Text der Seite
für ein Master-Studium
Was ist ein Master-Studiengang?
Ein konsekutives Master-Studium schließt inhaltlich an Ihr Bachelor-Studium an. Sie können sich nur mit einem Hochschulabschluss für ein Master-Studium bewerben.
Für die weiterbildenden Studiengänge der Beuth Hochschule ist Zulassungsbedingung ein Hochschulabschluss sowie in der Regel eine Berufserfahrung nicht unter einem Jahr. Die weiterbildenden Studiengänge sind kostenpflichtig.
Die Beuth Hochschule bietet Ihnen auch weiterführende Fern- und Online-Studiengänge an. In der linken Navigation unter „Studiengänge” sind sie aufgeführt.
Master-Studiengänge dauern in der Regel zwei bis vier Semester und Sie erhalten mit dem Abschluss einen zweiten berufsqualifizierenden Studienabschluss.
Wann bewerbe ich mich?
Für Studiengänge, die zum Wintersemester beginnen, bewerben Sie sich ab Anfang April bis zum 15. Juli.
Für Studiengänge, die zum Sommersemester anfangen, können Sie sich ab Oktober bis zum 15. Januar bewerben.
Ihre Unterlagen müssen bis Bewerbungsschluss vollständig bei der Studienverwaltung eingegangen sein. Der Poststempel ist nicht maßgeblich. Falls Sie bis zum Bewerbungsschluss Ihr Bachelor-Studium noch nicht vollständig beendet haben, lesen Sie bitte auch den folgenen Abschnitt!
Wie bewerbe ich mich?
Eine Bewerbung für einen Studiengang der Beuth Hochschule ist nur über die Online-Bewerbung möglich. Sie müssen den Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit den dazugehörenden Unterlagen einreichen.
Es kann sein, dass Sie Ihr Bachelor-Studium erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist beenden. In diesem Fall können Sie sich mit einer Bestätigung der Hochschule bewerben, dass alle bisherigen Module erfolgreich abgeschlossen sind und dass alle übrigen Module einschließlich der Abschlussprüfung im Bewerbungssemester erledigt werden können. Die Bescheinigung muss auch eine vorläufige Durchschnittsnote aufgrund der bisherigen Noten enthalten.
Sie haben Ihren Bachelor-Abschluss ausserhalb Deutschlands erworben? Mehr...
Welche Unterlagen gehören zur Bewerbung?
Der von Ihnen unterschriebene ausgedruckte Online-Antrag zusammen mit
- einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres ersten Studienabschlusses und
- einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde (muss nicht amtlich beglaubigt sein)
- ggf. Nachweise über Ihre berufspraktische Tätigkeit
- einem Passbild
Wo kann ich meine Unterlagen beglaubigen lassen?
Zum Beispiel in Notariaten und Bürgerämtern oder im Prüfungsamt Ihrer Hochschule. Beglaubigungen sind kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich in der Studienverwaltung der Beuth Hochschule abgeben und alle Nachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorlegen, können Sie auf beglaubigte Kopien verzichten.
Kann ich mehrere Anträge an der Beuth Hochschule abgeben?
Sie können zu jedem Semester nur einen Immatrikulationsantrag an der Beuth Hochschule stellen. Bei mehreren Anträgen wird nur der letzte, fristgerecht eingegangene Antrag bearbeitet.
Kann ich mich an mehreren Hochschulen bewerben?
Ja, Sie können sich an verschiedenen Hochschulen parallel bewerben.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Sie können sich immer wieder bewerben.
Wo bewerbe ich mich?
Ihre Bewerbungsunterlagen geben bzw. senden Sie postalisch an die
Beuth Hochschule für Technik Berlin
Studienverwaltung
Luxemburger Straße 10
13353 Berlin
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
Bestätigung über den Eingang der Unterlagen
Benötigen Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte eine frankierte und an Sie adressierte Postkarte bei.
Welches Bachelor- bzw. Diplom- Studium wird vorausgesetzt?
Konsekutive Master-Studiengänge sind weiterführende Studiengänge. Sie bauen inhaltlich auf das Bachelor-Studium auf. Ausnahmen bilden zum Teil weiterbildende Master-Studiengänge und der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Projektmanagement der Beuth Hochschule.
Welches Studium Sie als Zulassungsvoraussetzung benötigen, um sich für einen Master-Studiengang bewerben zu können, steht in der jeweiligen Master-Studienordnung. Über die Eignung vergleichbarer Vorbildungen wird im Einzelfall entschieden.
Bekomme ich einen Studienplatz?
Das kann leider niemand voraussagen. Die Beuth Hochschule stellt eine begrenzte Zahl von Master-Studienplätzen zur Verfügung. Gehen mehr Bewerbungen für einen Studiengang ein, als Plätze vorhanden sind, vergibt die Beuth Hochschule die Plätze gemäß ihrer Auswahlordnung.
Mehr zum NC-Auswahlverfahren für Master-Studiengänge...
Das Nachrückverfahren
Werden im ersten Durchgang des Auswahlverfahrens Studienplätze nicht angenommen, werden diese freien Plätze an die Nachfolgenden der Ranglisten weitergegeben. Es wird solange nachgerückt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Für dieses Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht anmelden.
Das gesamte Vergabeverfahren an der Hochschule kann sich aufgrund der zahlreichen Bewerbungen unter Umständen bis zum Vorlesungsbeginn hinziehen.
Sollten noch Plätze frei sein in einzelnen Studiengängen, können Sie sich für diese auch nach Ende der Bewerbungsfrist bewerben. Sie finden bundesweit frei gebliebene Plätze in Studiengängen ab September und März jeden Jahres über die „Studienplatzbörse” der Hochschulrektorenkonferenz
Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit seit Abschluss Ihres Bachelor-Studiums oder eines entsprechenden Abschlusses, in dem Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Wartelisten gibt es nicht. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können Sie sich für das nächste Semester neu bewerben.
Wann erhalte ich eine endgültige Zusage?
Die ersten Zusagen im Auswahlverfahren verschickt die Studienverwaltung unverzüglich - oft bereits zwei bis drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Die endgültigen Absagen werden erst nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens versandt.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigt die Studienverwaltung Leistungsnachweise von Ihrem bisherigen Studium. Nur so kann die Studienverwaltung prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.
Die Immatrikulation (Einschreibung)
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von der Beuth Hochschule erhalten haben, dann können Sie sich per Post immatrikulieren (einschreiben). Hierzu müssen Sie den Abschnitt mit der Erklärung über die Studienplatzannahme unterschrieben mit den im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen einreichen bzw. übersenden.
Die Frist für die Einschreibung, die im Bescheid genannt ist, muss unbedingt eingehalten werden, da sonst der Studienplatz weitervergeben wird.
Welche Unterlagen sind für die Immatrikulation erforderlich?
Folgende Unterlagen sind für die Einschreibung erforderlich, zusätzlich zu den bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen. Die tatsächlich einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid:
- Bescheinigung über eine bestehende Krankenversicherung (Unterlagen zur Einschreibung an einer Hochschule) oder der Nachweis der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Nachweis der Zahlung der Semestergebühren
- ggf. Antrag auf Anerkennung, Exmatrikulationsbescheid der zuletzt besuchten Hochschule (bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsablauf bzw. zur Antragstellung auf Immatrikulation?
Antworten auf Ihre Fragen zur Studienplatzvergabe und zu freien Studienplätzen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienverwaltung.
Wenn Sie Fragen zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
