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Termine
Fristen für das Sommersemester 2013
Rückmeldefrist:
17.12.2012 - 11.02.2013
Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 11. 03. 2013 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
17.12.2012 - 11.02.2013
Bewerbungsfrist:
1.10.2012 - 15.01.2013
Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
04.02.2013 - 15.03.2013
Belegfrist:
15.03.2013 - 15.04.2013
Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.
Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.
Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2012/13:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit
Fristen für das Wintersemester 2013/14
Rückmeldefrist:
17.05. - 12.07.2013
Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 10. 08.2013 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
17.05. - 12.07.2013
Bewerbungsfrist:
15.04. - 15.07.2013
Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
05.08. - 30.08.2013
Belegfrist:
15.09. - 15.10.2013
Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.
Gast- und Nebenhörer können nur bis zum 14. September 2013 angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.
Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im SoSe 2014:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit
Fristen für das Sommersemester 2014
Rückmeldefrist:
20.12.2013 - 14.02.2014
Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 10. 03. 2014 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
16.12.2013 - 10.02.2014
Bewerbungsfrist:
15.10.2013 - 15.01.2014
Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
03.02.2014 - 14.03.2014
Belegfrist:
15.03.2014 - 15.04.2014
Achtung: Für die Fächer des Studium Generale gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. Näheres finden Sie hier.
Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.
Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2014/15:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

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