Interessenvertretung

„Neugierig und offen kulturelle Vielfalt leben, Diversität annehmen und Veränderung als eine Bereicherung begreifen und uns aktiv für die Chancengleichheit von Frauen einsetzen.”

— aus dem Leitbild der Hochschule

An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) sind Frauen im Studium rund 34% Studentinnen (2018 33%), in der Lehre und in der Forschung 23,8% Professorinnen (2018 23%) noch erheblich unterrepräsentiert (Stand: Dezember 2022). Der Frauenanteil entwickelt sich sehr langsam. Somit bedarf es einer gezielten Förderung der Chancengleichheit von Frauen, um strukturelle Hemmnisse auszugleichen. Die Organisations- und Personalentwicklung muß die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen.

Hier setzen Frauenförderrichtlinie, Satzung Gleichstellung der Geschlechter, Gleichstellungkonzept und Frauenförderpläne an.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Seit 1992 gibt es haupt- und nebenberufliche Frauenbeauftragte an der BHT. Ihre Arbeit wird durch verschiedene rechtliche und hochschulische Grundlagen gestützt. Mit der Novelle des BerlHG 2021 fand eine Umbenennung in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte statt: Zielgruppe bleiben Frauen und das Aufgabensprektrum ist gleich breit geblieben: Sie sind bei allen Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen. Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird für sechs  Jahre durch den zentralen Frauenrat gewählt, die nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen für jeweils zwei Jahre. Da Frauen* eine heterogene Gruppe sind, wird die Praxis durch die Berücksichtigung von weiteren Diversitätsmerkmalen bestimmt. Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Interessensvertretungen ist daher gute gelebte Praxis.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind zugleich Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Durch Ausführungsvorschriften zum LGG gibt es differenzierte Regelungen zur Beteiligung in Personaleinzelangelegenheiten und zur Struktur von Frauenförderplänen.

Die hauptberufliche Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berlin Hochschulen (LakoF).


Stellvertretende zentrale Frauenbeauftragte

Der Frauenrat hat als Stellvertreterin der zentralen Frauenbeauftragten gewählt:

Margit Kuhn, Gremienreferat


Plenum der Frauenbeauftragten

Das Plenum ist die Versammlung aller nebenberuflichen Frauenbeauftragten der Berliner Hochschule für Technik unter Leitung der zentralen Frauenbeauftragten.


Frauenrat

Der Frauenrat wird von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt und hat insgesamt 8 Sitze in vier Statusgruppen. Seine einzige Aufgabe ist die Wahl der zentralen Frauenbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen für eine jeweilige Amtszeit von vier Jahren. Grundlage für die Wahl sind die Wahlordnung und die Grundordnung (hier insbes. § 34 und § 35) der Hochschule.