Aktuelles und Termine

Veranstaltungen

Keine Ereignisse gefunden.


NEU:Meldestelle Antifeminismus

Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat die erste Meldestelle für Antifeminismus ins Leben gerufen. Auf der
Website ( https://antifeminismus-melden.de/) können antifeministische Vorfälle jeglicher Art gemeldet werden.


Kostenlose Menstruationsartikel

Automaten mit kostenlosen Tampons und Binden wurden auf Initiative des AStA und der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, finanziert aus Frauenfördermitteln an folgenden Orten installiert:

  • Haus Bauwesen, Vorraum der Toilettten im Foyer (beim AStA-Büro) und Damentoilette 3. OG (Raum D 321)
  • Haus Grashof, Vorraum der Toiletten im Foyer (neben Ingeborg-Meising-Saal)
  • Haus Gauß, Damentoilette im Foyer
  • Forum Seestraße, Damentoilette
  • Haus Kurfürstenstraße, Damentoiletten

Diskriminierungserfahrung von Studierenden an Deutschen Hochschulen

Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung hat die Ergebnisse ihrer Fokusanalyse zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen veröffentlicht. 

Etwa ein Viertel der Studierenden hat im Rahmen des Studiums selbst Diskriminierung erfahren, fast die Hälfte (46%) hat Diskriminierung anderer beobachtet. Am häufigsten geben Studierende an, aufgrund ihres Geschlechts (14%) diskriminiert wurden, bei anderen wird am häufigsten Diskriminierung aufgrund eines Migrationshintergrundes beobachtet (27%). 

Frauen sind von fast allen herabsetzuenden Erfahrungen stärker betroffen als Männer, ebenso Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende, die sich selbst den sexuellen Orientierungen LGB+ zuordnen.

Die gesamte Auswertung sowie einen Ãœberblick zum Forschungsstand zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen finden Sie hier.

Studierende der BHT können sich bei Diskriminierungserfahrungen beraten und unterstützen lassen, z.B. bei der Studierendenvertretung. Studentinnen können sich an die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wenden oder anonym eine Mitteilung über das Formular machen. Lehrende können sich an das Frauen- und Gleichstellungsbüro wenden, wenn Sie im Rahmen Ihres Unterrichts eine Einheit zur Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung planen oder realisieren möchten.

Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt entschieden entgegentreten!

Der 25. November ist der Internationale Gedenk- und Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen*.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen (LaKoF) veranstalten zu diesem Anlass jedes Jahr Workshops, Ausstellungen, Vorträge, Beratungstage und vieles mehr. Denn auch an Berliner Hochschulen sind besonders Frauen* nach wie vor von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt betroffen. Daher gilt es, das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen und Betroffene konsequent zu unterstützen.

Der Schutz von digitalen Räumen verdient besondere Beachtung und die LaKoF Berlin hat aktuell ein neues Positionspapier veröffentlich. Die Nutzung mobiler Technologien und sozialer Medien sind an Hochschulen zentrale Bestandteile der Kommunikation. Doch der Onlineraum ist kein sicherer Ort für alle. Die Hochschulen müssen ihre Mitglieder auch hier vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt schützen.

Dafür kämpfen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der LakoF nicht nur am 25.11., sondern das ganze Jahr über. Sie setzen sich für die Selbstbestimmung von Frauen ein. Das respektvolle Miteinander von Hochschulangehörigen und die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt sind grundlegend. Dazu existieren an den Hochschulen Präventionsmaßnahmen, Richtlinien und Beschwerdeverfahren zu Sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowie zu Antidiskriminierung, die dauerhaft fortzuführen sind. Vorkehrungen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu schaffen, ist Aufgabe und Verantwortung aller Personen mit Leitungsaufgaben, die an den Berliner Hochschulen sehr ernst genommen wird.

Den 25.11. nehmen wir zum Anlass ein deutliches Signal zu senden: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt wird an Berliner Hochschulen nicht geduldet!

In ihren Standpunkten für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik hat die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) die Grundsätze für ein erfolgreiches Engagement gegen Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an Hochschulen definiert.

#MeToo in Science bringt interessante Beiträge zum Thema in Podcasts, z.B. zu rechtlichen Aspekten, Rechssprechung, Verfahrensweisen an Hochschulen und Präventionsmaßnahmen.

 


Dienstvereinbarung Mobile Arbeit ab 1. April 2022

Ab 01. April gilt die neue Dienstvereinbarung Mobile Arbeit. Gegenüber der ersten Dienstvereinbarung "vor Corona" wird die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens flexibler, und mit der Zeiterfassung sind auch beim Mobilen Abeit Mehr- bzw. Minderzeiten in der täglichen Arbeitszeit buchbar. Innerhalb eines Monats gerechnet sind bis zu 50% Mobiles Arbeiten möglich. Der Modus Wechsel zwischen Arbeiten in Präsenz und Mobil innerhalb eines Arbeitstages bleibt bestehen.
Die Teilnahme muss über die Führungskraft, die über die Genehmigung entscheidet, beantragt werden. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, muss er durch die Führungskraft mit Begründung an den Personalrat, die zentrale Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung gesandt werden. 
Die Dienstvereinbarung inklusive der Anlagen finden Sie hier.


Ergänzung Dienstvereinbarung zur weiteren Verlängerung von Arbeitsverträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in der Qualifizierung wegen Corona

Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung (WissZeitVG §2,1) auf Haushaltsstellen beschäftigt sind, und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum 01.03.2020-31.03.2021 fallen, können auf Antrag der Beschäftigten um weitere 6 Monaten verlängert werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gestellt werden. Die Dienstvereinbarung finden Sie hier und hier die Aktualisierung.


Informationen zum Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP)

Das Chancengleichheitsprogramm ist ein wichtiges Instrument der Berliner Gleichstellungspolitik. Seit 2001 werden Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Disziplinen gefördert.

Mit der neuen Förderperiode (2021-2026) besteht für die BHT erneut die Möglichkeit der Finanzierung von Professuren beziehungsweise der Einwerbung von Qualifikationsstellen. Die Fachbereiche sind eingeladen, für sich zu prüfen, ob ein Antrag in Frage kommt. Die zentrale Frauenbeauftragte unterstützt Interessierte bei der Antragstellung.

Antragstellung

Die Beantragung von Mitteln erfolgt durch das Präsidium über die zentrale Frauenbeauftragte. Alle Anträge müssen von den Fachbereichen getragen werden (Fachbereichsratsbeschluss). Der schriftliche Antrag umfasst zwei Seiten. Es dürfen keine Mittel für Stellen beantragt werden, die sich bereits im Besetzungsverfahren befinden.

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Susanne Plaumann (frauenbeauftragte[at]bht-berlin.de). Die vollständigen Förderrichtlinien sind auf der Webseite des BCP nachzulesen.

Förderlinien, die für die BHT in Frage kommen

Vorgriffsprofessuren (Vorgezogene Nachfolgeberufung – VNB)

  • Beschreibung: Professuren werden maximal drei Jahre vor dem Ausscheiden der Stelleninhaber*innen nachbesetzt. Maximale Fördersumme: 8.900 € pro Monat / 106.800 € pro Jahr
  • Förderhöchstdauer: 3 Jahre, danach Weiterfinanzierung aus Mitteln der Hochschule
  • Bedingung: Frauenanteil im Fach unter 35 %
  • Frist: Die erste Frist ist der 31. Juli 2021, hochschulintern müssen Anträge bis 30.06. vorliegen
  • Ruferteilung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Mittelbewilligung erfolgen

Befristete Professuren

  • Beschreibung: Strukturprofessuren werden nach der Mittelbewilligung in einem regulären verfahren besetzt. Bei Besetzung mit einer Frau kommen die Mittel für die Stellen in den ersten sechs Jahren aus dem BCP.
  • Maximale Fördersumme: 7.900 € pro Monat / 94.800 € pro Jahr
  • Förderhöchstdauer: 6 Jahre mit Verstetigungszusage
  • Bedingung: Frauenanteil im Fach unter 25 %
  • Frist: Die erste Frist ist der 31. Juli 2021, hochschulintern müssen Anträge bis 30.06.vorliegen.
  • Die Ruferteilung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Mittelbewilligung erfolgen.

Kofinanzierter Bereich

  • Beschreibung: Im kofinanzierten Bereich können Mittel zur gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beantragt werden.
  • Qualifikationsstellen: Gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Fachhochschulen durch Promotionsstellen.
  • Gastdozenturen oder -professuren: Stabilisierung von Karrieren auf den Weg zur Professur.
  • Finanzierung: Die Kosten für eingeworbene Stellen werden geteilt: 40% trägt die Hochschule und 60% kommen aus dem Programm. Es gibt eine finanzielle Höchstgrenze.
  • Frist: Anträge können jederzeit gestellt werden.