Kommission zur Digitalisierung in der Lehre

Die Kommission zur Digitalisierung in der Lehre der BHT in Abstimmung mit dem Präsidium der BHT spricht folgende Hinweise zum Umgang mit KI-Textgeneratoren aus:

Hinweise zum Umgang mit KI-Textgeneratoren

Stand: 23.06.2023

Für die BHT ist es selbstverständlich, Studierende und Lehrende zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie der Künstlichen Intelligenz (KI) zu befähigen. KI-Generatoren bieten viele Vorteile, bergen aber auch berechtigte Risiken.

Die BHT möchte allen Studierenden und Lehrenden die "Handreichung für die Berliner Schulen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz am Beispiel Chat GPT" der Berliner Senatsverwaltung (SenBJF) zur Orientierung empfehlen.

In der Handreichung wird kurz erläutert wie KI-Textgeneratoren funktionieren und es werden grundsätzliche rechtliche Fragen zum Umgang mit KI-Textgeneratoren im Unterricht beantwortet. Die Empfehlungen beziehen sich auf den Umgang mit textbasierten KI-Generatoren. Aufbauende Anwendungen werden von diesen Empfehlungen derzeit nicht adressiert.

Eine der vielen derzeit verfügbaren detaillierten Einführungen in die Funktionsweise von KI-Textgeneratoren bietet die Videoaufzeichnung der Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik: "ChatGPT für Nicht-Informatiker*innen: Schlüssel zum Verstehen der künstlichen Intelligenz und ihre Anwendungen in der Hochschullehre".

Ergänzend zur Handreichung der Berliner Senatsverwaltung haben die Mitglieder der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre durch einen Diskussionsprozess weitere Hinweise für den Umgang mit KI-Textgeneratoren für die BHT formuliert, die als Arbeitsfassung zu verstehen sind. Mit der rasanten Entwicklung der KI-Generatoren und der Verbreitung der Nutzung können die Hinweise zukünftig angepasst werden.

"Sie [Studierende und Lehrende] verantworten Ihre Arbeitsergebnisse. Alle Hilfsmittel haben ihre Grenzen. Informationen in Medien können falsch sein. [...] KI-Sprachmodelle wie ChatGPT können zwar gut formulieren, sie machen aber inhaltliche Fehler und reproduzieren Vorurteile. Bevor Sie also mit Ergebnissen und Impulsen weiterarbeiten, müssen Sie diese überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Korrigieren Sie ggf. mit wissenschaftlichen Quellen ihre Arbeitsergebnisse. Das Werkzeug denkt nicht für Sie, sondern Sie denken mit Hilfe des Werkzeugs."

Quelle: Spannagel, C. (2023). Rules for Tools.

Digitale Medien und Anwendungen der BHT verwenden

Im Rahmen von Studium und Lehre verwenden Lehrende und Studierende im Besten Fall digitale Medien und Anwendungen der BHT. Diese digitalen Anwendungen werden von der BHT gehostet und entsprechen den Anforderungen des Datenschutzes.

Datenschutzhinweise bei digitalen Anwendungen von Drittanbietern

Digitale Anwendungen von Drittanbietern haben jeweils eigene Nutzungsbedingungen. Bitte beachten Sie jeweils die Informationen zu Kosten, Benutzerkonten, Datenschutz und rechtlichen Hinweisen.

Folgende datenschutzrechtlichen Maßnahmen bei der Nutzung externer digitaler Anwendungen, z. B. ChatGPT, müssen beachtet werden:

  • Die Nutzung durch die Studierenden muss freiwillig sein. Freiwillig bedeutet, dass bei Nichtnutzung der digitalen Anwendung keine Nachteile für die Studierenden entstehen. 
  • Die Anwendung muss vollkommen anonym nutzbar sein. Es dürfen keine personenbezogenen Daten übertragen werden.
  • Im Browser muss der private Modus benutzt werden. Dies bedeutet, dass nach einer Sitzung alle Cookies und Möglichkeiten zur Identifizierung einer Person gelöscht werden.
  • In externen digitalen Anwendungen werden keine personenbezogenen Daten eingegeben und dokumentiert.
  • Kann die Anonymität nicht gewährleistet, darf die externe digitale Anwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Lehre eingesetzt werden, siehe folgenden Abschnitt.

Bei Nutzung trotz fehlender Anonymität:

  • Sofern die Anonymität nicht gewährleistet werden kann, muss eine informierte Einwilligung der Studierenden eingeholt und dokumentiert werden. Dies kann beispielweise über Moodle erfolgen [1]. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sollen Aufnahmen gemacht werden, muss auch hier informiert und die Einwilligung eingeholt werden, siehe BHT-Einwilligungserklärung. Wird die Einwilligung widerrufen, müssen die Videos mit personenbezogenen Daten derart bearbeitet werden, dass diese unkenntlich werden. Das gilt auch für Tonaufnahmen und Chatverläufe.
  • Die Nutzung durch die Studierenden muss freiwillig sein. Freiwillig bedeutet, dass bei Nichtnutzung der digitalen Anwendung keine Nachteile für die Studierenden entstehen. 
  • Die dienstliche E-Mail-Adresse kann für die Einrichtung von Benutzerkonten bei externen Anbietern verwendet werden. Das Passwort des Campus-Accounts darf jedoch nicht bei anderen Anbietern wiederverwendet werden. Für Accounts bei Drittanbietern muss jeweils ein neues Passwort generiert und verwendet werden.

[1] Moodle-Kurs „Digitale Lehre“, Abschnitt „Test & Online-Prüfungsformate“, Einverständniserklärung mittel Moodle einholen

Sorgfältiger Umgang bei der Dateneingabe

Wenn Studierende und Lehrende einen KI-Dienst nutzen und dafür Daten, Texte etc. eingeben, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Daten als Lerndaten für den KI-Dienst weiterverwendet werden. Personenbezogene Daten können z. B. Namen oder andere Angaben zur Person sein, die auch ohne Namensnennung einen Rückschluss auf die Person zulassen, z. B. mein Vater. Diese Daten können indirekt über die Textgeneratoren der KI öffentlich werden. Solche personenbezogenen Daten dürfen bei der Nutzung von KI nicht verwendet werden.

Die Nutzung von KI-Anwendungen durch Lehrende und Studierende muss sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren, vgl. S. 2ff der Empfehlungen der Berliner Senatsverwaltung (SenBJF).

Die Lehrkraft informiert die Studierende über erlaubte Hilfsmittel in Lern- oder Prüfungssituationen und begründet dies. Der Einsatz von KI-Textgeneratoren in Prüfungsleistungen sollte möglichst vermieden werden. „Leistungen müssen, um bewertet werden zu können, durch die [...] (Studierenden) selbst, d. h. eigenständig erbracht werden, […]“ (SenBJF).

Wenn KI jedoch in Prüfungsleistungen verwendet wird/werden soll, ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie zur Erstellung von Zwischen- oder Endergebnissen eingesetzt wurde.

Für jede Art von studentischer Prüfungsleistung muss angegeben werden, wie die generative KI verwendet wurde. Da für die Angabe von KI-Quellen noch kein Standard existiert, könnten derzeit in einem Verzeichnis für die Verwendung von generativer KI, Referenzen von KI-basierten Textabschnitten und Abbildungen enthalten. Die Lehrkraft informiert die Studierenden wie die verwendeten Hilfsmittel dokumentiert werden sollen. Dieser Verwendungsprozess der KI muss in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen.

Verstöße gegen die o.g. Hinweise gelten im Regelfall als Täuschungsversuch und werden mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet. Eine Meldung an die Prüfungskommission erfolgt gemäß §24 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO).

Extreme Beispiele für Täuschungsversuche sind:

  • ChatGPT als Ghostwriter
  • Generierung synthetischer Daten, z. B. Interviewantworten

 


Aufgaben der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre

In ihrer Arbeit soll die Kommission zur Digitalisierung in der Lehre die Entwicklung und Umsetzung der Dachstrategie und der Fachbereichsstrategien begleiten und so maßgeblich zur Entwicklung einer offenen Kultur im Einsatz digitaler Medien in der Lehre und im kollegialen Austausch beitragen. Gleichzeitig ist sie hochschulweit ein wichtiger Multiplikator für alle Fachbereiche. Hier werden neue Entwicklungen digitaler Medien und mögliche Synergien aufgedeckt und in die BHT kommuniziert.

Die Digitalisierungskommission wurde durch den Akademischen Senat (AS) in der 575. Sitzung vom 05.07.2018  für eine Dauer von zwei Jahren eingesetzt. Seit dem Dezember 2020 wird sie, in Kommission zur Digitalisierung in der Lehre umbenannt, als Kommission des Kompetenzzentrums Digitale Lehre unbefristet weitergeführt. Mehr über die Entstehung der Digitalisierungskommission erfahren Sie auf den Seiten des Projektes Digitale Zukunft.

Die zentralen Aufgaben der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre

  • Monitoring der Strategie und Festsetzung langfristiger Ziele 
  • Reporting an Gremien der BHT, u. a. Akademischer Senat (AS), Kommission für Entwicklungsplanung (EPK), Kommission für Lehre, Studium und Bibliothekswesen (KSL)
  • Sammlung und Klärung von Rechtsfragen, u. a. Urheberrecht, Datenschutz, und ggf. Veranlassung von Verbesserungsvorschlägen und Änderungen
  • Sammeln, Scannen und Vermitteln von Aktivitäten der Fachbereiche 
  • Beobachtung und Bewertung von Trends und Erfahrungen zu digitalen Medien
  • Einholen, Bewertung und Priorisierung von Maßnahmenvorschlägen 
  • Einholen, Bewertung und Priorisierung von Fachbereichsprojekte für die Umsetzung
  • Formulierung von Handlungsempfehlungen
  • Sammlung von Wünschen und Bedarfen zur Fortbildung
  • Klärung technischer Infrastruktur mit dem Hochschulrechenzentrum (HRZ)
  • Recherche und Information zu Fördermitteln / Drittmittelprogrammen zur Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben
  • Definition von Lehrveranstaltungsformaten und Qualitätskriterien

Die Sitzungen der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre finden jeweils dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr wie folgt im Wintersemester 2023/24 statt. Durch den Hochschulleitungswechsel sind die Termine für das nächste Jahr noch offen.

  • 17. Oktober
  • 28. November
  • offen
  • offen

Mitglieder der Kommission zur Digitalisierung in der Lehre

Zu den Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten gehört die Unterstützung am Fachbereich bei Fragen zum Einsatz digitaler Medien in der Präsenzlehre. Auf dieser Seite finden Sie Ihre Ansprechpartner.


Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten

Die Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten umfassen (u. A.):

  • Bestandsaufnahme zum aktuellen Einsatz von digitalen Medien in der Lehre im Fachbereich
  • Information der Fachbereichsmitglieder über Grenzen und Möglichkeiten der Digitalen Medien in der Hochschullehre
  • Unterstützung von Kollegen/innen bei der Einführung und Ergänzung des Einsatzes digitaler Medien
  • Steuerung des Prozesses der Strategieweiterentwicklung und -umsetzung im Fachbereich unter Berücksichtigung der 3 zentralen Ziele der Digitalisierung in der Lehre.
  • Aktive Beteiligung in der Digitalisierungskommission

Fachbereich I – Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften

Prof. Dr. Susanne Glißmann

Webseite: www.bht-berlin.de/people/detail/2020/

Professorin (BWL-Wirtschaftsinformatik)


Fachbereich II – Mathematik – Physik – Chemie

Prof. Dr. Steffen Wagner

Webseite: https://prof.bht-berlin.de/wagner/

Prof. Dr. Steffen Wagner ist Professor für für Angewandte Statistik.


Fachbereich III – Bauingenieur- und Geoinformationswesen

Prof. Dr. Florian Hruby

Webseite: https://www.bht-berlin.de/people/detail/2174

Prof. Dr. Florian Hruby ist Professor für Geodatenvisualisierung und Beauftragter für die Praxisphase, Geoinformation (Bachelor). 


Fachbereich IV – Architektur und Gebäudetechnik

Prof. Dr.-Ing. Axel Rathey

Webseite: www.bht-berlin.de/people/detail/1716

Prof. Dr.-Ing. Axel Rathey lehrt im Studiengang GET/GEM des FB IV, im Fachgebiet Sanitärtechnik. Er ist seit April 2016 Gast-  und seit Oktober 2016 ordentlicher Professor für Sanitärtechnik im Studiengang GET/GEM des FB IV. 

„Die Nutzung digitaler Systeme neben bewährten analogen Methoden verbessern die Didaktik der Lehre.

Die Studierenden erarbeiten sich im Rahmen der Lehre die Nutzung sowohl digitaler als auch analoger Werkzeuge und Methoden und kombinieren diese in Abhängigkeit des jeweiligen Bauvorhabens bzw. dessen Planungsstandes sinnvoll."

Digitalisierungsstrategie im FB IV

Ziele:

  • Nutzung digitaler und analoger Medien in der Lehre in Abhängigkeit was didaktisch besser passt;
  • die Studierenden mit analogen und digitalen Werkzeugen des Ingenieurs für die gelehrten Berufsfelder vertraut machen;
  • Bereitstellen der Lehrinhalte, des Lehrablaufs und der Lehrergebnisse digital via Moodle;
  • Bekannt machen der Beuth-Cloud und Nutzung Ihrer Funktionen.

Maßnahmen:

  • Versuchsstände bei Umbauten neben analogen arbeitenden Elementen zusätzlich mit digitaler Mess-, Steuer- und Regeltechnik aufrüsten, um Datenverlauf erfassen und auswerten zu können;
  • Zusammenarbeit mit den Studiengängen Architektur und FM zur Förderung der BIM Kompetenz im Fachbereich.

Digitalisierungsteam im FB IV

Die Digitalisierungsbeauftragten sammeln und koordinieren die Ideen / An­fragen aus dem Fachbereich zur Digitalisierung und stellen ggf. Kontakt zu anderen FB‘en her.

Von Seiten des Studienganges Architektur wird die Digitalisierung von Prof. Michael Holze betreut.

Prof. Rathey betreut die Digitalisierung beim Studiengang GET/GEM.

Weitere Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich werden nach Bedarf, Interesse und Engagement in das Digitalisierungsteam eingebunden.


Fachbereich V – Life Sciences and Technology

Prof. Dr. Simone Reber

Webseite: https://www.bht-berlin.de/people/detail/1902/

Prof. Dr. Simone Reber ist Professorin für Molekularbiologie und Biochemie. Seit dem Wintersemester 2018 unterrichtet Sie im Fachbereich V – Life Sciences and Technology an der BHT. Neben Ihrer Tätigkeit am Lehrstuhl leitet sie einige weitere Forschungsprojekte und wurde in das Programm Young Leaders in Science gewählt.

 


Fachbereich VI – Informatik und Medien

Prof. Dr. Thomas Off

Webseite: www.bht-berlin.de/people/detail/1359

Prof. Dr. Thomas Off ist Professor für Angewandte Informatik. Er unterrichtet schwerpunktmäßig Wirtschaftsinformatik. Seit seiner Berufung an der BHT im Jahr 2012 setzt er digitale Inhalte in seinen Lehrveranstaltungen ein, produziert Lehrvideos und experimentiert mit neuartigen Lernformen, die stärker als bisher auf digitalen Inhalten basieren.

„Zur Stärkung der didaktischen Qualität und der studentischen Diversität bietet die Digitalisierung eine besondere Chance. Studierende können beispielsweise Lehrvideos zum individualisierten Lernen im Rahmen der Lehrveranstaltungen einsetzen. Besonders in Programmierübungen und in Übungen zur Modellierung komplexer Systeme profitieren Studierende, weil z.B. unabhängig von den Vorkenntnissen, dem Lernniveau und der eigenen Lerngeschwindigkeit ein individualisiertes Lernen ermöglicht wird, was in klassischen Lehrveranstaltungen kaum erreicht werden kann.

Es zeichnen sich aber auch Grenzen der Digitalisierung ab, z.B. wenn es um die Vermittlung sozialer Fähigkeiten und Teamarbeit geht. Deshalb kommt es besonders auf die zielgerichtete Entwicklung der Digitalisierung an."


Fachbereich VII – Elektrotechnik – Mechatronik – Optometrie

N. N.


Fachbereich VIII – Maschinenbau – Veranstaltungstechnik – Verfahrenstechnik

Prof. Dr. Jung-Hwa Lee 

Webseite: www.bht-berlin.de/people/detail/1251

Prof. Dr. Jung-Hwa Lee ist Professor für Automatisierungstechnik.

Studierende und Lehrende in Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Veranstaltungstechnik erwarten vom Einsatz Digitaler Medien in der Lehre eine Unterstützung beim Verstehen komplexer technischer Sachverhalte.

„Wir haben als Leitsatz ‘Select and focus on core learning competences’ formuliert. Das bedeutet, dass die Digitalisierung dabei helfen muss, die wertvolle Zeit der Präsenzlehre, besonders in den Laboren, besser zu nutzen. So kann zum Beispiel fehlendes Grundlagenwissen individuell durch digitale Medien erarbeitet werden, ohne die Qualität der Veranstaltung zu beeinträchtigen“.

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