Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Gast- und Nebenhörerschaft

Interessierte Personen, die an keiner Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Gasthörer/in an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Gasthörer/innen gelten nicht als Studierende.

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Nebenhörer/in an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Wie wird man Gast- oder Nebenhörer/in?

Bitte drucken Sie sich zunächst den Antrag auf Gast- bzw. Nebenhörerschaft (rechte Seite der Link) aus, füllen Sie denselben aus und gehen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist des jeweiligen Semesters in die Studienverwaltung. Sie erhalten in der Studienverwaltung für den Antrag eine Gast- bzw. Nebenhörer/inkarte.

Sie benötigen zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung die Zustimmung der zuständigen Lehrkraft, d.h. die Unterschrift der/s jeweiligen Dozentin/en der Veranstaltung. Die Stundenpläne (und die jeweiligen DozentInnen) finden Sie im Internet.

Mit dem unterschriebenen Antrag gehen Sie innerhalb der Belegfrist zur Studienverwaltung. Die Belegfristen finden Sie auf der rechten Seite unter Quicklinks „Termine". Als Gasthörer/in müssen Sie außerdem die Gebühr überweisen.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gast- oder Nebenhörer/in gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen und muss jedes Semester erneut beantragt werden. Nicht zugelassen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des ersten Semesters.

In Master-Studiengängen werden Gast- und Nebenhörer/innen nur mit einem abgeschlossenen Erststudium akzeptiert.

Die Gebühren für Gasthörer/innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.
Erbrachte Leistungsnachweise können nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung anerkannt werden. Nicht-bestandene Prüfungen werden ebenfalls in einem späteren Studium an der Beuth Hochschule angerechnet.

Stand: 20.12.11
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