NC-Auswahlverfahren

Numerus Clausus

Der „NC” ist keine festgelegte Note. Beim „Numerus Clausus (NC)” handelt es sich um die Zahl der Studienplätze, die die Hochschule in einem Studiengang anbietet.

Voraussagen läßt sich der „NC” nicht. Deshalb sollten Sie sich auf jeden Fall bewerben.

Bachelorstudium

Übersteigt die Zahl der Bewerbungen für einen Bachelor-Studiengang die Zahl der vorhandenen Studienplätze, wird ein NC-Auswahlverfahren durchgeführt.

An der BHT werden im Rahmen des Bachelor NC-Auswahlverfahrens nach Abzug der Vorabquoten 60 Prozent der Studienplätze in einem hochschulinternen Auswahlverfahren vergeben.

Die restlichen 40 Prozent der Plätze werden je zur Hälfte an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber mit der besten Durchschnittsnote und zur Hälfte an diejenigen mit der längsten Wartezeit verteilt.

Mehr zum Auswahlverfahren erfahren Sie auch im Info-Seminar (M)ein Studienplatz an der BHT.

Masterstudium

Die Hochschule legt vor Beginn der Bewerbungsfrist die Zahl der Studienplätze für jeden einzelnen Studiengang fest. Gehen mehr Bewerbungen für einen Studiengang ein, als Plätze vorhanden sind, führt die Studienverwaltung der BHT ein Auswahlverfahren durch.

An der BHT werden im Rahmen des Master NC-Auswahlverfahrens 80 Prozent der Plätze nach einem hochschulinternen Auswahlverfahren vergeben.

Im hochschulinternen Auswahlverfahren geht zu 60 Prozent die Abschlussnote Ihres Studienabschlusses ein. Zu 40 Prozent werden zusätzliche Qualifikationen, die durch einschlägige qualifizierte praktische Tätigkeiten nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben wurden, gewertet. Für jeweils drei Monate wird 1 Punkt vergeben.

Die restlichen 20 Prozent der Plätze werden an diejenigen mit der längsten Wartezeit verteilt. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abschluss Ihres ersten Studiums und dem Studienbeginn.