Erfindungsberatung


Sie arbeiten an der Berliner Hochschule für Technik? Und Sie haben etwas erfunden? 

Dann sind Sie hier genau richtig! Die Erfindungsberatung steht Ihnen bei der Entwicklung und Verwertung Ihrer Erfindungen zur Seite. Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Verwertung.

Unser Serviceangebot richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Hochschule für Technik (BHT), die unter das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) fallen. 

An der BHT zählen hierzu folgende Personengruppen:

  • Wissenschaftliches Personal: Dazu gehören Professor*innen, Dozent*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Assistent*innen, die in Forschung und Lehre tätig sind. Wenn diese Personen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an der BHT Erfindungen machen, fallen diese unter das ArbnErfG.
  • Technisches und Verwaltungspersonal: Labormitarbeiter*innen, Techniker*innen, IT-Personal und Verwaltungsangestellte, die in einem Arbeitsverhältnis zur BHT stehen, fallen ebenfalls unter das Gesetz, wenn sie Erfindungen machen.
  • Doktoranden und wissenschaftliche Hilfskräfte: Sofern sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt sind, fallen auch ihre Erfindungen unter das ArbnErfG. Bei Stipendiaten oder extern finanzierten Doktoranden kann die Situation anders sein, da sie nicht immer als Beschäftigte der Hochschule gelten.

Ausgenommen sind in der Regel Studierende, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind und ihre Erfindungen im Rahmen ihres Studiums, aber außerhalb einer Beschäftigung an der Hochschule machen. In diesen Fällen ist das ArbnErfG in der Regel nicht anwendbar, es sei denn, die Studierenden sind gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskräfte oder in ähnlichen Positionen beschäftigt.


 

In Zusammenarbeit mit unserem Rahmenvertragspartner EZN Erfinderzentrum Norddeutschland bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Erstbewertung: Ãœberprüfung Ihrer Erfindung auf Patentfähigkeit und Marktpotenzial.
  • Patent- und Marktrecherche: Ermittlung, ob ähnliche Erfindungen existieren und welche Marktchancen bestehen.
  • Patentanmeldung: Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder Europäischen Patentamt (EPA).
  • Verwertung: Beratung zur Verwertung Ihrer Erfindung, etwa durch Lizenzierung oder Ausgründungen, in Zusammenarbeit mit der Gründungsberatung des BHT Startup Hubs.

Möchten Sie Ihre Erfindung erfolgreich verwerten? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Bitte wenden Sie sich an:

Sven Klinkow
Haus D, Raum K 28
Telefon: +49 30 4504-5131
E-Mail: sven.klinkow[at]bht-berlin.de


Arbeitnehmererfindungen: Was Sie wissen müssen

Seit 7. Februar 2002 sind alle patent- oder gebrauchsmusterfähig Erfindungen von Hochschulbeschäftigten (d. h. sowohl aus dienstlicher Tätigkeit als auch aus Nebentätigkeit und auch aus Drittmittelprojekten) dem Dienstherren zu melden. Diese Erfindungen kann die Hochschule dann innerhalb einer Frist von vier Monaten in Anspruch nehmen.

Das ArbnErfG regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Wenn Sie als Beschäftigte/r der Berliner Hochschule für Technik eine Erfindung machen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit steht, fällt diese in der Regel unter dieses Gesetz. Das bedeutet, dass Sie die Erfindung Ihrem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich melden müssen. Im Gegenzug haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es ist wichtig, die Bestimmungen dieses Gesetzes zu kennen, um Ihre Rechte und Pflichten als Erfinder*in zu verstehen und entsprechend zu handeln.


Weitere Informationen:

  • Formular Erfindungsmeldung (Download)
  • Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) (aktuelle Fassung)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Link
  • Flyer "Schutzrechte im Ãœberblick" (DPMA) Link
  • Video "Schutzrechte kurz erklärt" (DPMA) Link