Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Beuth Hochschule für Technik Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die zentralen Webseiten der Beuth Hochschule unter www.beuth-hochschule.de sowie für die Ergänzungsseiten für Professorinnen und Professoren, Labore, Studiengänge und Projekte:
- prof.beuth-hochschule.de
- projekt.beuth-hochschule.de
- studiengang.beuth-hochschule.de
- labor.beuth-hochschule.de
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 23.12.2020 zuletzt überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Teilbereiche sind aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Barriere: Navigation
Das Hauptmenü sowie die Sondermenüs „Schnellzugriff“ und „Informationen für“ sind nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit. Das Problem soll schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2021, behoben werden, dazu werden u. a. „Tastaturfallen“ beseitigt, die aktuelle Position des Fokus deutlich gemacht und das Überspringen von Bereichen ermöglicht bzw. verbessert.
Barriere: Aufklappbare Elemente
Aufklappbare Elemente sind nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware. Die Behebung ist für 2021 geplant.
Barriere: Dokumente
Dokumente auf den Webseiten der Beuth Hochschule sind in der Regel nicht barrierefrei. Damit neu erstellte Dokumente künftig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, werden Redakteurinnen und Redakteure bis Ende 2021 entsprechend geschult. Dokumente älteren Datums (z. B. Amtliche Mitteilungen) werden nicht überarbeitet, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde (BIKTG Bln §4 Absatz 3).
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie ein bestimmtes Dokument in einem barrierefreien Format benötigen.
Barriere: Videos
Videos versehen wir mit Untertiteln. Eine Audiodeskription oder Volltext-Alternative stellen wir aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (BIKTG Bln §4 Absatz 3) nicht bereit.
Barriere: Kontraste
Die Farbkontraste von Texten, Grafiken und Bedienelementen zum Hintergrund sind teilweise nicht ausreichend. Dies wird spätestens mit dem neuen Corporate Design, das die Hochschule im Zuge der anstehenden Umbenennung (voraussichtlich 2021) erhalten wird, behoben.
Barriere: Nicht-Text-Inhalte
Wir bemühen uns, für Bilder, Grafiken und andere Inhalte, die kein Text sind, Alternativtexte zu hinterlegen. Es kann jedoch vorkommen, dass Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte fehlen. Wir arbeiten daran, diese Barrieren abzubauen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit an unsere Webredaktion:
- E-Mail: presse[at]beuth-hochschule.de
- Telefon: 030 4504-2037
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Weitere Anlaufstellen
Beauftragte für Studierende mit Behinderung
Schwerbehindertenvertretung für Beschäftigte
Anlaufstellen bei Fragen und Problemen zu Diversity und Diskriminierung