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Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe I
Studienziel
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Fernlehrgang, Vermittlung der Fachkunde auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes zur Erlangung des erforderlichen ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnisses.
Lehrinhalte
- Sicherheit und Gesundheitsschutz - Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren
- Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen – Bestimmen von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
- Grundlagen der Arbeitssystemgestaltung: Anforderungen an Arbeitsmittel und Arbeitsstätten; Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten und Pausen, persönliche Schutzausrüstung; Qualifikation und Verhalten, arbeitsmedizinische Aspekte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung
- Handeln der Fachkraft bei der Lösungssuche, Durch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrolle
- Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
Art und Umfang des Materials
10 Kurseinheiten (ca. 750 Seiten DIN A4), 6 Einsendeaufgaben
Durchführung
Dauer: | 1,5 Semester |
Beginn: | Januar, Juli |
Anmeldung: | jederzeit zum nächsten Beginn |
Präsenzphase: | 3 Tage + 4 Tage; die Teilnahme ist obligatorisch |
Abschluss: | Fachkundenachweis Arbeitssicherheit - Ausbildungsstufe I Zeugnis |
Eine ausführliche Darstellung des Studienablaufs und der Studienorganisation für den für den ab 1. Januar 2013 beginnenden Kurs finden Sie hier und für den ab 1. Juli 2013 beginnenden Kurs finden Sie hier.
Für Teilnehmer/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen ist eine parallele Belegung der Ausbildungsstufen I bis III möglich. Die Ausbildungszeit verkürzt sich dadurch von 20 auf 15 Monate.
Gebühren
1.100,- €; eine Ratenzahlung in zwei Raten ist möglich.
Zielgruppen
Ingenieure, Chemiker, Physiker und andere Naturwissenschaftler, staatlich geprüfte Techniker oder Meister technischer Berufe
Bei geeigneten Vorkenntnissen können auch Absolventen nicht-technischer Fachrichtungen zugelassen werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen
Für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit als Fernlehrgang gilt eine entsprechende Prüfungs- und Studienordnung der Beuth Hochschule für Technik (bisher:Technische Fachhochschule Berlin) (Amtliche Mitteilungen Nr. 35, 2002) bzw. (Amtliche Mitteilungen Nr. 51, 2004).

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