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Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe I
Studienziel
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Fernlehrgang, Vermittlung der Fachkunde auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes zur Erlangung des erforderlichen ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnisses.
Lehrinhalte
- Sicherheit und Gesundheitsschutz - Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren
- Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen – Bestimmen von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
- Grundlagen der Arbeitssystemgestaltung: Anforderungen an Arbeitsmittel und Arbeitsstätten; Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten und Pausen, persönliche Schutzausrüstung; Qualifikation und Verhalten, arbeitsmedizinische Aspekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung
- Handeln der Fachkraft bei der Lösungssuche, Durch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrolle
- Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
Art und Umfang des Materials
10 Kurseinheiten (ca. 750 Seiten DIN A4), 6 Einsendeaufgaben
Durchführung
Dauer: | 1,5 Semester |
Beginn: | Januar, Juli |
Anmeldung: | jederzeit zum nächsten Beginn |
Präsenzphase: | 3 Tage + 4 Tage; die Teilnahme ist obligatorisch |
Abschluss: | Fachkundenachweis Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe I Zeugnis |
Eine ausführliche Darstellung des Studienablaufs und der Studienorganisation für den ab 1. Juli 2012 beginnenden Kurs finden Sie hierfileadmin/oe/fsi/Dateien_AS/UEberblick-Konzept__Juli-2011.pdf.
Für Teilnehmer/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen ist eine parallele Belegung der Ausbildungsstufen I bis III möglich. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch von 20 auf 15 Monate.
Nutzungsentgelt
1.100,- €; eine Ratenzahlung in zwei Raten ist möglich.
Zielgruppen
Ingenieure, Chemiker, Physiker und andere Naturwissenschaftler, staatlich geprüfte Techniker oder Meister technischer Berufe
Bei geeigneten Vorkenntnissen können auch Absolventen nicht-technischer Fachrichtungen zugelassen werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen
Für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit als Fernlehrgang gilt eine entsprechende Prüfungs- und Studienordnung der Beuth Hochschule für Technik (bisher:Technische Fachhochschule Berlin) (Amtliche Mitteilungen Nr. 35, 2002) bzw. (Amtliche Mitteilungen Nr. 51, 2004).
