Beuth Hochschule für Technik Berlin

Hinweis

Gemäß § 17 der Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der TFH (ORP).

Termine

Fristen für das Sommersemester 2013

Rückmeldefrist:
17.12.2012 - 11.02.2013

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 11. 03. 2013 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
17.12.2012 - 11.02.2013


Bewerbungsfrist:
1.10.2012 - 15.01.2013

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
04.02.2013 - 15.03.2013


Belegfrist:
15.03.2013 - 15.04.2013

Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2012/13:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Fristen für das Wintersemester 2013/14

Rückmeldefrist:
17.05. - 12.07.2013

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 10. 08.2013 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
17.05. - 12.07.2013


Bewerbungsfrist:
15.04. - 15.07.2013

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
05.08. - 30.08.2013


Belegfrist:
15.09. - 15.10.2013

Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum 14. September 2013 angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im SoSe 2014:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

Fristen für das Sommersemester 2014

Rückmeldefrist:
20.12.2013 - 14.02.2014

Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 10. 03. 2014 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.


Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
16.12.2013 - 10.02.2014


Bewerbungsfrist:
15.10.2013 - 15.01.2014

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
03.02.2014 - 14.03.2014


Belegfrist:
15.03.2014 - 15.04.2014

Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.

Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.


Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2014/15:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit

 

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

Stand: 25.01.13
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