwort auf Ihre Frage erhalten, weil Sie sich Ihre Frage aus den genannten Informationsquellen erschließen lässt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Frage durchaus über die im Netz bereit gestellten Informationen hinausgeht, melden Sie sich bitte für die Sprechstunde an.

Eine feste Zeit lässt sich nicht angeben. Aufgrund der Postlaufzeiten, nicht zuletzt aber aufgrund der starken Belastung der Mitarbeiter*innen der Studienverwaltung und der Masse an Anträgen müssen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit rechnen.

Eine Antragstellung kurz vor einer Prüfung sollte daher unbedingt vermieden werden. Sollte Ihre Abschlussprüfung bald bevorstehen, ist es u. U. sinnvoller, ein Studium generale-Fach der Berliner Hochschule für Technik (BHT) zu absolvieren, damit Ihre Prüfung nicht um ein Semester verschoben werden muss.