Beuth Hochschule für Technik Berlin

Hinweis

Gemäß § 17 der Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der TFH (ORP).

Termine

Fristen für das Sommersemester 2010

Rückmeldefrist:
18.12. - 12.02.2010

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 12. März 2010 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
18.12. - 12.02.2010


Bewerbungsfrist:
1.10. - 15.01.2010

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
1.02. - 4.03.2010


Belegfrist:
15.03. - 15.04.2010

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung in diesem Semester:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

Fristen für das Wintersemester 2010/2011

Rückmeldefrist:
31.05. - 23.07.2010

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 20. August 2010 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
31.05. - 23.07.2010


Bewerbungsfrist:
1.4. - 15.07.2010

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
1.08. - 11.09.2010


Belegfrist:
15.09. - 15.10.2010

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung in diesem Semester:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

Fristen für das Sommersemester 2011

Rückmeldefrist:
17.12. - 11.02.2011

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 11. März 2011 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
17.12. - 11.02.2011


Bewerbungsfrist:
1.10. - 15.01.2011

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
31.01. - 24.02.2011


Belegfrist:
15.03. - 15.04.2011

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im Wintersemester 2011/12:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

 

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

Stand: 04.08.10
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