Teilzeitstudium

Studium in Teilzeit

Der Stundenplan für Ihren Studiengang ist so angelegt, dass die sechs vorgesehenen Module pro Semester überschneidungsfrei studiert werden und Sie so das Studium in der Regelstudienzeit abschließen können. Aber es ist auch möglich, mit weniger Modulen pro Semester als im Stundenplan vorgesehen, zu studieren.

Sie müssen Ihr Studium an der Berliner Hochschule für Technik nicht in der Regelstudienzeit absolvieren, gerade wenn Sie vielleicht neben dem Studium noch weitere berufliche oder familiäre zeitaufwendige Verpflichtungen haben.

Zu einem Studium in Teilzeit beraten Sie gern die Mitarbeiter*innen der Zentralen Studienberatung und/oder der*die Studienfachberater*in (Kontaktpersonen und Sprechzeiten finden Sie auf der Seite der Studiengänge).

Alle generellen Regelungen zum Studium können Sie in der Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO) 2016 nachlesen.


Beantragung des Teilzeitstudiums

Reichen Sie bitte innerhalb der Rückmeldefrist zum Folgesemester folgende Unterlagen beim
Studien-Info-Service ein:

Das Referat Studienverwaltung versendet zeitnah einen Bescheid an Sie.

Der Antrag auf Teilzeitstudium gilt bis auf Widerruf.


Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Das Semester, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen, können Sie nicht in Teilzeit absolvieren.
  • Sie stellen sich Ihren Studienplan während des Teilzeitstudiums eigenständig zusammen.
  • Bei Fragen zur Belegung wenden Sie sich an Ihre Fachbereichsverwaltung oder Ihre Studienfachberatung.
  • Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, wie z. B. BAFöG, Kindergeld, Krankenversicherung, Wohnberechtigungen, Steuerangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnis usw. Bitte klären Sie die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

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