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Informationen zum Coronavirus
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Mitglieder der Hochschule, über diese Webseite erhalten Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus.
Seiteninhalt
Häufig gestellte Fragen
Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Dienst- und Studienreisen
Allgemeine Informationen und Beratung
Krisenstab
Häufig gestellte Fragen
Auf folgenden Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
FAQ für Studierende
FAQ für Bewerber/-innen
FAQ für Lehrende
FAQ für Mitarbeitende
Bitte senden Sie weitere Fragen an den Krisenstab: cv-info[at]beuth-hochschule.de
Dringende Bitte an alle Mitglieder der Hochschule:
Bitte prüfen Sie regelmäßig die Webseite sowie Ihre E-Mail Postfächer. Es können sich jederzeit weitere notwendige Maßnahmen ergeben.
Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen
Stand: 11.01.2021
Die Hochschulen in Berlin befinden sich in Stufe 2 des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen. Für die Beuth Hochschule gelten aktuell folgende Regelungen:
Lehre:
- Im Zeitraum vom 11. bis zum 31. Januar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
- Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
- In Präsenzveranstaltungen ist ein Verzeichnis der Teilnehmenden zu führen und auf Abruf bereit zu halten.
- Studierende wenden sich für konkrete Rückfragen zu Prüfungen oder Lehrveranstaltung bitte an die jeweilige Lehrkraft.
- Lehrende wenden sich für konkrete Rückfragen bitte an den Dekan/die Dekanin ihres Fachbereichs.
Verwaltung:
- „Arbeiten an anderem Ort“ hat Vorrang vor Präsenz (in Abstimmung mit den jeweils Vorgesetzten).
- Der Zugang zum Arbeitsplatz für Beschäftigte, Lehrende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird nicht eingeschränkt.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Hochschule ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt erhalten nur noch Mitglieder der Hochschule und für den Forschungs-, Studien- und Lehr- sowie Verwaltungsbetrieb zwingend erforderliche Gäste.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in allen Hochschulgebäuden verpflichtend.
Betrieb an Berlins Hochschulen bleibt bis 31. Januar eingeschränkt
Pressemitteilung der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung vom 08.01.2021
Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Übersicht der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung
Semestertermine für die Beuth Hochschule
Wintersemester 2020/21: 01.10.2020-31.03.2021
- Beginn der Vorlesungszeit:
- 02.11.2020 für Erstsemester aller Bachelorstudiengänge
- 01.10.2020 für höhere Semester aller Bachelorstudiengänge
- 01.10.2020 für alle Masterstudiengänge
- Ende der Vorlesungszeit: 13.02.2021
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
- Handout Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind von allen Personen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der Hochschule aufhalten, zu beachten und umzusetzen. - Corona stoppen! Helfen Sie mit.
Plakat/Infoblatt der Beuth Hochschule mit einer Übersicht der Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Anwesenheitsdokumentation und Selbsterklärung
- Selbsterklärung für Studierende
Selbsterklärung über den fehlenden Verdacht einer Corona-Virus-Infektion bei der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der Beuth Hochschule für Technik - Präsenz-Tagebuch
Vorlage für Studierende zur Dokumentation, zu welchem Zeitpunkt sie sich in welchen Räumlichkeiten an der Beuth Hochschule aufgehalten haben
COVID-19-Fall oder Verdachtsfall
Bitte melden Sie der Hochschule, wenn Sie als Corona-(Verdachts-)Fall: gelten. Melden Sie dies bitte ausschließlich telefonisch oder per E-Mail an die Leitung Ihres Fachbereichs, Ihrer Organisationseinheit sowie den Krisenstab. Bitten beachten Sie die Angaben im Pandemieplan (Punkt 1.2) und nutzen Sie den folgenden Fragebogen:
- Corona-(Verdachts-)Fall: Fragebogen
Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Beuth Hochschule, die postiv auf COVID-19 getestet wurden oder als Verdachtsfall gelten, werden gebeten diesen Fragebogen auszufüllen und an ihren Fachbereichs bzw. ihre Organisationseinheit sowie den Krisenstab zu senden.
Als häufigste Krankheitszeichen werden in Deutschland Husten und Fieber berichtet. Es sind aber auch eine Reihe weiterer Krankheitszeichen wie beispielsweise Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen sowie allgemeine Schwäche möglich.
Die Krankheitsverläufe sind teilweise unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen.
Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen bleiben, es sind aber auch Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen bis hin zu Lungenversagen und Tod möglich. Verschiedene Komplikationen und Folgeerkrankungen können auftreten.
[...] Eine Orientierungshilfe, was bei Krankheitszeichen zu tun ist, gibt ein Merkblatt für Bürgerinnen und Bürger.
— Quelle: www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/krankheitsverlauf-und-immunitaet.html
Die Bundeszentrale für Gesundheit informiert aktuell zu wichtigen Fragen rund um die Erkrankung und persönliche Vorbeugemaßnahmen: www.infektionsschutz.de/coronavirus
Stand: 15.10.2020
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome und vor allem Fieber und Husten haben.
Wenn Sie erkältet und ggf. fiebrig aus dem Haus gehen, setzen Sie sich selbst wegen Ihres ohnehin geschwächten Immunsystems einer erhöhten Ansteckungsgefahr aus. Außerdem könnten Sie Kollegen/Kolleginnen und Kommilitonen/Kommilitoninnen anstecken und damit deren Immunsystem schaden.
Sollten Sie unsicher sein bzw. bei Verdacht auf COVID-19, hilft Ihnen die Hotline der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028-2828 in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Kontaktieren Sie bei Krankheitssymptomen einen Arzt/eine Ärztin, denn eine Diagnostik ist nur durch einen medizinischen Test möglich (der Besuch eines Virologen/einer Virologin oder eines Durchgangsarztes/einer Durchgangsärztin ist nicht erforderlich). Die Ärztekammern raten, den Kontakt zunächst telefonisch aufzunehmen und erst nach einer solchen Klärung auf Anweisung oder Anraten des Arztes/der Ärztin eine Praxis aufzusuchen.
Stand: 13.10.2020
Grundsätzlich erfolgt bei einer Diagnostizierung der COVID-19-Erkrankung eine Meldung an das Gesundheitsamt durch die behandelnden Ärzte/Ärztinnen.
Alle Hochschulangehörigen, die nachweislich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert sind, werden zudem dringend gebeten, auch den Krisenstab unter cv-info[at]beuth-hochschule.de zum Zweck der statistischen Erfassung in Kenntnis zu setzen. Diese Meldung dient der anonymisierten Beobachtung der flächenmäßigen Ausbreitung des Virus sowie Fall-Lokalisierung an der Hochschule, damit ggf. weitere Vorsorgemaßnahmen (wie Desinfektion, Gebäudeschließung) ergriffen und Empfehlungen ausgesprochen werden können.
Weiter gilt im Fall einer entsprechenden Diagnose das Folgende:
- Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung sowie Professorinnen und Professoren informieren bei einer Diagnostizierung der COVID-19-Erkrankung bitte unverzüglich das Personalreferat (abwesenheit[at]beuth-hochschule.de), den Krisenstab (cv-info[at]beuth-hochschule.de) und Ihre/-n Vorgesetzte/-n, damit wir die zuständigen Behörden bei der Aufklärung von Infektionsketten unterstützen und Kollegen/Kolleginnen, die Sie ggf. angesteckt haben könnten, schnellstmöglich informieren können.
- Studierende informieren bei einer Diagnostizierung der COVID-19-Erkrankung bitte unverzüglich den Krisenstab (cv-info[at]beuth-hochschule.de) sowie das für ihren jeweiligen Studiengang zuständige Dekanat. Die Information muss neben dem Umstand, dass eine Infektion diagnostiziert wurde, auch Angaben dazu enthalten, wann der letzte persönliche Kontakt mit anderen Mitgliedern der Beuth Hochschule stattgefunden hat. Studierende in dualen bzw. internen Studiengängen informieren zudem ihr Ausbildungsunternehmen bzw. ihre Anstellungsbehörde.
- Lehrbeauftragte informieren bei einer Diagnostizierung der COVID-19-Erkrankung unverzüglich den Krisenstab (cv-info[at]beuth-hochschule.de) sowie die Fachbereichsverwaltung (Lehrplanung) und das Dekanat des Fachbereichs, an dem die Lehre erbracht wird.
Bitte verwenden Sie den Fragenbogen Corona-(Verdachts-)Fall.
Stand: 13.10.2020
Begründeter Verdacht auf eine COVID-19-Infektion
Kommen Sie nicht an die Hochschule, wenn ein Infektions- oder Erkrankungsverdacht besteht! Bei einem konkreten Corona-Verdacht an der Hochschule muss das betroffene Hochschulmitglied nach Hause gehen und den Hausarzt oder die Hausärztin informieren.
Melden Sie sich in diesem Fall ausschließlich telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem Fachbereich bzw. bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, sowie beim Krisenstab (cvinfo[at]beuth-hochschule.de. Bitte verwenden Sie den Fragenbogen Corona-(Verdachts-)Fall.
Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses gilt die häusliche Quarantäne.
Kontakt mit einer infizierten Person
Personen, die Kontakt mit einem/einer Infizierten hatten, werden unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt. Sie dürfen in dieser Zeit (mindestens zwei Wochen) die Hochschule nicht aufsuchen. Bitte informieren Sie in diesem Fall den Krisenstab unter cvinfo[at]beuth-hochschule.de. Bitte verwenden Sie den Fragenbogen Corona-(Verdachts-)Fall.
Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung sowie Professorinnen und Professoren informieren zusätzlich die Leitung ihrer Organisationseinheit. Die behördlich angeordnete Quarantäne gilt – unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand – arbeitsrechtlich als Erkrankung.
Rückkehr aus Risikobebiet
Hochschulangehörige aller Statusgruppen, die von einer Reise aus einem von dem Robert-Koch-Institut identifizierten Risikogebiet zurückkehren, bleiben – unabhängig von etwaigen Symptomen einer Atemwegserkrankung – zunächst zu Hause. Sie sollen telefonisch das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, damit eine Abklärung vorgenommen wird, ob eine Infektion stattgefunden hat. Der Amtsarzt/die Amtsärztin entscheidet nach den Kriterien des RKI und der individuellen Situation des Patienten/der Patientin über das weitere Vorgehen eines möglichen Tests und einer möglichen häuslichen Isolation.
Welche Gebiete Risikogebiete sind, ändert sich täglich, bitte konsultieren Sie die Webseite des Robert-KochInstituts: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bitte informieren Sie die Beuth Hochschule unter der E-Mail-Adresse cv-info[at]beuthhochschule.de über den Umstand, dass Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und nehmen Sie außerdem Kontakt zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt auf. Die Berliner Senatsverwaltung hat unter der Rufnummer 030 9028-2828 für die Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr eine Hotline geschaltet, über die Sie ebenfalls beraten werden.
- Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung stimmen sich mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten und der Büroleitung über das weitere Vorgehen (Arbeiten an anderem Ort etc.) ab.
- Professorinnen und Professoren stimmen sich mit ihrer Fachbereichsleitung ab.
- Studierende wenden sich an das für ihren Studiengang zuständige Dekanat.
Stand: 13.10.2020
Dienst- und Studienreisen
Stand: 29.06.2020
Von Dienstreisen wird weiterhin abgeraten!
Wir bitten bis auf Weiteres darum, weiterhin von Dienstreisen innerhalb Deutschlands, in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in das Vereinigte Königreich abzusehen. In Ausnahmefällen, in denen eine dringende dienstliche Erforderlichkeit für die Durchführung einer Dienstreise besteht, kann unter Abwägung der Risiken und auf Antrag eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie bspw. die Durchführung von Video- und Telefonschaltkonferenzen sind vorrangig zu prüfen.
Bitte beachten Sie die Reisewarnungen und -hinweise des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts. Das Außenministerium weist darauf hin, dass diese Hinweise auch zum Inhalt haben können, dass von Reisen weiterhin abgeraten wird und behält sich weiterhin vor, ggf. sehr kurzfristig wieder Reisewarnungen auszusprechen, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordert. Die Reisewarnung für Staaten außerhalb Europas bleibt zunächst gültig.
Weiterhin ist mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen.
Im Rahmen des Dienstreiseantrags an den/die Dekan/in oder den Präsidenten sind die konkreten Ausnahmetatbestände der Dienstreise darzulegen. Bitte bedenken Sie bei Ihren Planungen, dass sich die Situation bei Reisen aufgrund neuer Entwicklungen jederzeit ändern kann.
Allgemeine Informationen und Beratung
Coronavirus: Informationen, Risikogebiete, Reisehinweise
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus
Maßnahmen, FAQ, Untersuchungsstellen, Lagebericht und Kontakt
Fragen und Antworten zum neuartigen Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | www.infektionsschutz.de
Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Robert Koch Institut (RKI)
Risikogebiete
Robert Koch Institut (RKI)
Offizielle Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
Informationen für Reisende und zu Rückholungen von Deutschen
Hygienetipps
Allgemeine Hygienetipps
BZgA | www.infektionsschutz.de
Plakat zum Ausdrucken: Die 10 wichtigsten Hygienetipps
BZgA | www.infektionsschutz.de
Medizinische Vorsorge und Beratung
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat eine Hotline für Menschen geschaltet, die befürchten, sich angesteckt zu haben. Bei Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus sollte niemand unangekündigt Arztpraxen oder Rettungsstellen aufsuchen, sondern sich zunächst telefonisch melden. Die Hotline ist mit Fachleuten besetzt und täglich von 8:00–20:00 Uhr unter 030 9028-2828 zu erreichen.
Fragen zum Infektionsschutz können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
infektionsschutz[at]sengpg.berlin.de
Krisenstab
Stand: 01.10.2020
Der Präsident der Beuth Hochschule hat im Rahmen der bestehenden Corona-Pandemie einen Krisenstab eingerichtet, der die aktuelle Lage aus unterschiedlichsten Perspektiven beurteilt, verschiedene Szenarien vorbereitet und Maßnahmen einleitet. Ziel ist der Schutz aller Hochschulmitglieder sowie der Schutz der Umwelt und aller Vermögens- und Sachgüter.
Dem Krisenstab gehören neben dem Ersten Vizepräsidenten Mitarbeiter/-innen folgender hochschulrelevanter Bereiche an: Arbeitssicherheit und Umweltschutzschutz, Facility Management, Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Stab des Präsidiums, Dekane der Fachbereiche V und VI, AStA und Personalrat. Sie erreichen den Krisenstab über die zentrale E-Mail-Adresse cv-info[at]beuth-hochschule.de.
Um Fragen aus dem Bereich „Studium und Lehre“ schnell klären zu können, wurde eine weitere Arbeitsgruppe unter Leitung des Vizepräsidenten für Lehre eingerichtet. Dieser gehören derzeit der Leiter des Studierendenservice sowie ein/-e Vertreter/-in des AStA an.
Per Rundmail - zentral über den Präsidenten und die Persönliche Referentin - werden wichtige neue Entwicklungen und Maßnahmen an alle Statusgruppen kommuniziert. Eine Sammlung der Antworten auf die häufigsten Fragen steht online zur Verfügung und wird fortlaufend aktualisiert.
Der Krisenstab, die Arbeitsgruppe „Studium und Lehre“ sowie viele weitere Einrichtungen und Einzelpersonen darüber hinaus setzen sich dafür ein, schnellstmöglich Lösungen für auftretende Probleme zu finden und Sie umfassend zu informieren. Da die die Dynamik der Ereignisse nur schwer vorhersehbar war und ist, danken wir für Ihr Verständnis, wenn es hier und da zu Reibungen und Verzögerungen kommt.