Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Gebühren und Beiträge

Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren

An der Beuth Hochschule werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben. Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 281,70 Euro zu entrichten.

Für Weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben. 

  • Zur Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 50,- Euro je Semester,
  • Beiträge zum Studentenwerk von 41,20 Euro (Regelbeitrag) sowie
  • für die Studierendenschaft 8,- Euro als Beitrag
  • Der Beitrag für das Semesterticket von 176,- Euro im Tarifbereich ABC und
  • Sozialfonds 6,50 Euro

    Informationen zum Semesterticket an der Beuth Hochschule finden Sie über die Seite des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA), siehe rechts die Infobox „Kontakt”.

Die Rückmeldeunterlagen werden Ihnen per Post zugesendet. Sie müssen sich bis zum Ende der Vorlesungszeit zurückmelden, damit Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen können.

Bezug von Studienmaterial in Online-Studiengängen

Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen des Hochschulverbundes Virtuelle Fachhochschule - das betrifft die Studiengänge Medieninformatik Online, Bachelor und Master, Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Online, Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Online - wird je belegtem Studienmodul und Semester ein Kostenbeitrag von 78,- Euro erhoben. Bei Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich der Beitrag auf 53,- Euro.

Gebühr für Gasthörerschaft

Die Höhe der Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer richtet sich nach der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS).

Die Gebühr beträgt pro Semester

  • bis zu zwei SWS 50,- Euro
  • bis zu vier SWS 65,- Euro
  • bis zu sechs SWS 85,- Euro
  • ab sieben SWS 100,- Euro

Die Nebenhörerschaft ist gebührenfrei.

Weiterbildende Master-Studiengänge und Studiengänge des Fernstudieninstituts (FSI)

Für weiterbildende Master-Studiengänge kann die Beuth Hochschule Studiengebühren erheben. Die Gebühren der weiterbildenden Master-Studiengänge und der Studiengänge des FSI entnehmen Sie bitte den Entgeltordnungen der jeweiligen Studiengangsseite.

 

 

 

 

 

 

Stand: 21.01.13
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