Gebühren und Beiträge
Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren
An der Beuth Hochschule werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.
Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 312,39 Euro zu entrichten.
Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie ab WS 2018/19 über das Online-Portal. Sie müssen sich bis zum Ende der Vorlesungszeit zurückmelden, damit Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen können.
Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.
Beitrag/Gebühr je Semester in Euro | Informationen/Dokumente | |
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Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung | 50,00 | gesetzlich vorgeschriebene Gebühr |
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) | 54,09 | Beiträge zum Studierendenwerk |
Beitrag für die Studierendenschaft | 11,50 | |
Beitrag für das Semesterticket (Tarifbereich ABC) | 193,80 | Informationen des AStA zum Semesterticket |
Sozialfonds | 3,00 | Informationen des AStA zum Sozialfond |
Gesamt | 312,39 |
Semesterticket: Befreiung und Zuschuss
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen können sich Studierende vom Semesterticket und der damit verbundenen Zahlung befreien lassen oder finanzielle Zuschüsse erhalten.
Bezug von Studienmaterial in Online-Studiengängen
Für den Bezug von Studienmaterial im Rahmen von Online-Studiengängen des Hochschulverbundes Virtuelle Fachhochschule wird je belegtem Studienmodul und Semester ein Kostenbeitrag von 78,- Euro erhoben.
Dies betrifft folgende Online-Studiengänge:
- Medieninformatik Online (Bachelor und Master)
- Wirtschaftsingenieurwesen Online (Bachelor),
- Wirtschaftsinformatik Online (Bachelor)
Bei Nachweis einer BAföG-Berechtigung vermindert sich der Beitrag auf 53,- Euro.
Gebühr für Gasthörerschaft
Die Höhe der Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer richtet sich nach der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS).
Die Gebühr beträgt pro Semester:
- bis zu zwei SWS 50,- Euro
- bis zu vier SWS 65,- Euro
- bis zu sechs SWS 85,- Euro
- ab sieben SWS 100,- Euro
- Die Nebenhörerschaft ist gebührenfrei.
Weiterbildende Masterstudiengänge und Studiengänge des Fernstudieninstituts
Für weiterbildende Masterstudiengänge kann die Beuth Hochschule Studiengebühren erheben.
Die Gebühren der weiterbildenden Masterstudiengänge und der Studiengänge des Fernstudieninstituts (FSI) entnehmen Sie bitte den Entgeltordnungen der jeweiligen Studiengangsseite.